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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Dienstag den 9. August

Nr. 183.

Amtliches.

Folgende seit dem 1. Juni 1880 als gefunden an Polizeistelle abgegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden:

Nr. 16 eine Peitsche. 28 eine Scheere. 49 ein schwarzer Son­nenschirm. 52 ein defekter gold. Ohrring. 60 ein Regenschirm. 61 ein Regenschirm. 65 eine silberne Nadel. 78 eine gelbe Uhrkette. 79 ein schwarzer Regenschirm. 80 ein Sonnenschirm. 81 ein Leib­riemen. 95 eine Brille. 97 ein Paar Korallen-Ohrringe. 99 ein schwarzes Eiswolltuch. 104 ein weißes Kinderhemd. 105 ein Wasser­eimer. 109 ein Manschettenknopf. 110 ein defekter goldener Ohrring. 112 ein Köcher. 113 ein Portemonnaie mit Geld. 114 ein Strick­zeug. 124 ein Portemonnaie mit Geld. 131 ein schwarzer Regen­schirm. 155 ein defekter Regenmantel. 157 ein graues Frauenhalstuch. 165 ein Messer nebst Feuerzeugbehälter. 184 ein schwarzer Henkelkorb. 185 ein wollenes Halstuch. 211 ein Portemonnaie mit einigen Pfen­nigen. 213 eine defekte Brille. 230 eine Milchkanne. 237 eine Ser­viette. 245 eine Pferdedecke. 249 ein Bestandtheil von einer Klystir- fpritze. 252 ein Regenschirm. 254 ein Spazierstock. 256 eine goldene Vorstecknadel, Käfer darstellend. 259 eine Schelle. 263 ein Spazier­stock. 274 eine Häckelnadel. 276 ein Portemonnaie mit Geld. 277 ein Portemonnaie mit Geld. 282 ein rothes Halstuch. 284 ein Paar wildlederne Handschuhe. 285 ein Paar wollene Handschuhe. 290 ein von grünem Draht geflochtenes Geldkörbchen. 291 mehrere Bogen Briefpapier u. Couverte. 293 eine Glaskugel. 300 2^2 Meter graues Futter. 302 eine blauseidene Tasche in einem Netz. 303 eine Haar­nadel mit viereckigem Stein. 311 eine Axt. 313 ein Portemonnaie mit Geld. 314 ein Geldbeutel mit Geld. 315 eine weiße Manschette mit Knopf. 322 ein Portemonnaie mit Geld. 323 ein Regenschirm. 330 eine Spannkette. 331 eine Laterne. 332 ein länglich-runder Ring von einem Heerd. 333 ein schwarzes Frauenhalstuch mit Franzen. 334 ein Meter weißer Shirting. 335 eine Schelle. 336 ein Beutel mit Hammer, Zange, Bohrer, Nägel, Scheere. 337 ein großes Hack­messer. 338 eine gedruckte Schürze. 339 ein Henkelkorb. 340 ein grauer Shawl. 5 einzelne Kinderstrümpfe. 3 einzelne Kinderschuhe. 17 weiße Taschentücher. 8 farbige Taschentücher. 5 Hundemaulkörbe. 11 Kuabenmützen. 3 alte Arbeitsjscken. 25 einzelne Handschuhe von verschiedener Größe. 1 evang. Gesangbuch. 9 neue israel. Bücher, ver­schiedene Schul- und Notizbücher, Griffelkasten, Schiefertafel und Zirkel.

19 Messer. 5 Leihhauszettel. Einige farbige Bänder, Kinderkragen, Gürtel und Manschetten. Ein Streichbogen zu einem Baß.

Nach Ablauf von 14 Tagen wird über diejenigen Gegenstände, welche auch bis dahin nicht reklamirt sind, anderweit verfügt werden.

Hanau am 8. August 1881.

_____Der Landrath.

Der gegen den 20 Jahre alten Caspar Ziegler von Hausen bei Salmünster unter dem 17. Juni d. Js. erlassene Steckbrief wird er­neuert.

Hanau, den 8. August 1891.

Der Staatsanwalt ________________________________Sporleder.

TageSschaN.

Berlin, 7. Aug. Die Nordd. Allg. Ztg. meldet:Am 7. Juni d. J. hat eine von etwa 45 Personen besuchte Versammlung deutscher Kaufleute in Melbourne eine Anzahl von Resolutionen be­schlossen, welche eine Unterstützung des Handelsverkehrs zwischen Deutsch­land und Australien durch Subventionirung einer regelmäßigen direkten Dampferverbindung und die Gewährung eines Ausfuhr-Bonus für alle auf dentschen Schiffen direkt nach Australien verschifften deutschen Waaren befürworten, desgleichen als Privatunternehmung die Gründung eines deutschen Credit- und Bankinstituts in Hamburg und Australien sowie die Einrichtung periodischer Messen und Märkte für australische Rohprodukte empfehlen, sich aber gegen eine staatliche Unterstützung einer etwa zu errichtenden deutschen Export- oder Handelsgesellschaft für die Vermittlung des Waarenverkehrs zwischen Deutschland und Australien aussprechen. Am 14. Juni hat eine Versammlung von Dentschen in

1881.

Sydney ebenfalls eine Resolution gefaßt, welche die Herstellung einer regelmäßigen und directen Dampferverbindung zur schnellen, pünktlichen und wohlfeilen Beförderung deutscher Waaren nach Australien als er­wünscht bezeichnet und, davon ausgehend, daß eine diesen Erfordernissen genügende Verbindung anfangs nicht ohne Geldopfer aufrecht erhalten werden könne, eine staatliche Subvention auf eine Reihe von Jahren befürwortet."

Berlin, 8. August, 9 Uhr Abends. Bei dem gestrigen Brande im Atelier des Dekorationsmalers des Opernhauses, Professor Gropius, sind eine Anzahl Dekorationen ein Raub der Flammen geworden. Da­runter befanden sich unter anderen die zur größeren Hälfte bereits fertig gestellten Dekorationen zu ShakespearesSturm", der während der nächsten Saison neu einstudirt und völlig neu ausgestattet in Scene ge­setzt werden soll, ferner ein neues geschlossenes Zimmer für das Schau­spielhaus,Aladin", eine Felsendekoration, und viele andere Gegenstände, von welchen namentlich der Verlust der Proszeniums Draperie des Opern­hauses einige Verlegenheit bereitet, da eine zweite Garnitur derselben nicht vorhanden ist. Am meisten zu beklagen ist jedoch entschieden der Verlust, den Herr Gropius durch die Vernichtung der von seinem Vater und von ihm gesammelten, überaus werthvollen Sammlung von Skizzen, Zeichnungen, Skulpturen und sonstigen Kunstgegenständen erleidet. Der diesbezügliche Verlust ist geradezu als ein unersetzlicher zu bezeichnen. Ferner ist schwer geschädigt der Graf Pourtales, da der Inhalt der nach der Universitätsstraße belegenen Zimmerreihen sämmtlicher Etagen seines Palms total durch die Einwirkung der hinübergeschlagenen Flammen vernichtet ist. Im Speziellen ist auch hier der Verlust seltener Gemälde zu bedauern. (Fr. Z)

S. M. S.Luise", 8 Geschütze, Kommandant Kapt. Stempel, ist am 2. d. Mts. in Plymouth eingetroffen.

Nach einem von dem Staats-Ministerium im Einverständnisse mit der Ober-Rechnungskammer gefaßten Beschlusse vom 21. Juni er. ist die Gewährung des vollen Satzes der Umzugskosten (§§. 1 und 5 des Gesetzes vom 24. Februar 1877) nicht von dem Umstände, daß die Uebersiedelung thatsächlich mit Familie bewirkt worden, sondern lediglich davon abhängig zu machen, daß der Beamte zur Zeit des Umzuges Fa­milie gehabt hat. Die Umzugskosten-Liquidationen der Beamten sind daher in Zukunft zutreffenden Falles dahin zu bescheinigen, daß der Be­treffende zur Zeit des Umzuges Familie im Sinne der Bestimmung der Cirkular-Verfügung vom 4. Mai 1877 gehabt habe.

Wegen Wuchers ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straff., vom 23. Juni d. I., auch Derjenige zu bestrafen, welcher ei­nem Andern ein Darlehn gewährt unter Ausbeutung der Nothlage eines Dritten, der die Gewährung des Darlehns an den Darlehnssucher wünscht und zur Zahlung der wucherischen Zinsen sich versteht.

Der politische Potpouri ist in voller Thätigkeit, die verschie­densten Melodien in Dur und Moll schwirren durcheinander. Den Ken­nern wäre ein einziges Adagio lieber. Es wird viel auf Blech geblasen mit lärmenden und schreienden Dissonanzen, die erträglichsten Stimmen sind noch die Brummstimmen. Himmel, wie hat sich in unserer Zeit die Maultrommel perfeklionirt. Und alles ist noch Präludium. General und Minister Jgnatieff in Rußland, der bin schönen BeinamenDer Lügner" führt, erinnert stark an seinen vorsünlfluthlichen Collegen Po- temkin, der s. Z. seiner Kaiserin in den Provinzen schön gemalte Land­schaften, wohlhabende Dörfer, tanzende Bauern und Bäuerinnen und schalmeienblasende Schäfer und Schäferinnen bei ihren Herden zeigte ein glückliches Land und ein glückliches Volk. So führt Jgnatieff den Kaiser Alexander jetzt auch im Lande herum und bereits ihm glänzenden Empfang mit viel Brod und Salz wer kann da die gähnenden Ab­gründe, die überall lauern, sehen! England hat ein unerhörtes Schauspiel erlebt. Bradlaugh, ein polterndes Parlamentsmitglied, ist aus dem Parlament hinausgeworfen worden, nicht bildlich, sondern leib­haftig, ein paar handfeste Diener des Präsidenten oder Sprechers packten ihn an beiden Armen, als er gewaltsam in den Saal bringen wollte, und setzten ihn an die Lust, die von dem Geschrei der Volksmenge er­füllt wurde. Der Mann halte vorher im Parlament erklärt, er sei ein Atheist, das heißt, er glaube an keinen Gott (nur an sich) und legte