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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Nr. 182.

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Montag den 8. August

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1881.

Amtliches.

Es ist mehrfach wahrgenommen, daß die Polizeiverordnung vom 3. April 1876, durch welche das Mitnehmen von Hunden in öffentliche Wirthschaften verboten ist, unbeachtet gelassen wird.

Dies Verbot wird hiermit in Erinnerung gebracht. Die Schutz- mannschaft ist angewiesen, Uebertretungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

Hanau am 8. August 1881.

Der Landrath.

Tagesschau.

Berlin 6. August. Aus Bad Gastein wird demR. u. St-A." unter dem heutigen Datum gemeldet, daß heute früh 9 Uhr die Abreise Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm nach Salzburg erfolgt sei. Das Badepublikum hatte sich vor dem Badeschlosse versammelt, um Sr. Ma­jestät eine herzliche Ovation zu bringen. Mehrere Damen überreichten Bouquets, welche Se. Majestät huldvoll dankend entgegennahmen. Zum Abschiede waren auch die Gemeindevertretung und die hiesigen Beamten erschienen. Zum Bürgermeister Gruber gewendet, dankte der Kaiser für die Ihm erwiesene Aufmerksamkeit und sprach die Hoffnung aus, daß Er, wenn Gott Ihm das Leben schenke, im nächsten Jahre wiederkom­men werde. Unter enthusiastischen Hochrufen des Publikums und wäh­rend die Kurkapelle dasHeil Dir im Siegerkranz" anstimmte, schritt der Kaiser die Treppe vom Badeschloß herab und bestieg den offenen vierspännigen Postwagen in Begleitung des Adjutanten von Lindequist.

B erlin, 7. August, 9 Uhr 14 Min. Seit zwei Stunden steht das Häusercarre Ecke der Universitäts- und Georgenstraße in Flam­men. Bis jetzt sind das Atelier des Professors Propius, Dekorations­malers des königlichen Opernhauses, und das Haus des Grafen Pour- tales, in welchem sich auch zahlreiche Kunstschätze befanden, fast gänzlich ausgebrannt. Das Feuer, welches noch andauernd fortwüthet, hat noch zwei Häuser ergriffen. (Fr. Ztg.)

DieN. A. Ztg." tritt der von einigen Blättern gebrachten Mittheilung entgegen, daß der Herr Reichskanzler über den neulich ver. öffentlichten Drohbriefmehrere Tage so aufgeregt gewesen, daß seine Kur deshalb keine günstigen Fortschritte gemacht hätte." Der Herr Reichskanzler würde, wenn er durch Drohbriefe aufgeregt werden könnte, niemals aus diesem Zustande herauskommen; denn es habe leider nie eine Zeit gegeben, wo der Reichskanzler, Dank der systematischen Auf­hetzung und der gegen ihn gerichteten Schmähungen, nicht Drohbriefe erhalten hätte. Hieran fügt das Blatt die positive Versicherung, daß die Kisfinger Kur, ganz im Gegentheil, gerade in den letzten 14 Tagen einen besonders guten Einfluß auf das Befinden des Herrn Reichskanz­lers geübt hat, so daß er täglich ausgedehnte Spaziergänge unternehmen kann und rüstiger und frischer aussieht, als seit geraumer Zeit.

Gegen einen Mann, welcher unvorsichtiger Weise in seiner Woh­nung einen Schuß abgeseuert hatte, war von dem zuständigen Amtsge­richt ein Strafbefehl wegen verbotwidrigen Schießens in einer Ortschaft erlassen worden. Dieser Strafbefehl wurde vollstreckbar. Bald darauf wurde bekannt, daß der Schuß einen Nachbar getroffen, der in Folge einer Kopfwunde nach mehreren Tagen starb. Nunmehr wurde gegen den Thäter die Untersuchung wegen fahrlässiger Tödtung eingeleitet. Der Angeklagte setzte die Einrede, daß er nicht nochmals wegen derselben That, deretwegen er bereits vom Amtsgericht bestraft worden, verurtheilt werden könne (ne bis in idem). Dieser Einwand wurde jedoch ver­worfen, und der Angeklagte wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt. Die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht, I. Straff., durch Urtheil vom 2. Juni d. I. verworfen, da der Erlaß eines vollstreckbar gewordenen amtsrichterlichen Strasbefehls die nochmalige Aburtheilung derselben That unter einem schwereren rechtlichen Gesichtspunkt nich ausschließe.

~ W eise n heim a. Sd., 5. August. Gestern wurde dahier der 78;ähnge Kaufmann Jakob Löb mit einer Hacke erschlagen und aus dessen Kassaschranke das Geld geraubt. Bereits vor länger als einem ^ahre wurde bei dem Genannten, der allein wohnt, eingebrochen. Die

sofort eingeleitete gerichtliche Untersuchung wird hoffentlich dazu führen, daß der Raubmörder entdeckt wird.

Bei Dortrecht ist eines der ältesten Schiffe auf dem Rheine, der SchlepperMaurice", in Folge Kessel-Explosion gesunken. Von der Mannschaft soll derK. Volksztg." zufolge Niemand gerettet sein.

Wien, 6. August. DieWiener Zeitung" veröffentlicht ein Kaiserliches Patent, durch welches die Landtage in der Zeit vom 22. August bis 24. September einberufen werden

St. Petersburg, 6. August. Der Kaiser und die Kaiserin sind mit ihren Söhnen und dem Großfürsten Alexis Alexandrowitsch, dem Minister des Innern, Grafen Jgnatieff, und dem Grafen Woronzeff- Daschkoff gestern hier wieder eingetroffen.

Spezialtelegramme desDeutschen Montags-Blatt."

Salzburg, 7. August. Kaiser Wilhelm besuchte heute Mor­gen ben Frühgottesdienst in der protestantischen Kirche und empfing um 8 Uhr im Hotel den Besuch des Kronprinzen Rudolf von Oesterreich. Letzterer begleitete Se. Majestät zum Bahnhöfe, wo der Erzherzog Lud­wig Viktor, Graf Bombelles, der Statthalter Graf von Thun-Hohen- stein und andere Notabilitäten anwesend waren. Nach herzlicher Verab­schiedung erfolgte die Abreise Sr. Majestät um 8 Uhr 40 Minuten via Roseuheim nach München. Der Kronprinz Rudolf hatte preußische Ula- nen-Uniform angelegt.

München, 7. August. Der Kaiser von Oesterreich ist heute Morgen 8 Uhr 15 Min. mittelst Extrazuges nach Lindau abgereift.

Paris, 7. August, 10 Uhr 30 Min. Morgens. Es fällt hier sehr auf, daß selbst das Gambetta in neuerer Zeit so ergebeneJournal des Döbats" den Widerspruch zwischen Gambettas Reden in Cahors und Tours unlöslich findet.Paix", das Organ Grevy's, sagt heute offen, die Rede in Tours sei eine Rache an dem Senat wegen Ver­werfung des Listenskrutiniums. Die Jntransigenten bekämpfen jetzt Gam­betta als neuen Necker (der bekannte Finanzminister Louis XVL). Die Wahlbewegung ist noch immer sehr ruhig.

Petersburg, 7. August. Der Minister des Innern hat dem Golos" die dritte Verwarnung ertheilt und das Erscheinen desselben für sechs Monate inhibirt.

Lokales.

. Hanau, den 8 August.

Gestern Abend gegen S1^ Uhr trafen Se. Majestät unser Kaiser und Kömg, von Salzburg kommend, mittelst Extrazugs im Bahn­höfe der Hess. Ludwigsbahn dahier ein. Sofort wurde der Zug auf das Geleise der Staatsbahn dirigirt, nach dem Centralbahnhofe zurück­gefahren und setzten von hier aus Se. Majestät nach einem kurzen Auf­enthalt die Reise über Offenbach nach Frankfurt fort.

Der hiesige Centralbahnhof, woselbst sich die Spitzen der Civil- und Militärbehörden eingefunben hatten, war sinnig beflaggt und ge­schmückt. Hier wurde Sr. Majestät, höchstwelcher während des kurzen Aufenthalts den Waggon verlassen hatten, von Ihrer Kgl. Hoheit der Landgrafen Marie von Hessen, geb. Prinzessin von Württemberg, die mit ihren beiden Söhnen, Sr. Hoheit dem Landgrafen Ernst von Hessen und Sr. Hoheit dem Prinzen Carl, erschienen war, ein pracht­volles Bouguet überreicht, welches Se. Majestät sichtbar freudig über­rascht anzunehmen geruhten.

Bei der Abreise des greifen Monarchen brachten die Anwesenden lebhafte Hochrufe aus.

Dienstag den 9. und Mittwoch den 10. d. M., jedesmal Vor­mittags von 7!/2 bis 12 Uhr hält das hiesige Regiment nördlich von Wachenbuchen gegen den s. g. Schäferküppel in der Richtung auf Gronau und Vilbel Schießübungen mit scharfen Patronen ab. Den ausgestell­ten Sicherheitsposten ist bezüglich Zurückweisung von der Gefahr aus ge­setzten Wegen unbedingt Folge zu leisten.

(Impfung.) Den 9. August: Morgens 8 Uhr Revison zu Erbstadt, Vorm. 10 Uhr zu Eichen und Mittags 12 Uhr zu Ostheim. Den 10. August: Morgens 9 Uhr Revision zu Windecken; Nachm.