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nauer Anzeiger

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Freitag den 5. August

Nr. 180.

Amtliches.

Dienstag den 9. und Mittwoch den 10. August c., an beiden Tagen des Vormittags von Tk bis 12 Uhr, finden nördlich von Wachenbuchen gegen den s. g. Schäferküppel in der Richtung auf Gronau und Vilbel von dem hier garnisonirenden Infanterie-Regiment Schieß­übungen mit scharfen Patronen statt. An den betreffenden Tagen wird während der angegebenen Zeit der Verkehr auf der Straße Wachen- buchen-Niederdorfelden, sowie auf der hohen Straße nach Kilianstädten hierdurch untersagt. Den ausgestellten Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu geben.

Die betreffenden Herrn Ortsvorstände haben dies in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, sowie die Wald- und Feldschützen zu instrui- ren und daß dies geschehen bis zum 6. dieses Monats hierher anzu- zeigen. ,

Hanau am 1. August 1881.

Für die am 29. August c. zu Niederdorfelden, Gronau und Gronauer-Hof, sowie für die am 3 0. August c. zu Rük - fingen und Ravolzhausen einzuquartierenden Abtheilungen des Artillerie-Regiments Nr. 27 soll die Fourage

Dienstag den 9. August c., Vormittags 9 Uhr, auf dem landräthlichen Bureau verdungen werden, wozu Unternehmer eingeladen werden.

Die Bedingungen liegen hier zur Einsicht offen.

Hanau am 30. Juli 1881.

Für die am 3 0. August c. zu Windecken, Ostheim und Kilian­städten, sowie am 1 6. September zu Fechenheim einzuquartierende Abtheilungen des Großherzoglich Hessischen Dragoner Regiments Nr. 24 soll die Fourage

Donnerstag den 11. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, auf dem landräthlichen Bureau verdungen werden, wozu Unternehmer eingeladen werden. Die Bedingungen liegen hier zur Einsicht offen.

Hanau am 4. August 1881.

Die Wittwe des Schneiders Konrad O h l, Kathar e, geborene D r u s ch e l, aus Kilianstädten hat einen Paß für sich und ihre beiden Kinder nach Amerika beantragt.

Hanau am 2. August 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Am 3. ds. Mts. im Schloßpark zu Philippsruhe eine werthvolle Vorstecknadel. Ein Leihbank-Zettel Nr. 1944. Ein Kinderschuh.

Verloren: Ein Sonnenschirm nebst ca. 24 M. baar.

Entlaufen: Ein gelber dänischer Doggenhund, m. Geschl.

Hanau am 5. August 1881.

_____________________Aus Königl. Landrath samt.

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Liberia.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Post­karten mit Antwort abgesandt werden können, ist nunmehr auch die Republik Liberia beigetreten. Das Porto für derart« Post­karten beträgt 20 Pfennig.

Berlin W., 29. Juli 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.

Bekanntmachung. Postanweisungs- Verkehr mit Australien.

Von jetzt ab können nunmehr auch nach den Britischen Kolonien Victoria, West-Australien, Neu-Seeland und Vandie- mensland durch die Deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Be­trage von 210 Mark im Wege der Postanweisung vermittelt

1881.

werden. Die Einzahlung erfolgt unter Anwendung des für den inter­nationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungs-Formulars. Der einzuzahlende Betrag ist auf demselben in englischer Währung anzugeben; die Umrechnung in die Markwährung erfolgt durch die Ein- lieferungs-Postanstalt. Die Gebühr beträgt 50 Pfennig für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mark, als Minimum jedoch 1 Mark. Die Postanweisung muß den Namen und mindestens den Anfangsbuch­staben eines Vornamens bz. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die genaue Angabe des Wohnorts desselben enthalten. In gleicher Weise ist auf dem Abschnitt der Postanweisung der Absender zu be­zeichnen. Zu weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Post­anweisung noch der Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolg­ten Einzahlung der Beträge sind die Empfänger seitens der Absender durch besondere Benachrichtigungsschreiben in Kenntniß zu setzen.

Es können somit von jetzt ab Postanweisungen nach demge- sammten Britisch-Australien durch die Deutschen Postanstalten vermittelt werden.

Berlin W., 31. Juli 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.

TasteZschaK. Die ehemalige Militärgrenze.

Die D.-Z. schreibt: Die in dem Länderverband« der österreichischen Monarchie früher eine ganz eigenthümliche staatliche Organisation bildende Militärgrenze hat, nachdem sie im Laufe der Zeit bereits mancherlei Einbußen an ihren Besonderheiten erfahren, nunmehr gänzlich zu existiren ausgehört, wie neulich in der D -Z. bereits erwähnt wurde. Die Mili­tärgrenze bildete einen schmalen, langgedehnten, an der türkischen Grenze hinlaufenden Landstrich, in welchem man seit der Zeit des Königs Matthias Corvinus von Ungarn bis in das 17. Jahrhundert hinein aus der Türkei geslüchtete oder vertriebene Bosnier, Serben, Askoken und andere als Kolonisten ausgenommen und unter Einrichtung einer Art militärisch-patriarchalischer Verfassung zu einem unausgesetzten Grenz- Wachdienst gegen türkische Raubfälle und Einschleppung der orientalischen Pest verpflichtet hatte. In die Verwaltung der Militärgrenze theilten sich vier direkt unter dem Hofkriegsrathe in Wien stehende Generalate, das kroatische, das slawonische, das banater oder ungarische und das siebenbürgische, , und unter diesen besorgten die Regimentskommandos nicht nur die rein militärischen, sondern auch alle Justiz- und politisch- ökonomischen Angelegenheiten. Diese Einrichtung paßte schließlich nicht mehr in den Rahmen der Verfassung, wie sie allmählich in der öster­reichisch-ungarischen Monarchie sich gestaltete. Und so wurde denn nach Abschluß des staatsrechtlichen Ausgleiches mit Ungarn die Provinziali- sirnng der Militärgrenze im Princip ausgesprochen und allmählich durch- geführt. Bereits 1851 war die siebenbürgische aufgehoben worden, 1872 folgte die banater, die dem Königreich Ungarn zugetheilt wurde, am längsten hielt sich die kroatisch-slawonische, die zwar zum Königreich Kroatien geschlagen, aber doch als Grenzgebiet besonders verwaltet wurde. Erst in diesem Jahre sind auch ihre Bewohner durch das kaiserliche Manifest vom 14. Juli der übrigen Bevölkerung vollkommen gleich gestellt und ihrer nicht mehr benöthigten Militärpflicht entbunden worden. Wie früher berichtet, wurde in Agram die Aufhebung der Militärverwaltung und ihr Ersatz durch das bürgerliche Regiment festlich begangen.

— Berlin, 4. August. Aus Bad Gastein, 4. August, Vormit­tags 11 Uhr 30 Minuten, meldet der „R. u. St.- A.". Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich ist unter Glockengeläute und unter den Klän­gen der Nationalhymne so eben hier eingetroffen, von der Bevölkerung und von den Kurgästen mit lebhaften Hurrahrufen begrüßt. Auf dem Straubinger Platze wurde der Kaiser von Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm, welcher ebenso wie Sein Gefolge Uniform trug, auf das Herz­lichste empfangen. Der Ort ist reich mit Laubgewinden und Fahnen geschmückt, an mehreren Punkten sind Ehrenpforten errichtet.

— Nach amtlichen Nachrichten aus St. Petersburg ist von dem