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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz. ,

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Die ispaltige Garmondzeile »d. deren Raum

10 Pfg.

Die Lspalt. Zeile 20 Pfg.

DieSspaltigeZeil« 30 Pfg.

Donnerstag den 4. August

Nr. 179.

Amtliches.

Die Ehefrau des Goldarbeiters Heinrich Hoffmann, Petronelle, geborene Dörr, von hier hat einen Paß für sich und ihre beiden Kinder nach Amerika beantragt.

Hanau am 2. August 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Ein deutsches Lesebuch v. Carl A. Krüger. Ein Paar weiße Glacehandschuhe. Ein Regenschirm. Ein Spazierstock. Ein Quantum geschmolzenes Gold.

Verloren: Von einem Dienstmädchen ein Zehn-Markstück. Drei Loose der Frankfurter Musterschutz-Ausstellung, Nr. 013963, 03349, 033495.

Hanau am 4. August 1881.

____________________Aus Königl. Landrathsamt._____________________

Tagesscha«.

— Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Mark den Fabrikanten Rudolph Schoeller zum Konsul in Zürich zu ernennen geruht.

— Berlin, 3. August. Wie die Provincial-Correspondenz schreibt, wird der Kaiser von Oesterreich morgen Vormittag in Gastein einlreffen und dort bis Freitag Morgen verweilen. Der Tag, wann Kaiser Wilhelm Gastein verlassen wird, ist noch nicht festgesetzt; auch war bis gestern darüber, ob die Rückreise direkt nach Berlin over über Coblenz führen wird, noch nicht die letzte Entscheidung getroffen.

— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 179 wurde unterm 2. August verboten: die Nummern 77, 78 und 79 der in Stuttgart erscheinenden periodischen Druckschrift „Das Vaterland" vom 5., 7. und 9. Juli d. J. und zugleich das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift.

— Das Feilhalten von unreifem, nur in gekochtem Zustande zum Genuß geeigneten Obst mit der Absicht, den Käufern stets mitzutheilen, daß das Obst nur in gekochtem Zustande zu genießen sei, ist nach einem Urtheil des Reichsgericht, III. Strafsenats, vom 4. Juni d. I. nicht strafbar.

— Die Hingabe einer verbotenen sozialdemokratischen Druckschrift an eine einzelne Person kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 1. Juni d. I., eine „Verbreitung" derselben im Sinne des §. 19. des Sozialistengesetzes werden, wenn der Hingebende den Willen oder doch das Bewußtsein hatte, daß die Druckschrift von dem ersten Empfänger an eine unbestimmte Mehrheit anderer Personen ge­langen werde, wobei der erste Empfänger als Agent zur Bewirtung der Verbreitung gewählt sein kann, oder wenn die Hingabe in Folge "einer auf Verbreitung berechneten Veranstaltung erfolgte, wie das Halten ei­ner Leihbibliothek von solchen Schriften.

— Um Material für Beantwortung der Frage zu erhalten, ob zu einer Verstärkung des in den Staatshaushaltsetat eingestellten Fonds zu Ruhegehalts-Zuschüssen und Unterstützungen für ausgediente Volks- schullehrer und Lehrerinnen ein Bedürfniß vorliege, hat der Unterrichts­minister die mit der Aufsicht der Volksschulen beauftragten Behörden im ganzen Staate angewiesen, Nachweisungen über den Stand dieser Ange­legenheit und über die pensionirten Lehrer und Lehrerinnen, wie sie im Mai d. I. vorhanden waren, anzufertigen. — Ein Zuschuß dürste im Allgemeinen wohl ziemlich nöthig sein.

— In Folge der vom Reichstage beim Unfallversicherungs-Gesetze angenommenen Resolution auf eine Reform des Hilfskasfenwesens ist man, wie verlautet, in der wirthschaftlichen Abtheilung des Reichsamts des Innern mit den Vorarbeiten für die Umwandlung des Hilfskassen- gesetzes mit Rücksicht auf die einschlägigen Bestimmungen des Unfallge- sitzes beschäftigt. Es wird beabsichtigt, diese in Angriff genommene Ar­beit bis zum 1. November d. J. fertig zu stellen.

— Aus dem Kreise der Gewerbevertretung ist das Reichsamt des Innern ersucht worden, zur Erläuterung des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln das Reichsgesundheitsamt zu folgenden Feststellungen zu veranlassen: Aus welchen chemischen Bestand- theilen setzt sich reiner Naturwein zusammen und wie sind deren '

1881.

Verhältnisse zu einander? Welche Mengen der einzelnen Bestandtheile sind von den Chemikern bei Analysen als normal zu betrachten? Fer­ner, ob gewisse näher angegebene Manipulationen im Weingeschäfte ge­stattet seien. Dann wird um Errichtung öffentlicher weintechnischer An­stalten unter Zuziehung Sachverständiger ersucht und gewünscht, daß Untersuchungen wegen Weinfälschung nicht eher eingeleitet werden, als bis von einer solchen Anstalt sichere Erkennungszeichen unberechtigter Beisätze nachgewiesen sind, und daß einfache Untersuchungen irgend eines Chemikers nicht sofort Beweiskraft erlangen. Derartige öffentliche tech­nische Anstalten würden nach der Meinung des Antragstellers die sicherste Gewähr gegen oberflächliche Beurtheilungen und örtliche Ein­flüsse üben. (K. 8)

— Ein unglücklicher Invalide, der im Kriege sein rechtes Bein verloren, ein Herr Francis Munique in Berlin, hat durch fortgesetztes Sinnen und Experimentiren ein künsttiches Bein hergestellt, das allen Bewegungen eines natürlichen Fußes mit größter Leichtigkeit entspricht, ja das so täuschend dem natürlichen Bein nachgebildet ist, daß es fast unmöglich wird, zu erkennen, ob Jemand ein künstliches oder natürliches Bein trägt. — Die deutsche Reichsregierung hat dem Erfinder seine-Er­findung patentirt. Diese künstlichen Beine wiegen nur 2 bis 3^2 Kilo, so daß selbst der kleinste Stumpf eines Krüppels noch die Kraft hat, sich desselben mit Leichtigkeit zu bedienen.

— Dem „Hann. Courier" fchreibt man aus Berlin: Für Herrn Windthorsts Conferenzen mit dem Herzog von Braunschweig, die so viel von sich reden gemacht, hören wir jetzt eine Erklärung, die um so plau­sibler ist, als sie von einer politisch uninteressirten, sachlich wohl infor- mirten Seite kommt. Danach waren es einzig und allein die Privat­angelegenheiten des Herzogs zu seinen zu treffenden testamentarischen Bestimmungen, die ihm vertrauliche Besprechungen mit dem bewährten juristischen Beirath des hannoverschen Königshauses wünschenswerth er­scheinen ließen.

— Bei dem Geographischen Congreß in Venedig wird Deutsch­land durch Professor Dr. Kiepert, Mitglied der Akademie, Professor Dr. v. Richthofen in Bonn und Dr. Nachtigall vertreten sein.

— Kiel, 2. August. Das Uebungsgeschwader, bestehend aus den Panzerfregatten Friedrich Karl (Flaggschiff), Preußen, Friedrich der Große, Kronprinz und dem Aviso Grille, verläßt morgen den hiesigen Hasen, um zunächst nach Wilhelmshaven zu gehen.

— Aus Siegen wird gemeldet, daß den benachbarten Moor­kolonisten bis nach der Ostfriesischen Grenze hin in Folge eines scharfen Nebels sämmtlicher Buchweizen und die Kartoffeln erfroren sind; ein Unglück, das allgemeine Theilnahme findet, da die Leute voraussichtlich, wenn ihnen keine Hülfe wird, einem traurigen Winter entgegengehen.

— Der Staatsanwalt in Essen hat eine Belohnung von 3— 5000 Mark Demjenigen zugesichert, welcher die Entdeckung des Mörders der Christina Hänelmann in der Weise herbeiführt, daß dessen gericht­liche Bestrafung erfolgt. Eine Belohnung bis zu 1000 Mark erhält Derjenige, welcher für die Ermittelung des Mörders wichtige Umstände zur Kenntniß der Behörden bringt.

— In München ist ein verdienter Ehrenmann gestorben, Ju­lius Knorr, Herausgeber der „Neuesten Nachrichten". Seine Haltung war unentwegt reichstreu und liberal inmitten aller politischen Strudel und Wechsel, ein in München oft sehr knorriges Unternehmen.

— Wien, 3. August. Das „Armee-Berordnungsblatt" veröffent­licht ein Handschreiben des Kaisers, durch welches der kommandirende General in Agram, FZM. Baron Franz Philippovic, auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und demselben für seine stets bewährte Pflicht­treue und Ergebenheit und sein aufopferndes Wirken in höchst schmeichel­haften Worten der Dank des Kaisers ausgesprochen wird. Zum kom- mandirenden General in Agram ist FML. Freiherr von Pulz ernannt worden.

— G ambetta ist unter die Zeitungsschreiber gegangen. Er will während der Wahlen den Moniteur der Republik, die „Republique francaise", persönlich leiten und ist zu diesem Zwecke sogar in den Pa­last gezogen, welcher der Redaktion gehört und hat sämmtliche Mitglie­der der Redaktion um sich versammelt, um ihnen zu sagen: Die Repu­blik — das bin ich. (D.-Z.)