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Nr. 171.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzral-Correspondenz.
Jnsertlonr-
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DieSspaltigeZeile
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Dienstag den 26. Juli
1881.
Amtliches.
Ein großer gewölbter Keller unter dem sog. Finanzkammergebäude hier ist freihändig in Pacht zu vergeben. Bewerber wollen sich bis spätestens den 30. dieses Monats bei mir melden.
6516 Bell, Domainen-Rentmeister.
TageKschaA.
— Berlin, 25. Juli. In dem Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ist seit Ausgabe der letzten Bulletins keine Veränderung eingetreten. Trotz des schleppenden Ganges der Wiederherstellung Hat der Kräftezustand darunter nicht gelitten, sich vielmehr auf einer relatiti befriedigenden Höhe erhalten; doch wird voraussichtlich noch eine längere Zeit vergehen, ehe der Genesungsprozeß so durchgreifende Fortschritte gemacht haben wird, daß die Hohe Kranke auf einige Dauer die liegende Stellung aufgeben kann, welche bisher nur auf halbe Stunden mit dem Aufenthalt auf einem Tragsessel vertauscht werden konnte.
,— Berlin, 25. Juli. Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, v. Goßler, ist von Kissingen nach der Schweiz abgereist.
— Berlin, 24. Juli. (K Z.) Die zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des Kaiserpaares angeregte Idee einer Centralhülfskasse für die Aerzte Deutschlands ist jetzt verwirklicht und das Statut mit der landesherrlichen Genehmigung versehen und den Rechten einer juristischen Person ausgestattet. Der bisherige Verwaltungsausschuß hat nun einen Aufruf an die Aerzte Deutschlands zum Beitritt erlassen und darin hervorgehoben, daß denselben zum ersten Male Gelegenheit gegeben ist, auf dem Boden der Selbsthülfe sich für die als Folge der mit ihrem Berufe verbundenen mannigfachen Gefahren nur zu leicht eintretende Fälle der Erkrankung und Invalidität das Anrecht auf eine bstimmte, von ihrer Bedürftigkeit unabhängige standesgemäße Unterstützung zu sichern.
— Der Anspruch auf Schmerzensgeld einer durch Verschulden eines Anderen verletzten Person gehört nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 9. Mai d. I., im Geltungsbereiche des Preußischen Allgemeinen Landrechts zu dem freien Eigenthum derjenigen Person, welche ihn ursprünglich erworben hat, so daß er von dieser ce- dirt und vererbt werden kann.
— Die Behauptung, daß die deutsche Industrie in den letzten Jahren kaum mehr Waaren nach Rußland und Amerika habe ausführen können wegen der hohen Zölle ist nicht richtig. Nach amtlicher Statistik wurden nach Rußland im Jahre 1878 ausgeführt für 362 Millionen Rubel, im Jahre 1879 für 267 Mill. Rubel; nach Amerika im letzten Jahre für 200 Mill. Mark und in den vorhergehenden Jahren trotz der ungünstigen Verhältnisse drüben für 130—160 Mill. Mark. (D.-Z.)
— Der Centralverband der deutschen Kaufleute beruft für Mitte September einen kaufmännischen Congreß nach Berlin. Er wird die Vertreter des Colonial-, Material-, Spezerei-, Butter-, Wein-, Tabaks-, Droguen-, Delikatessen-, Fettwaaren- und Spirituosen-Handels rc. umfassen. Das Nähere wird später bekannt gemacht.
— Das „Berl. Tgbl." schreibt: Vor Kurzem hatten wir dem Be- ncht der Breslauer Handelskammer den Wunsch des schlesischen Handelsstandes entnommen, die deutsche Reichsregierung möge einen besonderen Vertrag mit Rußland zur Wahrung der Interessen der deutschen Exporteure abschließen, da dieselben, sobald der russische Empfänger nicht zahlen wolle, machtlos daständen. Dazu wird uns nun jetzt aus Moskau von einem Kenner der russischen Rechtsverhältnisse wie M geschrieben: „Moskau, 5. Juli 1881. Geehrte Redaktion! Wohl wissend, daß die Klagen der deutschen Exporteure nur zu begründet und daß an eine Abhilfe gedacht werden muß, bin ich jedoch der fetten Ueberzeugung, daß die Schritte der Breslauer Handelskammer r Reichsregierung, im obigen Sinne unternommen, fruchtlos bleiben werden, da das erwähnte Uebel nicht in einer etwaigen ^vorzugung russischer Interessen gegenüber denen der Ausländer vor oen hiesigen Gerichten, wie es den Anschein hat, zu suchen ist. Die Erklärung des erwähnten Mißstandes liegt nämlich in unserer veralteten
mangelhaften Handelsprozeßordnung, die dem Beklagten jede mögliche Handhabe zur Verschleppung des Prozesses bietet und die end-
giltige Entscheidung desselben häufig erst dann herbeiführt, wenn Kläger und Schuldner schon längst vermodert sind. Eine fast eben so große Schuld trägt auch in dieser Beziehung die Zwangsvollstreckuug, die, auf mangelhafter Kenntniß des menschlichen Charakters aufgebaut, den Gläubiger nöthigt, durch vorhergehende Anzeige den Schuldner vor der ihm drohenden Gefahr zu warnen, der auch keineswegs säumt, sich die Warnung zu Nutze zu machen und sein Hab und Gut verschwinden zu lassen. So kam es z. B. im vorigen Jahre vor, daß ein Gerichtsvollzieher von 200,000 Rubeln, die ihm im Laufe des Jahres zur Einpfändung übergeben waren, nur 7000 Rubel faktisch bekam. Ich will endlich nicht noch andere Ursachen erwähnen, wie die ungehinderten und straflos bleibenden Scheinverkäufe zur Benachtheiligung dritter Personen, und das schlecht bezahlte Personal der Gerichtsvollzieher, welches einer Bestechung insofern eher zugänglich ist. Alle diese ungünstigen Bedingungen lassen sich jeden Tag nicht allein für den Ausländer, sondern auch den Inländer fühlen und jede Parteilichkeit dem Ausländer gegenüber verschwinden. Ob demgemäß die deutsche Reichsregierung mit der Abschließung eines speziellen Vertrages etwas erreichen wird, ist mehr als zweifelhast, es sei denn, daß dieselbe unsere Regierung aus obige Mängel aufmerksam macht, die, es sei beiläufig erwähnt, schon längst hier zu Lande erkannt worden sind, deren Abhilfe aber an der Langsamkeit unserer gesetzgebenden Maschine strandet."
— Aus Mecklenburg wird den Hamb. Nachr. mit großer Bestimmtheit gemeldet: Auf ausdrückliche Verwendung des Kaisers hat der Papst endlich die langverweigerte Genehmigung ertheilt, daß die im Mai d. I. nur von einem protestantischen Geistlichen eingesegnete und daher nach katholischem Ritus ungültige Ehe des Herzogs Paul von Mecklenburg-Schwerin mit seiner der katholischen Confession angehörenden Cousine, der Prinzessin Windischgrätz, jetzt auch von einem katholischen Geistlichen vollzogen werden darf, ohne daß der Herzog Paul das Versprechen, seine sämmtlichen Kinder katholisch taufen zu lassen, welches er bisher abgelehnt hat, abzugeben braucht. Es bleibt jetzt der freien Wahl der Eltern überlassen, in welcher Confession sie ihre etwanigen Kinder taufen und erziehen lassen wollen. Nach diesem päpstlichen Dispens hat der katholische Geistliche in Schwerin vor einigen Tagen in Ludwigslust auch die katholische Einsegnung an dem herzoglichen Paar vollzogen. Damit hat nun endlich eine Angelegenheit ihre vollständige Erledigung gefunden, durch welche bisher besonders in Mecklenburg unendlich viel Staub aufgewirbelt und müßiges Gerede erzeugt worden war. Der Herzog Paul ist als Rittmeister dem zum größten Theil in Kassel garuisonirenden 2. Hessischen Husaren-Regiment Nr. 14 zugeordnet worden und wird fortan mit seiner Gemahlin seinen bleibenden Aufenthalt in seiner Garnisonstadt nehmen. (K. Z.)
— Kissingen, 21. Juli. Die Kur bekommt dem Fürsten Bis- marck ganz vortrefflich. Während er in den ersten Tagen seines Aufenthaltes nur selten spazieren ging oder ausfuhr, macht er jetzt jeden Tag einen Gang von 1 bis 2 Stunden und unternimmt jeden Abend in Begleitung seines Sohnes größere Ausfahrten. Wie lange noch der Aufenthalt des hohen Kurgastes währen wird, läßt sich nicht genau bestimmen, doch glaubt man, daß in den ersten Tagen des nächsten Monats die Abreise erfolgen wird. Vorher wird noch die Rückkehr der Fürstin erwartet, welche bis dahin ihre Kur in Kreuth beendet haben dürste. Minister v. Goßler befindet sich noch hier zur Kur, doch soll er wenig auf der oberen Saline verkehren. — Gegen Ende der Saison wird mit dem Bau des neuen Kurhauses begonnen werden, und man hofft, daß dasselbe bis zum nächsten Frühjahr vollständig fertig gestellt sein wird. Ferner ist das Projekt einer elektrischen Eisenbahn oder auch Pferdebahn von der Stadt auf die obere Saline für das nächste Jahr in Aussicht genommen. (Nürnb. Korr.)
— Der „Schw. Merkur" schreibt über das deutsche Bundesschützenfest u. A. folgendes:
München, 24. Juli. Heute Vormittag waren alle Straßen der Stadt von einem Strom von fröhlichen Gästen durchfluthet, von allen Seiten drängten die einzelnen Theile des Festzugs, und Schlag 11 Uhr trat die Spitze desselben programmgemäß in Bewegung, großartiger und Wirkungsreicher als irgend einer seiner Vorgänger. Der