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Nr. 166»

Amtliches.

Pslizei-Verordnung, betreffend das Verbot der Verwendung von Kindern zum Feilhalten von Backwaaren und zu musikalischer Produktion.

Auf Grund des §. 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung (G. S. S. 1529) wird mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Wiesbaden und Kassel nach Berathung mit den Gemeindevorständen für den Umfang des Polizeibezirkes Frank­furt a/M. verordnet was folgt:

§. 1. Es ist nicht gestattet, daß Kinder vor vollendetem 14. Le­bensjahre Backwaaren, Blumen, Kurzwaaren oder andere Gegenstände in den Wirthshäusern, auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Promenaden oder auch in Privathäusern zum Verkaufe oder daß dergleichen jugend­liche Personen an gewerbsmäßigen Gesangs-, Musik-, theatralischen oder gymnastischen Produktionen, denen ein höheres Kunstinteresse nicht bei- wohnt, thätigen Antheil nehmen.

§ 2. Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haststrafe bis zu 14 Tagen werden unter Berücksichtigung des §. 55 des Reichsstrafgesetz­buches bestraft:

a) Kinder, welche den Bestimmungen des §. 1 zuwiderhandeln;

b) Inhaber oder Verwalter von Gast- und Schankwirthschaften, welche gestatten, daß Kinder zu den in §. 1 bezeichneten Zwecken die den Gästen geöffneten Lokalitäten betreten bezw. welche diese Kinder nicht sofort entfernen;

c) Eltern, Vormünder, Pfleger, welche dulden, daß ihre Kinder dem §. 1 entgegen handeln.

§. 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Publikation in Kraft.

Frankfurt a. M., den 27. Februar 1878.

Der Polizei-Präsident gez. Hergenhahn.

Die Herrn Ortsvorstände, namentlich der in der Umgegend bele- genen Orte des hiesigen Kreises, werden ersucht, die vorstehende Polizei- Verordnung in ihren Gemeinden zu publiziren, damit Uebertretungen der Verordnung vorgebeugt wird.

Hanan am 14. Juli 1881.

____________________________Der Landrath.________________________

Bekanntmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Serbien.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Post­karten mit Antwort abgesandt werden können, ist nunmehr auch Serbien beigetreten. Das Porto für derartige Postkarten betrügt 20 Pfennig.

Berlin W., 13. Juli 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. ______________________Stephan._____________

Bekannt.machung.

Beitritt von Guatemala zum Weltpostverein.

Zum 1. August tritt die Republik Guatemala dem Weltpostverein bei.

Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Brieffendungen nach und aus Guatemala die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich: 20 Pfennig für frankirte Briefe, 40 Pfennig für unfrankirte Briefe; 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für Waarenproben.

Berlin W., 15. Juli 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

Stephan.

Tagesscharr.

~ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht den bei dem Ober- Landeskulturgerichte als Hülssarbeiler beschäftigten Regierungsrath

Mittwoch den 20. Juli 1881.

Rintelen zum Ober-Landeskulturgerichtsrath und Mitglied des gedachten Kollegiums zu ernennen.

Berlin. Wie derR. u. St.- A." aus Gastein, 19. Juli, meldet, ist das Befinden Sr. Majestät des Kaisers ein ganz vortreff­lich. Se. Majestät baden und promeniren täglich und nehmen die re­gelmäßigen Vorträge des Militär- und Civilkabinets sowie des Wirk­lichen Geheimen Legationsraths von Bülow entgegen. Gestern fand die erste Ausfahrt statt, nachdem dieselbe bis dahin durch den anhaltenden Gewitterregen verhindert worden war.

Die Bestimmung des §. 41 des Gesetzes vom 5. Mai 1872, nach welcher der Hypothekengläubiger gegen den Erwerber eines Grund­stücks, welcher die auf demselben haftende Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld übernommen, die persönliche Klage erlangt, auch wenn er dem Uebernahmevertrag nicht beigetreten ist, findet nach einem Er­kenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 9. Mai d. I., auch bei Grundstücksvertauschungen Anwendung, bei denen zur Ausgleichung des angenommenen Tauschpreises die auf den Grundstücken eingetragenen Forderungen übernommen werden.

Elsaß-Lothringen, 17. Juli. In verschiedenen rechts- rheinischen Blättern ist in neuester Zeit wiederholt die Nachricht aufge­taucht, daß General-Feldmarschall v. Manteuffel seine Stellung als kommandirender General des 15. Armeekorps niederlegen wolle und an seine Stelle der Gouverneur von Straßburg, General-Lieutenant v. Gott­berg, treten solle; das militärische Oberkommando der Truppen in dem Reichslande solle dagegen der Feldmarschall behalten. Diesen Nach­richten scheint lediglich die Thatsache zu Grunde zu liegen, daß der Ge­neral-Lieutenant v. Gottberg in diesem Jahre die üblichen Truppenbe- sichtigungen für den kommandirenden General nicht nur in Straßburg, sondern auch in Metz vorgenommen hat; daraus auf einen Wechsel im Commando des 15. Armeekorps zu schließen, erscheint um so gewagter, als wie bekannt vom Kaiser dem Feldmai schall die Erlaubniß ertheilt worden ist, sich bei den üblichen Besichtigungen der Truppen durch an­dere Generäle des Corps vertreten zu lassen. Daß nun diese Vertretung auf den General-Lieutenant v. Gottberg auch für die Truppen der Gar­nison Metz gefallen ist, erklärt sich daraus, daß dieser General der älteste des Corps von den in Straßburg anwesenden Generälen ist und über die Besichtigung jederzeit mündlich dem Feldmarschall Bortrag halten kann, da er am gleichen Orte ist. Soweit wir unterrichtet sind, ist ein Wechsel in der Besetzung des 15. Armeekorps. Commandos wohl noch nicht ernstlich _ in Frage gekommen und dürfte das Weitere abzuwarten sein; die Entscheidung darüber liegt einzig und allein in den Händen des Kaisers. , Z.)

Trieft, 19. Juli. Das britische MittAmeer-Geschwader hat den hiesigen Hafen verlassen und ist in der Richtung auf Venedig ab­gegangen.

Die Anhänger der griechisch-orientalischen Kirche veröffentlichen in ihren Blättern scharfe Proteste gegen die slawische Pilgerfahrt nach Rom. So schreibt dieZastava", es sei zunächst auf die Katholisirung nicht nur der griechisch-orientalischen, sondern auch der protestantischen Slawen abgesehen; das Blatt sagt, daß Bischof Stroßmayer die Absicht hege, eine neue österreichisch-ungarische Orientpolitik zur Erwerbung der Balkanhalbinsel in Scene zu setzen. Schließlich erklärt das serbische Blatt, daß die Slawen griechisch-orientalischer Religion gegen diese dem Zeitgeiste widersprechende Politik Stellung nehmen werden, und daß sie sich vor denkatholischen Brüdern" nicht im mindesten fürchten.

Paris. Der neue Polizeipräfekt Camescasse (jetzt 42 Jahre alt) war früher Advokat in Par>.s und trat im September 1870 als Präfekt von Finistore zur Verwaltung über. Später war er Pwfekt des Departements Loir-Cher und der Haute-Savoie. Am 16. Mai 1878 wurde er abgesetzt, nach den Wahlen aber zur Präfektur von Arras berufen, von wo er dann ins Ministerium des Innern als Di­rektor der Gemeinde- und Departementsangelegenheiten übertrat.

Paris, 19. Juki. Der Ministerpräsident Tisza hat in Groß- Wardein eine Rede gehalten, in welcher er die Nothwendigkeit der Er­haltung des Friedens im Innern betonte, das Fortschreiten auf dem be­gonnenen Wege bezüglich der Rechtspflege empfahl und es als die wich-