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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die ZspalrigeZeile üo Psg

Nr. 162.

Freitag den 15. Juli

1881.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehcs vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge- meingesührlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das sozialdemokratische FlugblattDie Herrschaft der Ver­brecher" von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden.

Kassel am 11. Juli 1881.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. _____Kühne.

Zur Vornahme der 2ten Prüfung der Aspiranten für den ein­jährig-freiwilligen Militairdienst des Jahres 1881 ist als Anfangstermin der 7. September 1881 festgesetzt worden.

Diejenigen jungen Leute, welche an dieser Prüfung Theil nehmen wollen, haben ihr deshalbiges Gesuch spätestens bis zum 1. Au­gust 1881 bei der unterzeichneten Commission einzureichen und in dem­selben anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft zu sein wünschen.

Dem bezüglichen Gesuche sind beizufügen:

1) ein Geburtszeugniß,

2) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszu- rüsten und zu verpflegen,

3) ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit des Wohnorts oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist und

4) ein von dem Candidaten selbst geschriebener Lebenslauf.

Die unter 1 bis 3 genannten Atteste müssen im Original ein­gereicht werden.

Kassel den 2. Juni 1881.

Königliche Prüsungs-Commission sür Einjährig-Freiwillige.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehen­den Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1. Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Mai 1881.

Von Freitag den 15, b. Mts. ab bis Ende der nächsten Woche stnden an den Vormittagen auf den Scheibenständen im Lamboiwald Schießübungen auf größere Entfernungen statt.

Den ausgestellten Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten. Hanau am 14. Juli 1881.

Der Landrath

TaHesscha«.

Berlin. Von der Mainau, 13. Juli, meldet derR. u. St.-A.": Se. Majestät der Kaiser statteten heute dem Könige von Würt­temberg in Friedrichshasen einen Besuch ab. Ueber das Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin liefen sehr gute Nachrichten ein.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 162 wurden unterm 1. und

12. Juli verboten: 1) Das in der Expedition derFreiheit" 252, Tot- tenham Court Road, W. London, gedruckte Flugblatt, betitelt:Eigen- thums-Wahnsinn". 2) Das 4 Druckseiten umfassende, mit der Be­zeichnung des Druckortes nicht versehene Flugblatt mit den Eingangs­worten:Mitbürger! Arbeiter! Zum fünften Male seit Gründung des Deutschen Reiches wird in kurzer Zeit das Volk berufen sein, Vertreter in den Reichstag zu senden rc. rc.". 3) Die mit der in Leipzig er­scheinenden periodischen ZeitschriftDer Gewerkschafter" verbundene Reise- und Begräbniß-Unterstützungskasse für Abonnenten von sogenann- ten Prämiennummern dieses Blattes".

Für die Kaiserliche Werft ist, wie dieKieler Ztg." meldet, ein Situationsplan ausgearbeitet worden, nach welchem es möglich ist, im Falle eines Krieges sämmtliche in Kiel stationirten Kriegsschiffe, also die beiden Thurmpanzerschiffe, die vier schweren Panzer- Corvetten der KlasseSachsen", die Panzer.CorvetteHansa", PanzerfahrzeugArmi- nius", die beiden CorvettenLeipzig" undPrinz Adalbert", 4 Cor­vetten der KlasseBlücher", 3 Corvetten der KlasseElisabeth", 3 Cor­vetten der KlasseCarola", JachtHohenzollern",Zielen",Grille", Nymphe", 2 Avisos der KlasseAlbatroß", 3 Panzerkanonenböte der KlasseScorpion",Ulan", 3 Kanonenböte der KlasseKomet", zusam­men 31 Schiffe und Fahrzeuge zugleich ausrüsten und bis:Klar zum Gefecht" in Dienst stellen zu können, wobei die Länge der Schiffe und Quais genau verglichen und jedem Schiff mit Rücksicht auf die Bewe­gung der anderen und mit Bezug auf die Entfernungen der Magazine ein ganz bestimmter und wohl überdachter Platz angewiesen werden mußte.

DieBossische Zeitung" schreibt, daß es in der Absicht der Militärverwaltung liegt, den Termin für die Einstellung der Rekruten etwas hinauszuschieben, so daß die Ausbildung der Ersatzreserve erst nach Beendigung der Manöver beginnen kann.

Zu dem in der vorigen Landtagssession erlassenen Nothsiauds- gesetze für Oberschlesien ist jetzt eine Ausführungs- Verordnung ergangen; dieselbe bestimmt die Summe von 150 000 Mk. zur Förderung einzelner landwirthschaftlicher Kulturzweige, insbesondere des Flachsbaues, sowie zur Förderung des gewerblichen Unterrichts und der Hausindustrie, fer­ner eine Summe bis zur Höhe von 1 Million Mark ohne Auflage der Rückgewähr zur Begründung von neuen Schulstellen und zur Beihilfe für Schul-, Neu- und Erweiterungsbauten.

Kiel, 13. Juli. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wil­helm und Heinrich besichtigten heute die Werft. Am Nachmittag trafen die Prinzen Ferdinand und Albert von Schleswig-Holstein-Sonderburg- Glücksburg hier ein und nahmen bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prin­zen Heinrich Wohnung. Das englische Geschwader wird morgen Vor- mittag hier erwartet.

Dresden, 14. Juli. DasDresd. Journ." enthält heute eine Königliche Verordnung betreffend die Errichtung eines Eisenbahn­rathes.

Prag, 13. Juli. Der akademische Senat beschloß, einen der bei den letzten Ausschreitungen betheiligten czechischen Studenten von allen österreichischen Universitäten, drei von der Präger Universität für immer, drei auf mehrere Semester zu religiren; mehreren anderen Stu­denten wurden Rügen ertheilt.

Tri e st, Donnerstag, 14. Juli. Gestern Nachmittag fand an Bord derAlexandria" ein von dem Kommandanten Kerr gegebenes Fest statt, zu welchem auch die Spitzen der Behörden Einladungen er­halten hatten. Abends fand bei dem Contre-Abmiral Paner ein Diner statt, an welchem der Statthalter, der Vize Admiral Seymour, sämmt­liche Schissskapitäne, militärische und andere Notabilitäten theilnahmen. Heute Abend gibt Vize-Admiral Seymour an Bord derAlexandra" ein Festmahl zu Ehren des Statthalters. Für morgen ist ein Festball an Bord desSuperb" in Aussicht genommen.

Die Verluste der Franzosen in Süd-Algerien sind viel bedeu­tender, als man bis jetzt geglaubt hat. Zwei Compagnien der Fremden­legion, die von Saida 250 Mann stark ausgerückt waren, verloren an Todten, Verwundeten und Kranken über 150 Mann. Sie gehörten zur