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Hanauer Anztiger
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Nr. 161.
Donnerstag den 14. Juli
Jnsertfons-
Preis:
Die Upaltige Garmondzeile ob. deren Raum 10 Pfg.
Die Lfpalt. Zeile 20 Pfg.
DieSspaltigeZeil«
30 Pfg.
1881.
Amtliches.
Von Freitag den 15. d. Mts. ab bis Ende der nächsten Woche finden an den Vormittagen aus den Scheibenständen im Lamboiwald Schießübungen auf größere Entfernungen statt.
Den ausgestellten Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Hanau am 14. Juli 1881.
Der Landrath
Verloren: Auf dem Wege von Kesselstadt bis Hanau eine kleine silberne Damenuhr.
Gesunden: Ein Notizbuch. Ein schwarzer Sonnenschirm mit blauer Borde.
Hanau am 14. Juli 1881.
Aus Königl.- Landrathsamt.
Tagesschau.
Die Deutschen und die Regierung Taaffe.
(A d Schw. Merk.)
Wie der neue Statthaltereileiter in Prag, F.-M.-L. Krauß, seine Mission auffassen wird, aus dem zerwühlten Boden der böhmischen Hauptstadt wieder normale Verhältnisse herzustellen, ist noch abzuwarten. Inzwischen ist für die „Versöhnungs"absichten des Grafen Taaffe nichts bezeichnender als die Behandlung, welche gegenwärtig die deutsche Presse in Oestreich genießt. Da jetzt überall die Deutschen sich regen und das Bedürfniß haben, in Versammlungen und Resolutionen ihre Meinung über die Präger Deutschenhetze auszudrücken und die Zeitungen somit ihre Spalten zur Zeit wesentlich mit solchen Kundgebungen zu füllen haben, die Regierung aber entschlossen ist, die Verbreitung dieser ihr unbequemen Kundgebungen zu verhindern, oder dieselbe wenigstens nur mit Auswahl zu gestatten, so geschieht es, daß alle Tage eine Anzahl Zeitungen der Polizei zum Opfer fällt Der Konfiskationsapparat ist noch niemals so fleißig in Bewegung gesetzt worden, wie in diesen Tagen. Daß die Konfiskationen nur „im öffentlichen Interesse" gestattet sein sollen, setzt natürlich dem Belieben der Polizeibehörden keine Schranken, und wenn später die Richter eine konfiszirte Nummer wieder freigeben, so ist dies zwar eine nachträgliche Genugthuung, die aber praktisch werthlos ist. Allein die Gerichte gewähren nicht einmal diese illusorische Genugthuung. Das Präger Landgericht wenigstens hat die Entscheidung gefällt, daß in dem bekannten Manifest der deutsch-böhmischen Reichsrath- und Landtagsabgeordneten der Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentl. Ruhe und des Vergehens der Aufreizung gegen Nationalitäten enthalten sei. Das ist offenbar eine ernste Entscheidung; und die N. Fr. Pr. meint: „Enthält das Manifest den Thatbestand eines Verbrechens und eines Vergehens, dann sind die Delikte nicht blos durch die Veröffentlichung begangen worden, sondern von allen Mitgliedern jener Versammlung, welche mit überlegtem Vorsätze das Manifest berieth, dasselbe annahm und dessen Veröffentlichung beschloß. Nach der Strafprozeßordnung liegt den Staatsanwälten die Pflicht ob, alle strafbaren Handlungen, die zu ihrer Kenntniß gelangen, von amtswegen zu verfolgen und wegen deren Untersuchung und Bestrafung durch das zuständige Gericht das Erforderliche zu veranlassen. Pflicht des Präger Staatsanwalts wäre es also, sämmtlichen Theilnehmern der Präger Abgeordnetenkonferenz den Prozeß zu machen und sie vor das zuständige Gericht, nämlich vor die Präger Jury, zu stellen." Das wird nun freilich 'die Regierung weislich unterlassen. Aber es wirst ein scharfes Licht auf die heutige Lage, daß das Vorgehen der Behörden nicht etwa um Kundgebungen beliebiger Agitatoren und Schreier sich dreht, sondern daß es Aktenstücke sind, unter denen die Namen von 80 Abgeordneten, daß es Beschlüsse von Gemeindevertretungen und Korporationen sind, die von den Regierungsbehörden als verbrecherisch angesehen und behandelt werden. Man sieht hier in die ganze Tiefe des Zwiespalts, der sich zwischen der Regierung und dem deutschen Volk aufgethan hat. Was die Versammlung in Purkersdorf betrifft, welche abermals 6 Wiener Zeitungen die Konfiskation eingetragen hat, so war dies eine Wander- versammlung des Wiener Deutschen Vereins, der die Reichstagsabgeordneten Kopp, Menger, Bareuther, Weitlof und andere beiwohnten," und
welche nach lebhafter Begründung durch mehrere Redner folgende Resolution beschloß: „Mit rückhaltsloser Zustimmung begrüßt die in Purkersdorf tagende Wanderversammlung des Deutschen Vereins den ersten Weck- und Mahnruf, welchen die jüngst in Wien und Prag versammelten deutschen Abgeordneten an ihre Stammesgenossen gerichtet haben. Im vollen Einklänge mit den vom Deutschen Vereine stets vertretenen Ueberzeugungen erblickt er in der Erstarkung und Bethätigung eines wahrhaft deutschen Nationalbewußtseins die einzig sichere Gewähr, um dem Terrorismus, der kühner und brutaler denn je sein Haupt erhebt und dem nach nichts Geringerem als nach der Slavisirung Oestreichs, des ehemaligen deutschen Bundeslandes, gelüstet, ein- für allemal ein Ende zu bereiten. Angesichts der dem Deutschthum in Oestreich drohenden Gefahren erachtet der Deutsche Verein ein einträchtiges, unerschrockenes Zusammenwirken aller Deutschen in Oestreich als die allererste nationale Pflicht, um sich des großen zivilisatorischen Berufs, den die Weltgeschichte der deutschen Nation zugewiesen, werth und würdig zu zeigen. Verwirkt aber haben den Namen als Deutsche, welche sich etwa den Feinden des Deutschthums als Helfershelfer zugefellt. Gebrand- markt seien solche Abtrünnige für alle Zeiten. Um so fester und inniger mögen alle deutschen Getreuen zusammenstehen. In der Einigkeit liegt ihre Stärke." Aus der Rede Kopp's heben wir einige bezeichnende Worte heraus. An die Gründung des deutschen Vereins erinnernd sagte er: „Das hat uns viele Feinde zugezogen; viele ehrenwerthe deutsche Männer meinten, es sei bedenklich, sich zu solchem Thun zu vereinigen. Andere sahen viel Schlimmeres darin, sie sagten: „„Deutsch! Ja, wir sind doch aber auch Oestreicher."" Das haben wir niemals geleugnet und verleugnet. „„Allein seid ihr erst Oestreicher und dann Deutsche oder erst Deutsche und dann Oestreicher?"" Das ist wie die dumme Frage, mit der. man Kinder quält: Habt ihr die Mutter lieber oder den Vater? (Lebhafter Beifall und Heiterkeit.) Das Kind, auf solche Spitzfindigkeiten nicht eingerichtet, sagt: „Ich habe sie alle Beide lieb." Man liebt den Vater und das Vaterland, man liebt die Mutter und die Muttersprache (stürmischer Beifall), und man ist sehr glücklich, wenn eine gute Ehe es dem Kinde möglich macht, Beiden anzuhängen, ohne daß die Liebe, dem Einen gespendet, der Liebe zum Andern Abbruch thut." Und Dr. Bareuther sagte in seiner Rede: „Unser deutsches Brudervolk soll sich unserer nicht zu schämen brauchen!"
— Berlin, 13. Juli. Wie der „R. u. St.-A." von der Mainau, 12. Juli, Abends, meldet, ist die Abreise Sr. Majestät des Kaisers nach Gastein auf kommenden Donnerstag festgesetzt. Das Befinden Sr. Majestät ist fortdauernd ein vortreffliches.
— Berlin, 12. Juli. Betreffs der mit Industrie- und land- wirthschaftlichen Ausstellungen verbundenen Lotterieen ist bestimmt worden, daß die Genehmigung zu solchen Ausspielungen nur dann ertheilt werden wird, wenn durch die Veranstaltung der Berloosung bezw. durch den Absatz und die Verbreitung der Gewinngegenstände eine Förderung des Gewerbes zu erwarten ist. Der Regel nach wird die Bewilligung unter Jnnehaltung einer Reihenfolge und für denselben Ort beziehungsweise Bezirk nur erst nach einem längeren Zeitraume gewährt werden.
— Berlin, 13. Juli. Gegenüber den Behauptungen der Blätter, wonach der Finanzminister in Königsberg sich dahin ausgesprochen habe, daß man zwar das Tabaksmonopol erhalten werde, deshalb aber noch lange nicht auf die Verwendung öffentlicher Mittel zur Erleichterung der Schul- und Armenlasten in den Kommunen rechnen dürfe, hört die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" aus gutunterrichteter Quelle, daß die Behauptung unrichtig sei.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 161 vcröffntlicht die Allerhöchste Verordnung, betr. die Einsetzung des Abbö Stumpf als Koadjutor des Bischofs von Straßburg und die Veröffentlichung einer päpstlichen Bulle Vom 8. Juli 1881.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 161 wurde unterm 11. Juli verboten: ein Wahlaufruf zu ©misten des Gasthofsbesitzers Carl Münch in Zittau unter der Aufschrist: „Ein ernstes Wort an'die Wähler des