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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzral-Correspondenz.

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Mittwoch den 13. Juli

Nr. 160.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Einlösung der am 1. September d. I. fällig werdenden Zins­abschnitte der Landeskreditkasse wird, wie seither, bei dieser selbst und bei allen Königlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks Kassel erfolgen.

Hiervon ausgenommen sind jedoch die Zinsabschnitte der Seitens des Inhabers unkündbaren („gelben") 4^/sprocentigen Schuldverschreibungen (Serie 1, 2, 5 und 6), welche aus­schließlich bei unserer Hauptkasse eingelöst werden sollen, damit hier­durch das allgemeine Bekanntwerden der erfolgten Kündigung der sämmtlichen gedachten 41/sprocentigen „gelben" Schuld­verschreibungen im Interesse deren Inhaber befördert werde.

Kassel am 4. Juli 1881.

Die Direktion der Landeskreditkasse.

6190____________________Harnier.________________________

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehen­den Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Mai 1881.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister hier folgende Polizei-Ordnung erlassen:

Die Hauseigenthümer und Grundbesitzer zu Hanau sind gehalten, die Ladenthüren um 10 Uhr Abends, die Hausthüren, sowie die Hof­thore und Hofthüren, ferner die Gartenthüren in der Zeit vom 1. Ok­tober bis 31. März um 10 Uhr Abends, in der Zeit vom 1. April bis 30. September um 11 Uhr Abends gehörig zu verschließen.

Für die Gast- und Schankwirthe tritt diese Verpflichtung am Feierabend ein.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von 1 bis 9 Mark event, entsprechender Hast geahndet.

Hanau am 20. Juni 1881.

__________________________Der Landrath.__________________

Bekanntmachung.

Werthbriefe im Verkehr mit Spanien.

Vom 16. Juli ab können Briefe mit Werth an gäbe, deren Inhalt aus Werthpapieren besteht, nach den wichtigeren Orten Spaniens (einschließlich der Balearen und der Canarischen Inseln) versandt werden. Der angegebene Werth darf den Meist betrag von 4 0 00 Mark nicht überschreiten. Die Werthbriefe müssen frankirt wer­den. Die Taxe setzt sich zusammen 1. aus dem Porto und der sesten Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestim- mungsort, 2. aus einer Versicherungsgebühr, welche für je 160 Mark 20 Pfennig beträgt. Ueber die sonstigen Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft.

Berlin W., 9. Juli 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. __St ephan.__

Tages s Ha A.

— Berlin, 12. Juli. Das über das Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin heute ausgegebene Bulletin lautet: Ihre Ma-

1881.

jestät die Kaiserin und Königin haben während der vergangenen Nacht mehr geschlafen und fühlen Sich dadurch gestärkt. Der allgemeine Zu­stand ist fortgesetzt befriedigend, und obwohl voraussichtlich das Befinden noch mancherlei kleinen Schwankungen unterworfen sein wird, so kann bei dem günstigen, wenn auch langsamen Verlaufe der Wiederherstellung, von der Ausgabe täglicher Bulletins abgesehen werden. Coblenz, 12. Juli 1881. Busch. Schliep.

— Nachträglich wird bekannt, wie schwer das Leben der Kaiserin Augusta gefährdet war. Dr. Busch in Bonn, telegraphisch berufen, er­kannte nach Untersuchung das Uebel als Darmverschlingung und unter­nahm mit Zustimmung des Kaisers sofort die Operation auf Leben und Tod, die IV2 Stunden dauerte und auch ein älteres Uebel beseitigte. Die Kaiserin nahm vorher das Abendmahl. Sieben Tage lang stellte sich weder Schlaf noch Appetit ein, zu Opiaten durfte nicht gegriffen werden. Seit einigen Tagen erst ist sichere Hoffnung auf Genesung.

(D -Z.)

— Der „R. u. St.-A." Nr. 160 veröffentlicht: Gesetz, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes und der Ge­bührenordnung sür Gerichtsvollzieher. Vom 29. Juni 1881.

— In seinem gestrigen Leitartikel über did Getreide-Produktion in Deutschland schreibt das Kleine Journal:

Es ist eine sehr wohlfeile Weisheit, in welcher sich das Manchester- thum ergeht, der Landwirthschaft zu rathen, wenn es mit der einen Pro­duktion nicht mehr geht, es mit der andern zu versuchen, als ob das so leicht ginge. Nachdem der Getreidebau in Deutschland seit einem Jahr­tausend die Grundlage der Landwirthschaft und der Volksernährung ge­bildet hat, kann man nicht leichtsinnig zu einer anderen Wirthschaft über- getjen. Nirgends ist eine Stabilität nothwendiger, als im landwirth- schaftlichen Betrieb und nirgends das Experimentiren gefährlicher als auf diesem Gebiete. Andererseits aber verbietet ein hoher wirthschaft- licher Grundsatz ganz von selbst die geplante Beseitigung der Getreide­produktion. Jedes Land muß, wenn es nicht seine wirthschaftliche und politische Unabhängigkeit mit der Zeit einbüßen will, danach trachten, das Hauptnahrungsmittel seiner Bevölkerung im Lande selbst zu gewinnen und darf dasselbe nicht vom Auslande beziehen. Wenn auch das Fleisch ein wichtiger Bestandtheil unserer Nahrung immer mehr wird, für die Masse der Bevölkerung spielt das Brot immer noch die erste Rolle und ist sür unser Klima geradezu unentbehrlich.

Wir können daher der Weisheit Derjenigen nicht folgen, welche der Landwirthschaft rathen, die Körnerproduktion aufzugeben und ihr Areal in Weide umzuwandeln. Aber auch noch ein anderer Gesichts­punkt zwingt uns, vor einer solchen leichtsinnigen Wirthschaft ganz ent­schieden zu warnen. Gegenwärtig leidet allerdings unsere Landwirch- schaft ganz enorm unter der Konkurrenz von Rußland, Ungarn und Amerika, weil jene Länder mit einem viel geringeren Anlagekapital das Getreide anbauen können und daher im Stande sind, es billiger zu lie­fern. Aber die Frage ist wohl berechtigt, auf wie lange dies dauern wird. Jedermann, der sich mit dieser Frage beschäftigt hat, weiß, daß in jenen Ländern von rationeller Bewirthschastung, Schonung und Pflege des Bodens noch gar keine Rede ist. Es herrscht dort so recht eigent­lich ein vollständiger Raubbau, und diesem Umstände ist denn auch we­sentlich die außerordentliche Billigkeit des Produktes zuzuschreiben.

Daß aber diese Art der Produktion einmal, und zwar in abseh­barer, nicht einmal sonderlich fern liegender Zeit, ein Ende nehmen muß, liegt auf der Hand, und an Anzeichen für diese Schlußentwickelung des Prozesses fehlt es auch heute schon keineswegs. Schon sind in den alten Neu-England-Staaten Nordamerikas, namentlich aber in Virginien und selbst schon in verschiedenen weiter westlich liegenden Territorien ganze Landstriche durch die, Menschenalter hindurch ohne Dünger-Nachhülse be­triebene Raubwirthschaft zu unwirthlichen Oeden herabgesunken, und Gleiches soll sich in anderen Gegenden vorbereiten. Lasse man sich durch die großartigen Berichte über die mit raifinirtester Anwendung aller maschinellen rc. Hülssmittel betriebenen „Weizenfabriken", d. h. Riesen­farmen von vielen tausend Hektaren, nicht blenden; gedüngt wird auch auf diesen Besitzungen nicht, und sie werden um so rascher abgewirth- schastet sein, je intensiver im Uebrigen die Ausnutzung betrieben wird.