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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 158. Montag den 11. Juli
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Amtliches.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zu den §§. 32 bis 36 und 85 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 — Reichsgesetzblatt Seite 41 — werden die Herrn Ortsvorstände ersucht, nach dem unten abgedruckten Schema sofort
eine Urliste der in der Gemeinde (Gutsbezirk) wohnhaften Personen, welche zu dem Amt eines Schössen oder Geschworenen berufen werden können, aufzustellen und solche in dem Amtslokale der Gemeinde (Gutsbezirk) eine Woche zu Jedermanns Einsicht auszulegen.
Der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.
Gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden.
Die Urliste und die zu derselben etwa eingegangenen Einsprachen sind bis spätestens Ende August den Königlichen Amtsgerichten zuzu- senden.
Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche zu dem Amt unfähig (§§. 31. 32 des Gerichtsverfassungs-Gesetzes) oder dazu nicht berufen sind (§§. 33 34 und §§. 33 44 des Preußischen Ausführungs-Gesetzes vom 24. April 1878), in die Urliste nicht ausgenommen werden dürfen.
Hanau am 8. Juli 1881.
Der Landrath
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der in der Gemeinde........ . wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.
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Laufende JV&
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Vor- und Zunamen
3
Beruf
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Wohnort
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Bemerkungen.
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Der Gemeindevorstand. (Siegel.)
Die unter dem Rindvieh auf der Domäne Gronauer-Hof ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Hanau am 8. Juli 1881.
Der Landrath.
Der gegen den Schneider Robert Ullrich von Ruppertshütten am 7. März d. I. erlassene Steckbrief wird erneuert.
Hanau, den 7. Juli 1881.
Der Staatsanwalt
Sporleder. I
1881.
Tagesscha«.
Der deutsche Weltverkehr.
(A d. Pap.-Ztg )
Die neueste, vom 27. Mai datirte Denkschrift des Reichskanzlers, welche kürzlich im Reichstage vertheilt wurde, erörtert die Maßregeln, welche zur Erhaltung und Hebung des deutschen Ausfuhrhandels nach Ost-Asien, Australien und der Südsee erforderlich sind. Unter diesen Maßregeln befindet sich auch:
Direkte Dampferverbindungen nach Australien u. s. w. mit staatlicher Unterstützung!
Bis jetzt geht beinahe der ganze Verkehr mit Australien und der Südsee über London, dort sammeln sich Güter in genügender Menge für jene Gegenden an und dorthin gelangen folglich auch die Produkte dieser Länder. Die Engländer wissen wohl, wie werthvoll das Monopol eines solchen Handels ist, und scheuen vor keinem Mittel zurück, um es sich zu erhalten und namentlich die deutsche Rhederei fern zu halten, wie folgende Thatsache beweist:
Die seitens der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee 1880 von Hamburg nach Sydney erhobene Fracht war pro Tonne auf 25 Sh. festgesetzt. Trotz dieser außerordentlich niedrigen Fracht, welche vordem kaum jemals fixirt worden war, wurde sie von der englischen Konkurrenz — man merke wohl — ab Hamburg via London nach Sydney mit 23,5 Sh. unterboten. Ausgesprochener Maßen geschah dies um den Verkehr für London zu monopolisiren. Die Frachten für englische Güter, welche auf den Verkehr über englische Häfen ausschließlich angewiesen waren, überstiegen die Hamburger beträchtlich. Dadurch hielt sich die englische Rhederei schadlos für die erheblichen Nachtheile, welche ihr durch den Transport der deutschen Güter von Hamburg via London und die dort stattfindende Umladung entstanden.
Keine Gesellschaft, kein einzelner Bürger ist reich genug, um bei solchen Verhältnissen eine direkte Dampferverbindung dauernd zu erhalten, und hier muß daher der Staat helfend eintreten. Die meisten britischen Dampferlmien sind von der Regierung, zum Theil mit großen Beträgen, unterstützt worden oder empfangen diese Summen heute noch, auch in Amerika und Frankreich wird vom Staat viel Geld für diesen Zweck ausgegeben. Als Gegenleistung übernehmen die Dampferlinien die Beförderung der Post und Bedürfnisse der Marine.
Trotz dieser praktischen Vorbilder bleibt ein großer Theil unserer Volksvertreter bei der Anschauung, daß Industrie und Handel sich von selbst entwickeln müssen und nicht staatlich unterstützt werden dürfen Daß im deutschen Reichstage sogar eine Mehrheit für solche Anschauung gefunden werden kann, hat die Abweisung der Samoa-Vorlage gezeigt. Da auch, die Mehrheit der politischen Blätter in dafselbe Horn bläst, 'so halten wir es für Aufgabe der Fachpresse, welche zwar weniger aber intensiver gelesen wird, das gewerbtreibende Publikum über solche Fragen aufzuklären.
r i Reichsregierung wagt es nicht, bei der dermaligen Zusammensetzung des Reichstags einen bestimmten Antrag auf Unterstützung von Dampferlmien einzubringen, und es ist daher Aufgabe der Gewerb- und Handeltreibenden, in ihren Kreisen dahin zu wirken, daß bei den nächsten Wahlen keine Doktrinäre und Theoretiker, sondern Männer aus dem praktischen Leben aufgestellt und gewählt werden. Es gibt glücklicher Weise in allen politischen Parteien, auch den fortschrittlichsten,'Männer welche sich ein freies Urtheil in solchen Fragen bewahrt haben!
^ erlin, 9. Juli. Das heute Vormittag in Coblenz ausgegebene Bulletin lautet: Ueber das Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ist auch heute nur Günstiges zu berichten. Coblenz 9. Juli 1881. von Lauer. Busch. Madelung. Velten. Schliep.
— S. M. S. „Vineta", 19 Geschütze, Kommandant Kapt. z. See Zirzow, ist am 5. Juni er. in Singapore angekommen und beabsichtigte am 9. dess. Mts. nach Kapstadt zu gehen.
— Tübingen, 9 Juli. Unsere gesammte Studentenschaft sprach gestern in einer lehr zahlreich besuchten Versammlung ihren Abscheu gegen die Präger Ausschreitungen aus.
— Die Nachrichten über die Erndteaussichten laufen durchweg in