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Nt. 142.

Mittwoch den 22. Juni

1881.

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht den Gehei­men Ober-Regierungsrath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern und im Königlich preußischen Ministerium für Handel und Ge­werbe, Wendt, zum ständigen Mitgliede des Patentamts zu ernennen.

DerR. u. St.-A." Nr. 142 veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, betr. die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichs­bankbeamten. Vom 8. Juni 1881.

Berlin, 21. Juni. Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist nach Paris zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Bot­schaft wieder übernommen. Der Kaiserliche Botschafter bei der Hohen Pforte, Graf von Hatzfeldt, hat Konstantinopel mit Urlaub verlassen. Wahrend seiner Abwesenheit sungirt der Legationssekretär von Hirschfeld als interimistischer Geschäftsträger.

Berlin, 21. Juni. (K. Z.) Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und Italien vom 31. Dezember 1865 und die Schifffahrts- konvention vom 14. Oktober 1867 werden zufolge Uebereinkommens zwischen beiden Regierungen, durch welches die Wirkung der im Jahre 1875 italienischerseits erfolgten Kündigung nochmals um 6 Monate hinausgeschoben worden ist, bis 31. Dez. 1881 in Kraft bleiben.

Die Leitung der Reichstagsgeschäfte ist, bis zum Ablauf der Legislaturperiode, auf den Biceprästventen-v. Franckenstein übergegangen, nachdem Herr v. Goßler infolge seiner Ernennung zum Cultusminister sein Reichstagsmandat niedergelegt hat.

Die Mitglieder des Bundesrathes hoffen bis Ende nächster Woche ihre Geschäfte erledigen zu können. Die Verhandlungen über den Zollanschluß mit Bremen sind in gutem Gange. In Bremen be- harrt man darauf, daß sowohl Bremerhaven als Bremeu ein Freihafen­gebiet haben müßten und die Austiefung der W-ser zwischen beiden Or­ten zu einer Nothwendigkeit geworden sei. Bis zur Eröffnung des nächsten Reichstages wird hoffentlich der Anschluß von Bremen erfolgt sein und eine Vorlage wegen der Beihilfe des Reiches für Hamburg und Bremen gemacht werden. (Köln. Z.)

Der Bundesrath hielt am 18. Juni eine Plenarsitzung unter dem Vorsitze des Staatssekretärs v. Bstticher. Mittheilungen des Prä­sidenten des Reichstages über die Beschlüsse des Reichstages sind einge­gangen: zu den beiden Gesetzentwürfen betreffend die Abänderung des Zolltarifs; zu dem Gesetzentwurf betr. die Reichsstempelabgaben; zu dem Gesetzentwurf betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs- Haushaltsetat für 1881/82; zu dem am 23. Mai d. J. zu Berlin unter­zeichneten Handelsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz und der im Anschluß hieran getroffenen Verabredung in Betreff des gegen­seitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst von demselben Tage; zu der zwischen Deutschland und Ru­mänien am 14. November 1877 abgeschlossenen Handelskonvention wurden alle geschäftsmäßig erledigt. Eine Vorlage bctr. die Kreditirung der Rübenzuckersteuer ging an den Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen. Zur Verhandlung standen sodann mündliche Berichte des gedachten Aus­schusses über Anträge betr. die Ermächtigung des Hauptzollamts Heil­bronn, sowie der Zollstellen in Schirmeck und Wasserling zur Abfertigung von Leinen- und Baumwollengarn und Leinenwaaren; die Ermächtigung des Hauptsteueramts Elbing zur Abfertigung von Garn; endlich über eine Eingabe betr. die Zollbehandlung von Spielzeug aus Thierbälgen. Bezüglich der erwähnten Vorlage über Kreditirung der Rübenzuckersteuer handelt es sich im Wesentlichen darum, die bisher zulässige Kreditfrist von 6 Monaten zu beseitigen, da hieraus den Reichsfinanzen erhebliche Nachtheile erwachsen, welche in Folge der großen Steigerung der Zucker­ausfuhr in den letzten Jahren einen sehr bedeutenden Umfang angenom­men haben.

Das preußische Gesetz vom 5. Mai 1872 dehnt im §. 30 Abs. 9 das dingliche Recht des Hypothekengläubigers auch aus auf die dem Eigenthümer zufallenden Versicherungsgelder für abgebrannte oder durch Brand beschädigte Gebäude, wenn diese Gelder nicht statutenmäßig zur Wiederherstellung der Gebäude verwendet werden müssen oder verwendet worden sind; §. 31 erklärt zur Sicherung hypothekarischer Gläubi­gerrechte die Abtretung und Verpfändung der Ansprüche auf Ver-

sicheruugsgelder, soweit sie zum Nachtheil eingetragener Gläubiger ge­reicht, für wirkungslos. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 23. April d. I. ausge­sprochen, daß die gerichtliche Ueberweisung der Versicherungsgelder an einen Gläubiger des Eigenthümers im Wege der Zwangsvollstreckung wirkungslos ist, wenn dadurch ein gesetzlich bevorrechtigter Realgläubiger benachtheiligt wird.

Wird von einem Gläubiger auf angeblich seinem Schuldner ge­hörige Gegenstände, die sich im Gewahrsam eines Dritten befinden, ein schleuniger Arrest ausgebracht, so äußert, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 20. April d. I, der gerichtliche Arrestbefehl, wenn auch die arrestirten Gegenstände gar nicht dem Schuld­ner, sondern einer anderen, völlig unbetheiligten Person gehören und dem Aufbewahrer der Gegenstände dies bekannt ist, so lange seine Wirk­samkeit, bis der Arrest wieder aufgehoben ist. Der Aufbewahrer darf die irrthümlich arrestirten Sachen dem Eigenthümer derselben nicht heraus­geben, und der Eigenthümer hat kein Klagerecht gegen den Aufbewahrer auf Herausgabe der Sachen; wohl aber hat der Eigenthümer ein Klage­recht gegen den Arrestanten auf Anerkennung feines Eigenthums und event, auf Schadenersatz.

Kiel, 20. Jnni. Nach einer Meldung der Kieler Zeitung ist der Commandant Sr. Maj. Schiff Freya, Capitän zur See Kupfer, am Samstag in Hongkong gestorben.

Augsburg, 20. Juni. DieAugsburger Postzeitung" ver­öffentlicht eine Antwort des Reichskanzlers auf ein ihm von der Groß- waldstadter Bauernversammlung (Unterfranken) zugesandtes, feiner Wirth­schaftspolitik znstimmendes Telegramm. In der Antwort, die an Peter Odenwald in Großwaldstadt gerichtet ist, heißt es: Für die telegraphi­sche Zustimmung namens des unterfränkischen Bauerncomitö's sage ich meinen verbindlichsten Dank. Die Durchführung unseres gemeinsamen wirthschaftlichen Programms hängt wesentlich von der Unterstützung ab, welche die landwirthschaftliche Bevölkerung demselben gewährt. Die letz­tere bildet an sich die Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands. Sie ist stark genug, um auf dem Wege des Gesetzes ihre und des ganzen Vol­kes Interessen sicherzustellen, wenn sie bei den Wahlen in sich und mit den Vertretern der anderen produktiven Gewerbe und Industrien in dem Bestreben znsammenhält, nur solche Vertreter zu wählen, welche ent­schlossen sind, die deutsche Arbeit und die deutsche Produktion zn schützen, zu fördern und durch Verminderung der direkten Staats- und Gemeinde­lasten zu erleichtern.

Nürnberg, 18. Juni. Die Strafkammer des hiesigen Land­gerichts hat ein strenges Urtheil wegen Verfehlung gegen das Nahrungs­mittelgesetz gefällt. Ein Metzger in Fürth hatte heimlich eine kranke Kuh geschlachtet und obwohl sich die Tuberkulose im höchsten Grade zeigte, das Fleisch zum Verkaufe gebracht und hierbei einen älteren für ein anderes gesundes Thier ausgestellten Beschanschein des Fürther Thierarztes vorgewiesen. Das Urtheil lautete auf neun Monate Ge­fängniß. , . (Fr. Ztg.)

Paris, 21. Juni. (K. Z.) Der Minister des Auswärtigen, Barthdlemy Saint-Hilaire, hat am 20. d. ein Rundschreiben erfassen, in welchem die Politik Frankreichs in der montenegrinischen, griechischen und tunesischen Frage auseinandergesetzt wird. Das Rundschreiben weist darauf hin, daß die Politik Frankreichs ununterbrochen durch den Wunsch nach Aufrechterhaltung des Friedens geleitet worden sei.

London, 19. Juni. Soeben hier eingetroffene Telegramme melden, daß der australische DampferTararua" auf der Route von Dunedin nach Melbourne, in einem starken Nebel an der Waipapa- Klippe untergegangen ist, bei welcher Katastrophe 104 Menschenleben verloren gingen.

K on stantin opel, 21. Juni. Dem Vernehmen nach sollen die Verhandlungen in dem Prozesse wegen der Ermordung Abdul Aziz's am 25. d. beginnen. Wie es heißt, werde die Staatsanwaltschaft De­gradation und zeitliche Festungshaft beantragen für Midhat Pascha, Mehemed Ruschdi, Mahmud Damad und Nuri Damad. Die Festungs­haft Midhat Paschas solle 12 Jahre betragen. Der Kämmerer Abdul Aziz's, Fakni Bey, solle zu lebenslänglicher Zwangsarbeit, wenn nicht