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sr. las.
Freitag den 17. Juni
1881.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vorn 21. Oktober 1878.
Das unterm 31. Mai d. I. erlassene Verbot des Flugblattes, überschrieben: „Einwohner Mannheims", unterschrieben: „Im Namen der bei letzter Wahl in III. Classe gewählten Stadtverordneten: F. Seifarth", Verlag von F. Seifarth in Mannheim, wird hiermit wieder aus geh o b en.
Mannheim den 11. Juni 1881.
Der Gr. bad. Landeskommissär für die Kreise Mannheim,
Heidelberg und Mosbach. Horn.
Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden an den nachbezeichneten Orten und Tagen unentgeltlich statt:
1) Hüttengesäß
2) Neuwiedermuß
3) Langenselbold
den 22. Juni, Nachmittags 2 Uhr, Impfung, „ 29. „ „ 2 „ Revision. „ 22. „ „ 5 „ Impfung, „ 29. „ „ 5 „ Revision.
„ 27. „ Vormittags 9 „ Impfung, „ 4. Juli, „ 9 „ Revision.
Bezüglich der zur meine Bekanntmachung
Impfung vorzustellenden Kinder verweise ich auf vom 8. d. Mts. in Nr. 132 des Hanauer An
zeigers.
Hanau am 17. Juni 1881.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1881.
Die Polizei-Verordnungen, betreffend das Begießen der Straßen, sowie das stete Reinhalten der Straßenrinnen, werden hierdurch in Erinnerung gebracht.
Hanau am 16. Juni 1881.
Der Laudrath.
Gefunden: Ein grauer Damenkragen. Eine Knabenmütze. Ein karrirtes rothes Taschentuch. Sechs Paar weiße Damenmanschetten. Ein Korallenkettchen mit goldenem Schloß. Eine Cylinder-Uhr.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber Pinscher, m. Geschlechts, mit gelbem Halsband und Schloß.
Hanau am 17. Juni 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Auf Anordnung Königlicher Regierung zu Kassel ist zu veröffentlichen, daß der Unterzeichnete die beiden ersten Werktage der Woche von Vormittags 9 bis 1 Uhr und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags in seinem Arbeitslokale (Frohnhofgasse 2) persönlich anwesend sein wird, um die mündlichen Anmeldungen der Grund- und Gebäudeeigenthümer wegen der in Steuerbüchern nachzutragenden Veränderungen rc. entgegen zu nehmen. Hanau, den 9. Juni 1881.
Der Steuerinspektor: Plitt.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) Unser Kaiser läßt trotz des Cur- Aufenthaltes in Ems die Regierungsgeschäfte keinen Augenblick unterbrechen und der Cabinetsdienst wird in der gewöhnlichen Weise erledigt. Die Verbindung mit Berlin ist eine tägliche, allabendlich verläßt einer der Cabinetspostschaffner Berlin mit den eingegangenen Sachen und jeden Morgen trifft ein solcher Courier mit den erledigten Gegenständen von Ems in Berlin ein, so daß auch nicht die geringste Verzögerung eintritt.
Der Bundesrath nahm in seiner am Montag abgehaltenen Plenarsitzung Berichte der Ausschüsse über Eingaben, betreffend die internationale Reblaus-Convention und die Vivisektion, entgegen und genehmigte alsdann die Vorlage, betreffend die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch-ungarischen Zollgesetze.
Während sich die Verhandlungen des Reichstages bis vor Pfingsten meistens in einem Tempo bewegten, das an Schnelligkeit Manches zu wünschen übrig ließ, so arbeitet der Reichstag jetzt, wo er seinem Ende entgegeneilt, mit vollen Kräften und die Annahme erscheint daher nicht ungerechtfertigt, daß es gelingen werde, den Reichstag sehr bald zu schließen. Wie am Sonnabend, so hielt der Reichstag auch am Montag zwei Sitzungen ab, in deren erster die Handelskonvention zwischen Deutschland und Rumänien in erster und zweiter Lesung genehmigt wurde, desgleichen nahm das Haus in dritter Berathung das Gesetz über die Reichsstempelabgaben an. In der zweiten, am Abend abgehaltenen Sitzung setzte das Haus die bereits in der vorhergegangenen Session begonnene dritte Berathung der Vorlage wegen Aenderung des Zolltarifes fort und wurde das ganze Gesetz mit den hierzu gestellten Amendements genehmigt. In der Dienstags-Sitzung genehmigte der Reichstag zunächst in dritter Lesung die Handelsverträge mit Oesterreich- Ungarn, Belgien, der Schweiz und Rumänien, ebenso in erster und zweiter Lesung die Vorlagen wegen Beglaubigung öffentlicher Urkunden in Bosnien und der Herzegowina und wegen Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch-ungarischen Zolltarife, dagegen wurde in dritter Lesung der Nachtragsetat für den Volkswirthschastsrath abgelehnt. In der nun folgenden dritten Berathung des Gerichtskostengesetzes wurde dasselbe durchweg nach den Anträgen Cuny's, welche die auf den Antrag Payers gefaßten Beschlüsse der zweiten Lesung wesentlich modificiren, genehmigt. Ferner nahm das Haus noch eine Resolution des Abgeordneten Windthorst an, die Regierung zu einer Vorlage für die nächste Session aufzufordern, welche eine durchgreifendere Revision der Gerichtskoften als die nun angenommene Vorlage herbeisühre; am Mittwoch trat sodann der Reichstag in die dritte Lesung des Un- fallversicherungsgesetzes ein.
r Die vielbesprochene Hamburger Zollanschlußfrage wird nun hoffentlich für immer zur Ruhe kommen, da die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft über den Präliminarvertrag unmittelbar bevorsteht. Unter den großen Vortheilen, welche der Vertrag der alten Hansastadt unstreitig gewährt, ist wohl der nicht der geringste, welcher Hamburg durch die großartigen neuen Hafeneinrichtungen erwächst und durch welche für Hamburgs See- und Welthandel ohne Zweisel bedeutende Erleichterungen erlangt werden. Dies scheint man in Hamburg allmälig auch einzusehen und die Annahme des Präliminarvertrages durch die Bürgerschaft dürfte deshalb wohl als gesichert gelten.
Bei der im Reichstagswahlkreise Rinteln-Hofgeismar stattgefundenen Ersatzwahl ist der Candidat der Nationalliberalen, Dr. Schläger, definitiv gewählt worden.
(Oesterreich-Ungarn.) Die bereits vor längerer Zeit angekündigten wichtigen Veränderungen im österreichischen Generalstabe sind nunmehr eingetreten. Der bisherige Generalstabschef Feldmarschall- Lieutenant von Schönfeld ist unter dem Ausdrucke der Anerkennung für vorzügliche Dienste und unter dem Vorbehalte der Wiederverwendung seines Postens enthoben worden. An seiner Stelle wurde der General- Adjutant des Kaisers, Feldmarschall-Lieutenant von Beck, zum General- stabschef und General Major Popp zum Vorstände der Militairkanzlei des Kaisers ernannt, Ernennungen, welche jedenfalls auf das ganze österreichische Heerwesen von vortheilhastem Einflüsse sein werden.
(Frankreich.) Dem französischen Kammerpräsidenten Gambetta