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Nr. 133.
lMmer Adriger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Sonntags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Jnsertlons-
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Die3spaltigcZeile
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Freitag den 10. Juni
1881.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das von Gr. Bezirksamt Mannheim unterm Heutigen vorläufig polizeilich mit Beschlag belegte Flugblatt, überschrieben: „An die Einwohner Mannheims, unterzeichnet von F. Seifahrt, Namens der bei letzter Wahl in III. Classe gewählten Stadtverordneten, Verlag von F. Seifahrt mit Druck von Christmann und Mauser in Stuttgart", wird auf Grund des §.11 und 15 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878, die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie betr., hiermit verboten.
Mannheim den 31. Mai 1881.
Der Gr. Landeskommissar
für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach.
______________I. V.: Engelhoru.____________________
Der Samuel Loeb zu Großkrotzenburg beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in seiner an der Ortsstraße gelegenen Hofraithe Karte P. Nr. 349 (Brandversicherungs-Nr. 136).
Unter Bezugnahme auf Z. 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pläne und Beschreibungen des Projektes bei der unterzeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen, woselbst Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist, bei Meidung der Ausschließung, vorzubringen sind.
Hanau am 4. Juni 1881.
Durch Verfügung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Kassel ist auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Nr. 20 des Wochenblatts der New-Aorker Volkszeitung vom 14. vorigen Monats verboten worden.
Hanau am 9. Juni 1881.
Der Landrath.
Gefunden: Eine rothe Knabenmütze. Ein gold. Manschetten- knopf. Ein gold. Hemdenknopf.
Verloren: Ein schwarzes Eiswolltuch.
Entlaufen: Am 5. d. M. ein roth-schäckiges Kalb, w. Geschl.; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 10. Juni 1881.
Aus Königl. Landrathsamt._______________
Bekanntmachung.
Um dem Publikum die Möglichkeit zu gewähren, Einschreibbriefsendungen zu solchen Postbeförderungsgelegenheiten, welche außerhalb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten Dienststunden sich darbieten, in Ausnahmefällen bis kurz vor Abgang der betreffenden Gelegenheit einzuliefern, ist den Postanstalten die Verpflichtung aufcrlegt worden, derartige Sendungen auf Verlangen auch außerhalb der Dienststunden anzunehmen. Bedingung ist, daß nicht allein die Einlieferung bis spätestens eine halbe Stunde vor dem Abgänge der Beförderungsgelegenheit erfolgt, sondern zur Zeit der Einlieferung auch ohnehin ein Beamter bei der Postanstalt zur Wahrnehmung von Dienstgeschäften thätig ist.
Für derartige außerhalb der Dienststunden eingelieferte Einschreibbriefsendungen ist vom Aufgeber eine besondere Gebühr von 20 Pfennig für jede Sendung zu entrichten.
Cassel, den 28. Mai 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
_______________________zur Linde._______________________
Bekanntmachung.
Jeder Landbriesträger füh^ ^ seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die öu. ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnliche Packete und Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieserer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch
vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.
Cassel, den 31. Mai 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. In Vertretung: Wächter.
TagssschaU.
— Berlin, 9. Juni. (K. Z.) Fürst Milan von Serbien machte heute in den frühen Morgenstunden mit den Herren seines Gefolges einen Spaziergang durch die Stadt, begab sich um 10 Uhr mittels Sonderzuges nach Potsdam, wohnte dort auf dem Bornstedter Felde einem Exerciren mehrerer Truppentheile im Feuer bei, stattete hierauf den in Potsdam befindlichen Mitgliedern der königlichen Familie Besuche ab, machte eine Umfahrt durch die königlichen Gärten und begibt sich um 3 Uhr zum Diner ins Neue Palais. Abends kehrt Fürst Milan hierher zurück, um der Vorstellung im Schauspielhause beizuwohnen. Morgen Vormittag wird derselbe der Besichtigung der Garde-Feldartil- lerie-Brigade auf dem Tempelhofer Felde beiwohnen und Abends ll1/* Uhr nach Petersburg Weiterreisen. — Die Abreise Sr. Maj. des Kaisers nach Ems erfolgt Samstag Abend 10s/i, die Ankunft in Ems Sonntag früh IOV4 Uhr.
— Berlin, 9. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." meldet: Wegen der aus Peking gemeldeten, am 29. April bei Hongkong durch chinesische Piraten verübten Plünderung der deutschen Bark „Occident" richtete der kaiserliche Gesandte Brandt die erforderlichen Anträge an die chinesische Regierung; er wies auch das Konsulat in Canton an, gemeinsam mit den Landesbehörden, eventuell mit Hilfe eines kaiserlichen Kriegsschiffs die Sache energisch zu verfolgen. (Fr. Z.)
— Berlin, 9. Juni. In der heutigen (56.) Sitzung des Reichstags theilte der Präsident zuerst mit, daß der Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn und der Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, sowie ein mit der Schweiz abgeschlossenes Abkommen, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Kunstwerken und endlich die Uebersicht über die Ergebnisse der Heeresergänzungen im Jahre 1880 eingegangen seien. Darauf begann das Haus die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse und wird derselbe nach längerer Debatte auch in dritter Lesung nach den Beschlüssen der zweiten Lesung augenommen.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 132 wurde unterm 7. Juni verboten: die Nr. 20 des Wochenblatts der New-Aorker Volkszeitung vom 14. v. M.
— Die ständige Deputation des deutschen Juristentages hat in ihrer am Pfingstmontag in Naumburg a. S. unter dem Vorsitze ihres Präsidenten Pros. Dr. Gneist abgehaltenen Sitzung beschlossen, daß in diesem Jahre kein Juristentag stattfinden soll.
— Augsburg, 9. Juni. Wie der „Allg. Ztg." gemeldet wird, findet morgen zu München eine Zusammenkunft von Kommissarien des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und des Reichsamts für die Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen einerseits und von Kommissarien des bayerischen Auswärtigen Ministeriums andererseits statt zur Besprechung über schwebende Jnstradirungs- und Tariffragen. Als Kommissarien fungiren aus Berlin die Geh. Regierungs-Räthe Dr. Schulz und Fleck, als bayerische Kommissarien Geueral-Direkior von Hocheder und Ministerialrath Oswald.
— Ausgelöscht sind die Rachegedanken in Frankreich durch die Erwerbung von Tunis noch lange nicht. Der Verfasser der „Soldatenlieder", Paul Deroulede, hat in diesen Tagen ein wuthschnaubendes Gedicht veröffentlicht gegen den „wilden Luchs mit den glühenden Augen, der in dem Rachen ein Stück von Frankreich hält, das er mit den Zähnen zermalmt." Der Luchs ist Deutschland. Der Dichter hat es im „Voltaire" veröffentlicht, einem Blatte, das vor dem „großen Bürger Gambetta" auf den Knieen liegt. (D.-Z.)