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Beilage zu Nr. 132 des Hanauer Anzeiger.

DiePost" berichtet folgendes:Die im Monat April d. I. ins Leben getretene Neufornürung von 25 Bataillonen Infanterie und anderen Truppentheilen ist der Anlaß einer bevorstehenden größeren militärischen Feier, wie eine ähnliche seit der Reorganisation der preu­ßischen Armee im Jahre 1860 nicht stattgefunden hat. Es handelt sich um die Beschaffung, Vertheilung und Weihe der Fahnen, welche diesen neuformirten und gleichzeitig drei anderen bisher nicht im Besitze von Fahnen gewesenen Bataillonen in den nächsten Tagen verliehen werden sollen. Wenngleich die endgültigen Bestimmungen über den Verlauf der Feier zu völligem Abschlusfe noch nicht gediehen sind und die kaiserliche Genehmigung, welche vom Gesundheitszustände des obersten Kriegsherrn abhängig ist, deshalb auch noch nicht ertheilt werden konnte, so sind wir doch im Stande, über die Art und Weise, wie diese Feier in Aussicht genommen ist, zu berichten. Zur Bertheilung und Weihe gelangen ent­sprechend der Zahl der betheiligten Trupp «theile im Ganzen 29 Fahnen, und zwar je drei Fahnen für die Infanterie-Regimenter Nr. 97, 98, 99, 128, 129, 130, 131, 132, eine für das neuerrichtete Füsilier Bataillon des 2. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments (Großherzog) Nr. 116, eine für das neuerrichtete Pionier-Bataillon Nr. 16 und drei Fahnen für die schon bestehenden, im Besitze von Feldzeichen sich jedoch noch nicht befindenden beiden Bataillone des Eisenbahn-Regiments sowie des Pionier-Bataillons Nr. 15. Den beiden Bataillonen des Eisen­bahn-Regiments werden sogenannteGarde-Fahnen" (ganz weiße), den übrigen 27 Bataillonen solche Fahnen verliehen werden, wie sie die Linien-Bataillone der Armee bereits besitzen. Am 10. und 11. Juni wird im Kriegsministerium die Nagelung der Fahnentücher an die Fah­nenstangen stattfinden, und zwar bei den beiden Fahnen für die zwei Pionier-Bataillone mit silbernen, bei allen übrigen mit goldenen Nägeln. Unmittelbar auf die Nagelung wird die Verpackung und die Ueberfüh- rung der Feldzeichen zunächst nach Potsdam erfolgen, wo sie bis zum Tage der Fahnenweihe im dortigen königlichen Stadlschlosse in den mit mancherlei Soldaten- und Schlachtenbildern geschmückten Räumen König Friedrich Wilhelms III., in welchen die Fahnen, Standarten und Pauken der Potsdamer Garnison ihren Standort haben, aufgestellt werden.

Nach amtlichen Nachrichten aus St. Petersburg tritt vom 13. Juni d. J. ab eine Aenderung des russischen Einsuhrzolles auf Jute in der Weise ein, daß rohe Jute, soweit sie bis jetzt zollfrei war, 40 Ko­peken pro Pud zahlt, während grobe Jutegewebe mit 2 Rubel, Jute­teppiche mit 3 Rubel pro Pud zu verzollen sind, ohne weiteren Zu­schlag von 10 Prozent.

Das Haus Dollfuß, Mieg & Comp. in Mülhausen und Paris ist von seinem Kassier der Pariser Filiale um eine sehr große Summe durch Fälschung und Unterschlagung betrogen worden; der Betrag soll aus ca. 2 Millionen Fr. sich belaufen. Nach dem Temps heißt der Kassier Dörr.

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berichtet, es Gambetta verübelt, daß er bei seiner Anwesenheit in Cahortz aus eigener Machtvollkommenheit und ohne die Wahlkomites der De­partements zu befragen, eine Wahlliste aufstellte, an deren SpitzeEr" sich selbst zu setzen geruhte. Protest gegen diese Anmaßung haben 19 Maires, 5 Arrondissementsräthe, 3 Mitglieder des Handelsgerichts von Cahors und ungefähr 100 Kaufleute, Gutsbesitzer und Notare, die sonst alle Gemeinderäthe sind, erhoben. In ihrer Erklärung sagen sie, daß sie Einspruch erheben gegen ein solches Auftreten, daß Niemand die Be- fugniß habe, das Recht der republikanischen Wahlkomitös an sich zu reißen und daß man den Beschlüssen derselben allein Folge leisten müsse.

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Wittgenborn. Auf Antrag eines Pfandgläubigers wird zur zwangsweisen Versteigerung der in der Gemarkung von Wittgenborn gelegenen Grundstücke des Heinrich Schuck und Frau, Katharina, geb. Oberhäuser, zu Wittgenborn erster Verkaufstermin auf den 16. Juni d. I, event, zweiter auf den 14. Juli d. J. und dritter auf den 11. August d. J., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königl. Amtsgericht Wächtersbach angesetzt.

Marjoß und Hohenzell. Wegen einer ausgeklagten Schuld sollen die aus den Namen des Konrad Weigan d (Johs. Sohn) von Marjoß katastrirten, in Marjoßer und Hohenzeller Gemarkung gelegenen Immobilien zwangsweise verkauft werden, wozu Verkaufstermine und zwar: erster auf den 14. Juli d. I., event, zweiter auf den 11. Au­gust d. I., event, dritter auf den 8. September d. I., jedesmal Vor­mittags von 11 bis 12 Uhr, an Königliches Amtsgericht Steinau an= beräumt worden sind.

Kilianstädten. Wegen einer gegen den Konrad Kropp (Michaels Sohn) von Kilianstädten ausgeklagten Forderung ist der Zwangsverkauf der in der Gemarkung von Kilianstädten belegenen Im­mobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Steigerungstermin auf den 17. Juni d. I., event, zweiter und dritter auf den 15. Juli d. J. und 12. August d. I., die beiden ersten jedesmal Vormittags von 10 bis 11 Uhr an Königliches Amtsgericht Windecken, der letzte Nach­mittags von 3 bis 4 Uhr auf dem Rathhause zu Kilianstädten anbe- raumt.

UttrichsHausen. Zur Bewirkung des erkannten Zwangs­verkaufs der auf den Namen des Maurers Konrad Rensch und Ehe­frau, Katharina, geb. Müller, in Uttrichshausen katastrirten und in dasiger Gemarkung belegenen Grundstücke sind Steigerungstermine und zwar: erster auf den 18. Juli 1881, eventuell zweiter auf den 15. August 1881 und event, dritter auf den 12. September 1881, jedes­mal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königliches Amtsgericht Schwarzenfels anberaumt worden.

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