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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 132.
Donnerstag den 9. Juni
1881.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen stattge- fundenen 72sten Serien-Ziehung deS vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 100 Serien-Nummern gezogen worden:
16 69 80 168 281 375 409 486 536 800 980 1023 1077 1159 1176 1280 1281 1314 1447 1531 1545 1625 1649 1793
1842 1869 1885 1917 1996 2097 2205 2307 2472 2483 2527
2744 2757 2810 2849 2929 2993 3004 3054 3329 3375 3425
3437 3510 3717 3863 3879 3912 3925 3969 4036 4090 4093
4116 4161 4198 4310 4320 4551 4560 4615 4748 4751 4801
4876 4937 5012 5054 5150 5432 5461 5513 5540 5555 5728
5749 5759 5935 5945 6088 6126 6146 6147 6215 6348 6319
6410 6547 6555 6572 6627 6636 6650 6679 6683 6718.
Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Cassel, den 1. Juni 1881.
Königliches Regierungs- Präsidium.
_______________von Brauchitsch.______ _____________
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in. Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1881.
Durch Beschluß des Kreistages vom 18. v. M. sind zu Bezirks- Jmpsärzten pro 1881 bestellt:
1) Kreisphysikus Dr. med. Sunkel zu Hanau für die Stadt Hanau sowie die Orte Kesselstadt, Wilhelmsbad, Wilhelmsbader- Hof, Philippsruhe, Dörnigheim, Hochstadt, Mittelbuchen und Wachenbuchen.
2) Dr. Rudolph Jacobi III. zu Bockenheim für die Stadt Bockenheim, sowie die Orte Praunheim, Ginnheim, Eckenheim und Eschers- heim.
3) Dr. med. Kihn zu Groß auheim für die Gemeinden Groß- auheim, Großkrotzenburg und Pulverfabrik.
4) Dr. med. Calaminus zu Langendieba ch für die Gemeinden Ober- und Niederrodenbach, Wolfgang, Langendiebach, Rückin- gen, Ravolzhausen, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Marköbel, Baiersrö- der-Hof, Hirzbacher-Hof, Bruchköbel, Kinzigheimer-Hof, Neuhof, Ober- und Niederissigheim.
5) Arzt Ra mdohr in Langenselbold für die Gemeinden Langenselbold, Hüttengefäß und Neuwiedermuß.
6) Dr. med. Scriba in Windecken für die Stadt Windecken sowie die Gemeinden Eichen, Erbstadt, Ostheim, Roßdorf, Butterstädter- Höfe und Kilianstädten.
7) Dr. med. Frankenberg in Bergen für die Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Berkersheim, Fechenheim, Seckbach, Preungesheim, Gronau, Gronauer- Hof, Dottenfelder - Hof, Ober- und Niederdorfelden.
Hanau am 3. Juni 1881.
Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden an den nachbezeichneten Orten und Tagen unentgeltlich statt:
1) Langendiebach
den 10.
„ 17-
Juni
ff
cr., f f
, Bormittags
10 Uhr, 10 „
, Impfung, Revision.
2) Bruchköbel
„ 11.
ff
ff
PP
9 „
Impfung,
„ 18.
pp
ff
ff
9 „
Revision.
3) Rückingen
„ 13.
pp
pp
ff
9 „
Impfung,
„ 20.
pp
pp
ff
9 „
Revision.
4) Niederissigheim
„ 14.
ff
pp
ff
10 „
Impfung,
„ 21.
H
ff
ff
10 „
Revision.
5) Oberissigheim
„ 14.
ff
ff
11 „
Impfung,
„ 21.
ff
11 „
Revision.
6) Niederrodenbach
„ 15.
pp
9 „
Impfung,
„ 22.
pp
9 „
Revision.
7) Oberrodenbach
„ 15.
pp
pp
pp
11 „
Impfung,
„ 22.
pp
11 „
Revision.
8) Ravolzhausen
„ 17.
ff
pp
Nachmittags
2 „
Impfung,
„ 24.
ff
2
Revision.
9) Rüdigheim
„ 17.
ff
pp
PP
4 „
Impfung,
„ 24.
ff
pp
PP
4 „
Revision.
10) Marköbel
„ 17-
pp
pp
PP
6 „
Impfung,
„ 24.
pp
pp
PP
6 „
Revision.
Hierzu^haben nach den Bestimmungen des Reichs-JmpsgesetzeS zu erscheinen:
1) Alle im Jahre 1880 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können.
2) Alle Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat, oder mit Erfolg geimpft worden ist
3) Alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergangenen Jahre die Impfung resp. Revaccination wegen Krankheit nicht erfolgen konnte, oder bei denen die Impfung erfolglos war.
Von denjenigen Impflingen, welche anderweit geimpft worden sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem Bezirks-Jmpfarzt der betreffende Impfschein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschriebenen Formular vor Schluß des Jmpsgeschäftes vorzulegen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormündern, welche auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegbefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark bestraft.
Die Herrn Schulvorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zöglinge nach pos. 2 und 3 zu revacciniren sind, haben dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genü en.
Die Herrn Ortsvorstände veranlasse ich hierdurch, die Jmpftermine wiederholt bekannt machen zu lassen und für die nöthige Ordnung beim Geschäft Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Impfung die nöchige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren.
Hanau am 8. Juni 1881.
Dem zu Ahl (Kreis Schlächtern) am 23. März 1863 geborenen Wilhelm Jockel zu Bockenheim ist durch Urkunde Königl. Regierung zu Kassel vom 23. Mai er. gestattet worden, den Familien-Namen Walter für sich und seine Familie führen zu dürfen.
Hanau am 31. Mai 1881.
Unter dem Rindvieh auf der Domaine Gronauerhof ist die Maul- uud Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 9. Juni 1881.
_____ Der Landrath.
Nachdem der unterzeichnete Bezirks-Anschuß die Wählerlffte der Höchstbesteuerten definitiv festgestellt hat, ist die Wahl des Abgeordneten