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Nr. 129.
Samstag den 4. Juni
1881.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 2L Oktober 1878.
Die unterfertigte Stelle hat durch Beschluß vom Heutigen die Druckschrift „Arbeiter-Lieder", Verlag der Schweizerischen Volksbuchhandlung Hottingeu-Zürich, enthaltend 1) Bundeslied, 2) Arbeiterfeldgeschrei von H. Greulich, 3) Arbeiter-Marseillaise von H. Greulich, 4) Arbeiter-Marseillaise von I. Audorf jun., 5) Das Lied der Petroleure, auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Augsburg den 26. Mai 1881.
Königlich bayerische Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern.
von Hörmann.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neuen Landestheilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes bestimmt:
§. 1. Aerzte und Hebammen sind verpflichtet, jeden in ihrer Praxis vorkommenden Fall von Kindbettfieber sowie jeden als Kindbett- fieber verdächtigen Krankheitsfall dem für den Wohnort der Kranken zuständigen Kreisphysikus alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
Diese Anzeige hat sich auf Namen, Stand und Wohnort der Kranken sowie auf den Tag der erfolgten Niederkunft und den Tag der Erkrankung zu erstrecken.
§. 2. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird mit einer Geldbuße von 3 bis 30 Mark, bei Zahlungs-Unfähigkeit mit entsprechender Haft bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1881 in Kraft.
Cassel den 17. Dezeniber 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird wiederholt veröffentlicht. Die Herrn Ortsvorstände haben die Polizei-Verordnung, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, den Hebammen in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und dieselben aufzufordern, über den etwa erfolgten Tod einer an Kindbettfieber erkrankten Wöchnerin sofort dem Königl. Kreisphysikus hier Anzeige zu machen.
Hanau am 23. April 1881.
Der Landrath.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1881.
______________________Der Landrath._______________
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Gefunden: Eine Spannkette. Ein Aufgabebuch, auf I. Nessel- träger lautend. Ein Quantum Goldabfälle. Zwei Knabenmützen.
Verloren: Ein Zwicker von Schildkrotgestell. Ein Militär- Paß, auf den Namen „Jean Guckemus" lautend.
Hanau am 4. Juni 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Zur Anlage des Nordbahnhofs Hanau ist die Abtretung nach-
stehend verzeichneter Parzellen der Gemarkung Hanau erforderlich:
DonCh. a qm
a qm
1.
GG.
17 86
der Wittwe Gerlach, geb. Stelz, gehörig
1 47
2.
13 51
dem Joh. Andreas Wilhelm gehörig
11 94
3.
28 53
demselben gehörig
3 04
. 4.
9 98
dem Metzger Gottfried Marx gehörig
1 55
5.
n
13 64
dem Oeconom Franz Alt gehörig
7 91
6.
7 59
dem Gutsbesitzer F. W. L. H. v. Deines geh.
7 59
7.
8 57
demselben gehörig
1 38
8.
23 81
dem Daniel Johann Lotz gehörig
3 19
9.
n
10 35
demselben gehörig
10 35
10.
46 22
demselben gehörig
— 48
11.
W
32 61
dem Gärtner Joh. Peter Georg Seitz geh.
10 43
12.
rr
21 97
dem Johann Adam Seitz gehörig
21 97
13.
3 10
der Stadt Hanau aehörig
3 10
14.
rr
3 66 öffentliche Wege
3 66
15.
26 25
dem Gärtner Seitz (wie Nr. 11) gehörig
20 33
16.
11 22
demselben gehörig
— 37
17.
23 86
öffentliche Wege
1 09
18.
36 91
Joh. Jak. Weidemann u. Kinder gehörig
— 72
19.
20 78
dem Gastwirth Kaspar Günther u. Frau geh.
4 30
20.
4 90
dem Aug Kolepp (Conrads Sohn) gehörig
2 97
21.
17 55
dem Johann Wilhelm Bader u. Frau geh.
4 52
22.
HH.
29 47
dem Mühlenbesitzer Georg Brenner gehörig
9 37
23.
9 78
demselben gehörig
2 92
24.
6 55
dem Gastw. Theodor Stettner, Sohn, geh.
1 25
25.
13 95
demselben gehörig
4 37
26.
12 52
dem Johann Konrad Weinig u. Frau geh.
4 36
27.
PP
7 55
denselben gehörig
1 23
28.
PP
6 99
dem Peter Fleckenstein und Frau gehörig
— 97
29.
PP
9 52
denselben gehörig
3 65
30.
pp
7 49
dem Dörr, Jos, Christ. Sohn u. 2. Frau geh.
3 72
31.
PP
8 68
denselben gehörig
1 02
32.
pp
8 28
denselben gehörig
1 57
33.
pp
5 97
denfelben gehörig
5 04
34.
PP
— 64
denselben gehörig
— 64
35.
PP
12 95
denselben gehörig
2 53
36.
PP
— 54
öffentliche Wege
— 54
37.
PP
2 87
dem Johann Jakob Reuling gehörig
2 87
38.
„ 3 ha 13 86 demselben gehörig
— 92
39.
PP
22 99
dem Joh. Thomas Schindler u. Frau geh.
2 01
40.
PP
16 73
der evangel. Landkirchenkasse in Hanau
1 47
41.
PP
— 53
der Stadt Hanau gehörig
— 53
42.
KR.
11 68
Kieselstein, Elisabeth, Johs. Tochter geh.
— 43
43.
PP
6 94
der evangel. Landkirchenkasse in Hanau geh.
6 94
44.
PP
44 28
derselben gehörig
— 32
45.
„2 ha 97 53
dem Johann Daniel Lotz gehörig
25 26
46.
n 1 ff
52 41
demselben gehörig
59 13
47.
24 34
dem Rentner Gerhard Wilh. Ziegler geh.
— 01
48.
SS.
9 66
dem Johann Daniel Lotz gehörig
6 78
49.
PP
11 23
dem Hospital Alt-Hanau gehörig
5 85
50.
pp
13 84
dem Johann Jakob Reuling gehörig
5 90
51.
pp
16 07
der Wittwe des Joh. Kaspar Clarius geh.
5 46
52.
PP
21 72
dem Phil. Lorenz Horst u. Frau gehörig
— 85
53.
pp
22 04
dem Johann Daniel Lotz gehörig
2 71
54.
pp
17 41
Dörr, Jos., Christ. Sohn u. 2. Frau geh.
3 21
55.
pp
15 59
der Stadt Hanau gehörig
2 18
56.
6. 92
derselben gehörig
1 52
57.
74. 30
dem Johann Jakob Reuling gehörig
11 63
Nachdem das
Königliche Eisenbahn-Betriebsamt der Main-Weser-
Bahn zu Cassel bei Königlicher Regierung daselbst die Feststellung der für die vorbezeichneten Grundflächen zu gewährenden Entschädigungen beantragt hat, habe ich als bestellter Kommissar zur Verhandlung über die unter Nr. 1 bis 57 aufgeführten Grundstücke Termin auf den 17.
Juni L I
., (eventuell auch den folgenden Tag), Vormittags 91
'2 Uhr,