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Nc. 127.

Donnerstag den 2. Juni

1881.

Tagesschau.

Berlin, 1. Juni. Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 14. Mai d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß an Stelle der im §. 11 Absatz 1 der Bestimmungen vom 13. Mai 1880 festgesetzten Mahlaus­beute bei Weizen für 75 kg, bei Roggen für 65 kg in das Ausland ausgeführten oder zu einer öffentlichen oder Privatniederlage gebrachten, aus ausländischem Getreide hergestellten gebeutelten Mehls 100 kg Ge­treide zollfrei abzuschreiben sind. Ferner beschloß der Bundesrath in derselben Sitzung, zu genehmigen, daß mit Bewilligung der obersten Landes-Finanzbehörde die Abfertigung von Flößen mit eingebundenen Faßstäben auf Begleitschein L, vorausgesetzt, daß die Flöße mit Begleit- papieren versehen sind, aus denen sowohl die Gesammtstückzahl der zu einer Traft gehörigen Stäbe, als auch die Stückzahl jeder darin vor- kommenden handelsüblichen Sorte zu ersehen ist, und gegen deren Glaub­würdigkeit keine Zweifel bestehen, auf Grund der Angaben in der Ein­gangsdeklaration erfolgen, und daß, vorbehaltlich der speziellen Revision am Bestimmungsorte, die Revision beim Eingänge auf die Feststellung der Zahl der Floßtheile, sowie der Gattung des Holzes beschränkt wer­den darf. _ (R. u. St.-A.)

Berlin, 2. Juni. In der gestrigen (54.) Sitzung des Reichs­tages wurden bei der zweiten Lesung des Unfallversicherungsgesetzes, nach derFr. Z.", die §§. 2a, 5, 6, 7 und 811 nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

Die Augsburger Allg. Ztg. berichtet aus München: Der diesjährige Geburtstag des deutschen Kaisers hat, wie aus guter Quelle verlautet, zu einem Briefwechsel zwischen dem heiligen Vater und dem Kaiser Anlaß gegeben. Der heilige Vater hat dem Kaiser in warmen Worten seine Glückwünsche dargebracht, zugleich von neuem der Mission gedenkend, welche ihm dem Papste zur Wiederherstellung kirch­lichen Friedens obliege. Kaiser Wilhelm hat in hnzlicher Weise diese Wünsche erwidert und seiner Freude darüber Ausdruck gegeben, daß zu­nächst in den Diözesen Paderborn und Osnabrück eine geordnete Diö- zesanverwaltung wiederhergestellt ist, daran aber Vorschläge wegen einer analogen Regelung in den Diözesen Trier und Fulda geknüpft. Welche Stellung die römische Kurie zu dieser Anregung eingenommen hat, da­rüber ist noch nichts bekannt geworden, wohl aber wird man darauf rechnen dürfen, daß diesem direkten Meinungsaustausch zwischen den höchsten Trägern der weltlichen und der geistlichen Macht weitere Schritte einer gegenseitigen thatsächlichen Annäherung zur Anbahnung friedlicher Beziehungen zwischen Staat und Kirche folgen werden.

Wie übrigens der Köln. Ztg. aus Paris gemeldet wird, behaup­ten neuere Nachrichten aus Rom, es Hütten vertrauliche Vorverhandlun­gen zwischen der deutschen Reichsregierung und dem Vatikan stattgefun- den, um die Frage der Ernennung eines Capitularvicars für die Diözese Trier ju erledigen, und man glaube, daß diese Verhandlungen zu einem stillschweigenden Uebereinkommen führen würden, ähnlich wie bei der Er­nennung des Coadjutors für den Bischof von Straßbnrg. (Post.)

S. M. S.Victoria", 10 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kapitän Valois, ist am 10. Mai d. I. von Bahia nach Rio de Ja- neiro und S. M. SNiobe", 10 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kaprtän Sättig, am 31. Mai d. I. von Kiel nach England in See gegangen.

Amtlicher Mittheilung zufolge findet in der Zeit vom 5. Okto­ber bis Ende Dezember d. I. zu Atlanta im Staate Georgia in den Vereinigten Staaten von Amerika eine internationale Baumwollen-Aus- stellung statt. Etwaige Anfragen sind an den Sekretär der Ausstellung, I. W. Rückmann, in Atlanta G. A. zu richten.

Bei Beleidigungen gegen einen preußischen Amtsvorsteher in Bezug auf seine polizeilichen Maßnahmen ist nach einem Urtheil des Reichserichts, I. Strafsenats, vom 7. April d. J. nicht der Kreisaus. schuß, sondern der Landrath der zur Stellung des Strafantrages berech­tigte Vorgesetzte des Beleidigten,

Züchtigt Jemand einen strafwürdigen Knaben in der irrthüm- lichen Annahme, in einem thatsächlichen Verhältniß zu dem Knaben zu Mhen, das ihm ein Züchtigungsrecht dem Knaben gegenüber g währt, (z. B. in der Annahme, der Lehrer des Knaben zu sein), so schließt

nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 9. April d. I., dieser Irrthum die Bestrafung des Züchtigers wegen Körperver­letzung aus. Züchtigt er dagegen den Knaben in der irrthümlichen An­nahme, daß ihm in Folge der Handlung des Knaben ein Züchtigungs- . recht gegen denselben zusteht (z. B. in der Meinung, er habe als Be- stohlener das Recht, dem diebischen Knaben zur Strafe und zur Warnung eine Züchtigung angedeihen zu lassen), so schließt dieser Irrthum nicht die Bestrafung des Züchtigers wegen Körperverletzung aus.

Hamburg, 31. Mai. Wie der Hamburger Correspondent hört, wird der Senat in der morgigen Sitzung der Bürgerschaft die in der Zollanschluß-Angelegenheit zu erwartende Vorlage noch nicht ein­bringen, da das vorliegende Material zu umfangreich sei, als daß das­selbe bis jetzt schon hätte bewältigt werden können.

Dresden, 1. Juni. Die dritte Landessynode ist durch den Kultusminister heute mit einem dreifachen Hoch auf den König geschlossen worden.

Unna, 30. Mai. Der Ausschuß des Verbandes rheinisch­westfälischer Feuerwehren hat aus Anlaß des Theaterbrandes in Nizza die Verhütung von Theaterbränden durch eine zu diesem Zwecke nieder­gesetzte Kommission eingehend berathen lassen. Die Kommission hat ihre Meinung nun in einem längern Exposa niedergelegt und dies gestern von hier aus dem Fürsten Bismarck zur Beachtung übersandt. Die Vorschläge gipfeln in der Bildung eines Sicherheitsrathes analog dem in vielen Städten existirenden Gesundheitsrath. (Post.)

Paris, 31. Mai. (K. Z.) Der Ausschuß des Senats zur Berichterstattung über den Gesetzentwurf wegen der Listenabstimmung hat Gauthier de Rumilly zum Vorsitzenden und Waddington zum Be­richterstatter gewählt. Gambetta hat es aufgegeben, das Wort in der Frage über die Revision der Verfassung zu nehmen. Als Grund wird angeführt,Gambetta wolle infolge der neuen Lage, welche die Zusam­mensetzung des Senatsausschusses über die Listenwahl geschaffen habe, den Senat nach diesem Schritte der Feindseligkeit gegen ihn nicht ver­theidigen."

Das Zuchtpolizeigericht in Marseille hat am 31. Mai gegen die wegen der Volksversammlung zu Gunsten der russischen Nihilistin Jessi Helsmann am 15 Mai zur Untersuchung gezogenen Personen sein Urtheil gefällt und Susini zu dreimonatlichem Gefängniß sowie 100 Frcs. Geldbuße, Paula Minck zu einmonatlichem Gefängniß und von drei andern Angeklagten den einen zu zweimonatlichem, den zweiten zu dreiwöchentlichem und den dritten zu achttägigem Gefängniß verurtheilt.

Die Rechnung, welche die Franzosen für die in Tunis geholte Gloire" bezahlen müssen, belauft sich recht hoch. Die Ausgaben für den tunesischen Feldzug werden sich nämlich laut einer Mittheilung des Referenten für das Kriegsbudget, Abg. Laufre, am 19. Juli ungefähr auf 14 Mill. belaufen einschließlich der Kosten der Heimführung der Truppen, sowie 11/s Mill. für unvorhergesehene Ausgaben. Theuere Khrumirs!!! ' (D.-Z.)

Ueber Gambettas Rede in Cahors sagt die Nordd. A. Z. u. a.: Sehr beachtenswerth, weil allgemein zutreffend, erscheint die Defini­tion, welche Gambetta von der Aufgabe und der Stellung des Heeres im Rahmen eines dauernden Friedenszeitraums an die Hand gibt. Der radikale Politiker, der berechnende Staatsmann, der Vorkämpfer des re­publikanischen Rögime's auf breitester demokratischer Grundlage, der An­walt der Freiheit und des Volkswohls ist weit davon entfernt, gleich gewissen anderen soi-disant-$olf§beglüifern, in einer starken Armee ein Hinderniß der fortschreitenden nationalen Entwicklung zu sehen, ganz das Gegentheil:Glauben Sie denen nicht, welche sagen werden, daß eine große für ihre Ehre leidenschaftlich eingenommene Armee eine Gefahr für den Frieden sei. Lange und dauerhafte Friedenszeiten beruhen auf der Macht der nationalen Organisation." Man darf wirklich neugierig sein, wie unsere diesseitigenVolksmänner" sich zu diesem Diktum eines Mannes stellen werden, der zwar von Gesinnung ebenfalls Republikaner und Demokrat, außerdem aber auch ein Politiker und Staatsmann ist, nicht aber ein bloßer parlamentarischer Klopffechter.

London, 1. Juni. (K. Z.) Nachdem heute auch die Daily News die Nothwendigkeit scharfer Maßnahmen in Irland in den stärksten