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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell Correspondenz.
Dienstag den 31. Mai
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MeSspaltigeZeile
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1881
SesteUuugen
auf den Hanauer Anzeiger
für den Monat Juni werden von allen Postanstalten sowie von der Expedition (Waisenhaus) entgegengenommen._________________________
Amtliches.
Die Erfahrung hat ergeben, daß die in die Unteroffizier-Vorschulen eintretenden jungen Leute zum Theil eine so geringe Körpergröße haben, daß sie länger, wie dem dienstlichen Interesse entspricht, in den Unteroffizier-Vorschulen verbleiben müssen, bevor sie den Unteroffizierschulen überwiesen werden können.
? In Ergänzung der Bestimmung sub 6 der Nachrichten für dieje- ■ nigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg einzutreten wünschen, vom 11. Oktober 1879 (A.-V.-Bl. S. 203), wird daher das Minimalmaß für diese jungen Leute bei einem Alter von 15 Jahren auf 152 cm, bei einem Alter von 16 Jahren auf 155 ein festgesetzt. Von dieser Größe darf nur unter besonderen Umständen ahge- sehen werden.
Bei der ärztlichen Untersuchung ist gleichzeitig darauf zu achten, daß die jungen Leute einen entsprechenden Brustumfang haben.
Berlin den 13. April 1881.
Kriegs-Ministerium. v. Kamele.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1881.
Der Landrath.
Entlaufen: Ein gelb-weißer 2 Jahre alter Neufundländer, m. Geschlechts; dem Wiederbringer eine gute Belohnung.
Verloren: Ein Portemonnaie mit 1 M. 60 Pf. Eine Tasche, enthaltend 2 Schlüssel und etwas Geld.
Gefunden: Ein goldenes Pettschaft ohne Stein. Ein Federmesser.
Hanau am 31. Mai 1881.
____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________ Bekanntmachung.
Vom 15. Mai bis Ende September findet im Verkehr zwischen den Postanstalten in Wildungen-Stadt bezw. Wildungen-Bad einerseits und den Eisenbahnstationen Cassel, Marburg, Gießen und Frankfurt, Main andererseits eine unmittelbare Personen- und Gepäckeinschreibung
Es können hiernach während der erwähnten Zeit bei den Postan- ftalten in Stadt Wildungen und Bad Wildungen neben den Postfahrscheinen für die Reise von Wildungen nach Wabern noch Eisenbahnbillets I., II. und III. Wagenklasse für die Bahnstrecken Wabern-Cassel, Wabern-Marburg, Wabern-Gießen und Wabern-Frankfurt, M. gelöst werden.
Ebenso können bei den bezeichneten Bahnstationen neben den Eisenbahnbillets I, II. und III. Wagenklasse für die Strecke Cassel-Wabern, Marburg-Wabern, Gießen-Wabern und Frankfurt, M.-Wabern noch
Postfahrscheine für die Strecken Wabern-Stadt Wildungen oder Wabern- Bad Wildungen gelöst werden.
Das Reisegepäck wird vom Abgangsorte bis zum Bestimmungsorte durchbefördert, ohne daß die Reisenden sich in Wabern um dasselbe zu bemühen haben.
Das Personengeld und das etwaige Ueberfrachtporto wird nach dem gewöhnlichen Post- und Eisenbahntarif berechnet.
Cassel, den 11. Mai 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
In Vertretung: Wächter.
Nachdem der unterzeichnete Bezirks-Ausschuß die Wählerliste der Höchstbesteuerten definitiv festgestellt hat, ist die Wahl des Abgeordneten im Stande der Höchstbesteuerten für den Kreis Hanau zum Communal- landtag auf
Mittwoch den 15. Juni c., Vormittags 10 Uhr, in das landräthliche Geschäftszimmer angeordnet, zu welchem die Wähler eingeladen sind.
Hanau am 7. Mai 1881.
Der Landrath: Der Bezirksausschuß:
Schrötter. Rauch, L. v. Deines, Oberbürgermeister. Gutsbesitzer.
v. Rößler, Gutsbesitzer.
TagesschaU.
— Berlin, 30. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag gegen 10 Uhr zur Abhaltung der Frühjahrsparade über die Truppen der Garnisonen Berlin und Spandau auf den Excerzierplatz an der Tempelhofer Chaussee und kehrten nach Beendigung der Parade um 12^2 Uhr Mittags in das Palais zurück.
— Berlin, 29. Mai Die von dem ärztlichen Centralausschusse wegen Aufhebung des Selbstdispensirrechts der Homöopathen beschlossene Eingabe ist dem Fürsten Bismarck als Ministerpräsidenten vorgestern zugestellt worden Sie weist, wie die hiesige klinische Wochenschrift bemerkt, eingehend nach, daß die zu Gunsten der Homöopathie erschienenen Ausnahmegesetze „lediglich aus irrthümlichen Voraussetzungen hervorgegangen, mit dem Geiste der Medicinalgesetzgebung schlechterdings nicht in Einklang zu bringen und von höchst nachtheiliger Wirkung sind. Durch das Selbstdispensirrecht der Homöopathen sei der Irrlehre Hahne- manns erst Dauer und Bestand verliehen, und mehr als alles andere habe^ gerade die Homöopathie dazu beigetragen, die Begriffe der Menge in Bezug auf die Heilkunde und deren Vertreter zu verwirren und jeder anderen Art des Medicinalbetrugs Thür und Thor zu öffnen." Die Bitte geht nun dahin, bte Abstellung des beklagten Uebelstandes zunächst in Preußen anzuregen, dann aber auf die verbündeten deutschen Regierungen einzuwirken, damit sie in demselben Sinne ihre Gesetzgebung ein- richten. . (K. Z.)
— Berlin, 30. Mai. In seiner am 28. d. M. unter dem Vor- fi^e des Staats-Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung nahm der Bundesrath die Beschlüsse des Reichstags zu den Gesetzentwürfen wegen Erhebung der Brausteuer und wegen Aufnahme einer Anleihe für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen sowie eine Präsidial- vorlage, betreffend die zu Madrid am 3. Juli 1880 abgeschlossene Konvention über die Ausübung des Schutzrechts durch die fremden Vertreter in Marokko zur Kenntniß und überwies die zu den Anträgen auf Abänderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz bezügliche Resolution des Reichstags dem Reichskanzler. — Ueber die am 23. d. M. zu Berlin unterzeichneten Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn und mit der Schweiz wurde die Beschlußnahme für die nächste Sitzung vorbehalten. — Weiter gelangten nach Maßgabe der Vorschläge der Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr a. der Entwurf eines Regulativs über Gewährung der Zoll- und Steuervergütung für Tabak und Tabakfabrikate und b. Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Tabaksgrumpen zur Annahme.
— Berlin, 30. Mai. (Reichstag, 52. Sitzung.) Erste