Einzelbild herunterladen
 

WmiemeitM* Pretlr

SSHrNch 9 Kett e«lbj4 8R.W^ BiertrljLhrUch

9 Mark 26 Ps,. gär auswärtige «bonuentra mit dem betreff«»» den Paft-ufichl«,. Die einzelue Num­mer 10 Psg.

Ät - 120.

fiaimucr Inniger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Dienstag den 24. Mai

Infertiun»- Prei»:

Die Ifpalttje Earmondzeile * deren Raum

M Pfg.

Die 2fpaIL Ze«e

20 Psg.

LieSspaltig-Ze«, 20 Psg.

1881.

Llstellungen

auf den

Hananer Anzeiger für den Monat Juni werden von allen Postanstalten sowie von der Exvedition (Waisenhaus) entaeaengenomm^n.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Für die Dauer des dem Königlichen Kommissarius für die Ver­waltung des bischöflichen Vermögens in der Diöcese Fulda Landrath Cornelius zu bewilligenden sechswöchigen Urlaubs ist der Regierungs- Reftrendalius Dr. Beckmann zu Cassel zu dessen Stellvertreter in dem genannten Kommissarium ernannt worden.

Cassel, den 17. Mai 1881.

Der Ober Präsident.

________________In Vertretung: von Brauch itsch.____

Die Polizei-Verorönung vom 30. Mai 1865, wonach das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, verboten ist, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe bis 3 Mark nach sich.

Hanau am 19. Mai 1881.

Die Gebrüder Johannes Alt Vater IV. und Wilhelm Altvater zu Ostheim beabsichtigen auf ihren in der Gemarkung Ostheim s. g. Hanauer Hohl am Landweg nach Roßdorf Gelegenen Grundstücken Karte G. G. Nr. 201, 202, 236, 239, 240, 243, 244, 249, 254, 255 und 258 die Anlage eines Ziegelofens für Anfertigung von Dachziegeln.

Unter Bezugnahme auf § 16 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht, daß die Pläne und die Beschreibung des Projektes bei der unter­zeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen, woselbst Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist, bei Meidung der Ausschließung, vorzubringen sind.

Hanau am 23. Mai 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Auf der Post stehen geblieben ein schwarzer Regen­schirm. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein Fäßchen. Am 14. d. M. auf der Straße von Langenselbold nach dem Bahnhöfe dortselbst ein großes weiß-graues Halstuch mit brauner Borde und Franzen.

Verloren: Ein goldenes Pettschaft; dem Wiederbringer eine gute Belohnung. Ein Fünfmarkschein.

Hanau am 23. Mai 1881.

____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Die Verhandlungen des Reichs­tages in der letzten Hälfte der vergangenen Woche wurden fast aus­schließlich durch das Junungsgesetz in Anspruch genommen, welches dem Hause am Donnerstag zur zweiten Berathung vorgelegt wurde. Die Regierungsvorlage setzt an die Stelle der bisherigen §§. 97104 der Gewerbeordnung im Ganzen 26 neue Paragraphen, durch welche das Jnnungswesen neu geordnet wird. § 97, welcher bestimmt, daß die­jenigen, die ein Gewerbe selbstständig betreiben, zu einer Innung zusam­mentreten können, wurde trotz der lebhaften Angriffe, die er liberalerseits erfuhr, genehmigt, ebenso die §§ 97a, 98, 98a, 9-<b, 98c und 99, welche die Rechte und Pflichten der Innungen präcisiren. Bei §. 100a, der den Gesellen eine Theilnahme an den Innungen einräumen will, wurden sämmtliche aus dem Hause hierzu gestillten Anträge abgelehnt, desgleichen der Zusatz der Commission, wonach Personen, welche ehren­rührige Handlungen begangen haben, ohne die Ehrenrechte verloren zu haben, aus der Innung auszuschließen seien. In der am Freitag fort­gesetzten Berathung des Jnnungsgesetzes genehmigte der Reichstag zu­nächst die §§. 100b, 100c, lOOd, worauf er in die Debatte über § lOOe, den wichtigsten Paragraphen des ganzen Gesetzes, eintrat. §. lOOe ver­

leiht den bewährten Innungen eine Reihe ausschließlicher Privilegien und wurde deshalb besonders heiß umstritten; eine Reihe der trefflichsten Redner war hierzu ins Gefecht geführt worden, vor Allem der Abge­ordnete Dr. Delbrück, der ebenso warm für die Ablehnung des ganzen §. lOOe eintrat, wie der Abgeordnete v. Kleist-Retzow dessen Annahme befürwortete. Gegen §. lOOe sprachen ferner liberalerseits noch die Ab­geordneten Vopel und Löwe (Bochum), sowie von den Conservativen der Abgeordnete v. Kardorff, während Abgeordneter Reichensperger (Olpe) für denselben plaidirte; für die Privilegien in Bezug auf das Lehr­lingswesen nahm noch der Geh. Oberregierungsrath Lohmann das Wort. Am Schlüsse der Berathung erhielt der mit einigen Amendements noch versehene § lOOe mit 133 gegen 120 Stimmen die Genehmigung des Hauses. Am Sonnabend beendigte der Reichstag zunächst die zweite Lesung des Jnnungsgesetzes, indem er die §§. 101, 102, 103, 103a, 104ag, welche insbesondere die Vorschriften über die Bildung der Jnnungssusschüsse und der Jnnungsverbände enthalten, unverändert ge­nehmigte. In der nun folgenden zweiten Lesung des Gerichtskostenge­setzes nahm das Haus einen Antrag des Abg. Payer auf wesentliche Ermäßigung der Haupiproceß-Gebühren, sowie mehrere von der Com­mission vorgeschlagene Aenderungen an.

Die gesammte Geschäftslage des Reichstages, wie die Fülle der noch zu erwartenden Anträge und Gesetzentwürfe lassen kaum noch einen Zweifel, daß sich die Session, trotz der gegenteiligen Erklärung des Reichstags-Präsidiums, über Pfingsten ausdehnen wird. Auf conserva- tiver Seite wünscht man, daß vor Pfingsten alle noch restirenden Vor­lagen erledigt werden, bis auf das Unfallversicherungsgesetz, das demnach erst nach Pfingsten zur Berathung gelangen soll. Der Referent der Unfallversicherungs Commission, Abg. b. Hertling, erstattete derselben am Sonnabend Bericht, so daß es also nicht möglich sein wird, die zweite Lesung des Unfallversicherungsgesetzes im Plenum vor Freitag den 27. d. M. vorzunehmen.

Eine freie Vereinigung von Reichstags-Abgeordneten, bestehend aus Mitgliedern der liberalen Fraktionen, sowie aus Centrumsmitgliedern, hat in der plötzlich brennend gewordene» Hamburger Zollanschlußfrage eine Besprechung abgehalten. Abg. Delbrück zeigte an, er werde einen Antrag im Plenum einbringen, wonach die Ausdehnung der Zollgrenze an der Unterelbe nur durch Reichsgesetz erfolgen dürfe. Die Mitglieder der Fortschrittspartei bereiten noch weitergehende Anträge vor.

Vom Centrum und von den beiden conservativen Parteien ist der selbstständige Antrag auf Einführung vierjähriger Legislaturperioden ein­gebracht worden, wonach also die Majorität für diesen Antrag gesichert wäre.

Graf Harry Arnim, der ehemalige deutsche Botschafter in Paris, ist am Donnerstag in Nizza im Alter von 57 Jahren verschieden. Mit Graf Arnim ist ein Mann dahingeschieden, der berufen schien, seinem Lande nützlich zu dienen und der nun als Verbannter fern vom Vater­lande enden mußte.

(Oesterreich-Ungarn.) Noch ist in Oesterreich der Jubel der Wiener Festtage nicht verhallt und schon mischt sich in die Nachklänge derselben wiederum ein Mißton, zeugend von der wachsenden Verbitte­rung der Parteien. Im Schulausschusse des österreichischen Abgeord­netenhauses kam es gelegentlich des modificirten Antrages des Abgeord­neten Lienbacher auf Herabsetzung der achtjährigen Schulpflicht zu einem ernsten Conflikte zwischen den consel vativen und den liberalen Mitglie­dern, infolge dessen die letzteren die Sitzung verließen. Die liberalen Ausschußmitglieder wohnten zwar der nächsten Commissions- Sitzung wie­der bei, aber es ist erklärlich, daß durch derartige Zwischenfälle die ge­genseitige Erbitterung nur noch gesteigert wird.

(Frankreich.) In Frankreich verdrängt das große Tages-Er- eigniß, der Sieg Gambetta's in der Listenscrutiniumsfrage, augenblicklich alles Interesse für die Vorgänge in Tunis. Am Donnerstag wurde in der französischen Deputirtenkammer der Antrag des Abgeordneten Bardoux auf Ersetzung des bisherigen Wahlmodus nach Arrondissements (Kreisen) durch Listenwahlen mit 243 gegen 235 Stimmen angenommen. Da der französische Kammerpräsident durch seine Getreuen bereits seit langem die Wählerschaft im Sinne des Ltstenscrutiniums hat bearbeiten lasten, so