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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

Die »spaltigeZei!»

80 Psg.

N. 119

Montag den 23. Mai

1881.

Amtliches.

Dem Christian Friedrich Günther aus Hanau, geboren den 12. September 1861, ist auf sein Ansuchen und behufs seines Verbleibens in Amerika die Entlassung aus der Preußischen Staatsangehörigkeit er­theilt worden.

Hanau am 14. Mai 1881.

Der Landrath.

T a g e s s ch a «.

Berlin, 20. Mai. Konservative, Reichspartei und Centrum bringen einen Antrag auf Einführung vierjähriger Legislaturperioden ein.

Berlin, 21. Mai. In der heutigen (46.) Sitzung des Reichs­tages theilte der Präsident zunächst den Eingang eines Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshoushalts-Etat für das Etatsjahr 1881/82, mit. Hierauf setzte das Haus die zweite Be­rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe­ordnung, fort.

DerR. u. St.-A." Nr. 118 veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei- Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern.

Dem Hypothekengläubiger hastet für feine Forderung, nach §. 30 des Eigenthumserwerbsgesctzcs vom 5. Mai 1872, außer dem Grund­stück unter Anderem auch das bewegliche, dem Eigenthümer gehörige Zu­behör, so lange bis dasselbe veräußert und von dem Grundstück räum­lich getrennt worden ist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, V. Civilsenat, durch Urtheil vom 30. März d. I., aus­gesprochen, daß das dringliche Recht des Hypothekengläubigers an den beweglichen Pertinenzien durch ihre Veräußerung und räumliche Tren­nung vom Grundstück, gleichviel ob der Eigenthümer die Veräußerung vorgenommen hat, oder dieselbe auf Ansuchen eines persönlichen Gläu­bigers des Eigenthümers durch gerichtliche Zwangsvollstreckung erfolgt ist, aufgehoben wird und die veräußerten Pertinenzien pfandfrei in das Eigenthum des Käufers übergehen. Selbst an dem aus der Veräuße­rung dieser Pertinenzien erzielten Erlös hat der Hypothekengläubiger als solcher kein besseres Recht als jeder andere persönliche Gläubiger des Eigenthümers.

Der gewerbsmäßige Verkauf photographischer Nachbildungen von Werken der bildenden Künste verschiedener Autoren, die ohne Einwilli­gung der dazu Berechtigten hergestellt worden sind, enthält nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 29. März d. I., so viele Strasthaten als Autorenrechte verletzt sind.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts, II. Strassenats, vom 1. April d. I., kann das heimliche Wegschaffen des Mobiliars aus der Wohnung Seitens des Miethers, ohne daß die laufende, resp, be­reits fällige Miethsforderung bezahlt wird, den Thatbestand des §. 289 des Strafgesetzbuchs begründen, auch wenn der Vermiether dem Miether gegenüber sein Retentionsrecht nicht ausdrücklich geltend gemacht hat.

Die Verhandlungen betreffs des deutsch österreichisch ungarischen Handelsvertrages sind jetzt thatsächlich soweit gediehen, ' daß dem Ab­schlüsse des Vertrages binnen zwei Tagen mit Sicherheit entgegengesehen wird. Der Vertrag ist, wie bereits gemeldet, nur ein Meistbegünstigungs­vertrag, enthält gar keine Bindung von Tarifen nnd stellt sich durchaus als eine Verlängerung des bisherigen deutsch-österreichisch ungarischen Handelsvertrages dar. Die Dauer des Vertrages ist bis Ende 1887 fixirt. (D. Mont.-Bl)

Wie dieNat.-Ztg." mittheilt, traf die Entscheidung des Reichs- gerichts, nach welcher dem verstorbenen Grafen Harry von Arnim das nachgesuchte freie Geleit zu gewähren sei, bei dem Justizrath Primker, dem Vertreter des Grafen, fast gleichzeitig mit der telegraphischen Nach­richt von dessen Tode ein.

Görlitz, 21. Mai. (K. Z.) Bei der heutigen Präsenta­tionswahl des alten und befestigten Grundbesitzes des Landschaftsbezirks Oberlaufitz für das Herrenhaus wurde der Rittmeister v. Wiedebach- Nostiz auf Wiesa, Kreis Rothenburg, einstimmig gewählt.

München, 21. Mai. Heute Nachmittag 1 Uhr hat Prinz Luitpold als Stellvertreter des Königs den Landtag feierlich geschlossen. Der Landtagsabschied erwähnt, daß den meisten der beschlossenen Gesetze und Anträge bereits die Sanction ertheilt worden. In Sachen der Großkarlbacher Simultanschule wird die Umwandlung in eine konfessio­nelle aus Unterrichts- und Gemeindeinteressen abgelehnt, ebenso die Sanction des Antrags Sauerbrey auf Heranziehung der Einkommen­steuerpflichtigen zu den Distriktsumlagen. Der Abschied schließt:Wir sehen in dem Zurücktreten der Parteigegensätze gern ein Zeichen der Rückkehr jenes inneren Friedens, welcher eine gedeihliche Entwicklung bedingt. Von unserem treuen Volke, dessen Wohlfahrt alle unsere Be­strebungen und Wünsche gelten, erwarten wir, daß seine in unwandel­barer Anhänglichkeit gipfelnden Tugenden sich immerdar bewähren wer­den zum Heile des Vattrlandes."

München. Auf dem nördlichen Friedhofe haben Diebe mit­telst einer Leiter das Grab des Generals von der Tann geplündert und sämmtliche werthvollen Kränze weggenommen. (M. Tgbl.)

Paris, 21. Mai. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Tunis hatten sich die dortigen Galeerensträflinge empört, wurden jedoch bald darauf wieder unterworfen.

Paris, 21. Mai. (K. Z.) Einem officiellen Berichte zu­folge stieß die Abtheilung des Obersten Jnnocenti in der Gegend von Schellala am 19. Mai auf zahlreiche Feinde; das feindliche Fußvolk rückte kühn bis zur Entfernung von 100 m vor, ergriff aber nach star­kem Verluste die Flucht. Die feindlichen Reiter griffen unsere einge­borenen Hülsstruppen an, welche geworfen wurden, das Convoi in Un­ordnung brachten und das Eingreifen der Infanterie lähmten. Schließ­lich wurde der Feind gegen Schellala hin zurückgetrieben. Er verlor 300 Mann; unsere Verluste betrugen 37 Todte und 46 Verwundete. -- Nach Berichten aus Tunis vom gestrigen Tage hat sich Laibi-Zarruk auf einem italienischen Schiffe nach Palermo in die Verbannung begeben. Die Aufregung in der Stadt ist groß, man hält die Besetzung der­selben durch die Franzosen für nahe bevorstehend. In Biserta werden französische Verstärkungen erwartet.

Rom, 20. Mai. Die amtlicheGazzetta" erklärt die Zeitungs­meldung, daß Italien bei den anderen Mächten Schritte gethan habe, um den französisch-tunesischen Vertrag einer Konferenz zu unterbreiten, für vollständig unbegründet.

Moskau, 21. Mai. (R. u. St.-A.) Mit Rücksicht auf um- laufende Gerüchte über eine bevorstehende Judenhetze sind von der Po­lizei Vorsichtsmaßregeln ergriffen worden. Einige israelitische Familien sind bereits abgereist; andere beeilen sich, ihre Werthsachen bei der Bank behuss Aufbewahrung einzu>eichen. Ein großes Zuströmen von Jsrae- liten aus den westlichen Provinzen macht sich hier bemerkbar.

Spezialtelegramme desDeutschen Mo ntags-Blatt."

Rom, 21. Mai, Abends. Ueber den gegenwärtigen Stand der Ministerkrisis meldet derDiritto": Nachdem Sella gestern das ihm übertragene Mandat der Neubildung des Kabinets zurückgegeben hatte, ließ der König Cairoli hiervon verständigen. Im Laufe des gestrigen Abends empfing der König keine politischen Persönlichkeiten. Heute früh hatte der König eine längere Konferenz mit Cairoli, welcher vorschlug, Mancini mit der Bildung des neuen Kabinets zu beauftragen. Später konferirte der König mit Depretis, der dieselbe Anschauung äußerte wie Cairoli. Der König hatte auch mit dem Präsidenten des Senates eine Unterredung, nicht aber mit dem Kammerpräsidenten, welcher gestern Rom verlassen hat.

Wien, 22. Mai, 11 Uhr 46 Minuten Vormittags. Die Hoch- osfiziöseMonlagsrevue", die Ernennung Jgnatieffs zum Minister des Innern hesprechend, schließt den bezüglichen Artikel: Der Panslavismus in den Händen Jgnatieffs ist ein Prunkgefäß, welches man dem Volke zeigt, aber kein Becher, aus welchem man den Durst nach einer wirk­lichen Befriedigung der Wünsche und Hoffnungen stillt, die es heute be­wegen.

Petersburg, 22. Mai. DerAgence Russe" zufolge hat der Minister des Innern, Graf Jgnatieff, anläßlich seines Cirkulars vom