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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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N - 118, Samstag den 21. Mai I8vi.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vsm 21. Oktober 1878 wird die im Verlage der Genossenschaftsdruckerei in Leipzig im Jahre 1878 erschienene nicht periodische Druckschrift:Glossen zu Ives Guyots und Sig ismund Lacroix's Schrift: Die wahre Gestalt des Christenthums (Etudes sur les doctrines sociales du Christianisme), nebst einem Anhänge: Ueber die gegenwärtige und künftige Stellung der Frau, von August Bebel" von dem unterzeichneten Regierungs-Präsidenten hierdurch verboten.

Breslau den 5. Mai 1881.

__________Königlicher Regierung-Präsident, von Juncker._________

Für den am 25. Januar 1864 zu Langendiebach geborenen Johann Friedrich Dückhardt ist um Entlassung aus dem Preußischen Unter- thanen-Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hanau am 13. Mai 1881.

Der Landrath.

Tagesfcha««

Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Polizei-Präsidenten von Madai und empfingen Se. Hoheit den Landgrafen Alexis von Heffen-Philipps- thal, den General-Major z. D. Campe, welcher die Ehre hatte, ein Exemplar der neu bearbeiteten 5. Auflage seines Werkes über Infanterie- Ausbildung zu überreichen, sowie den Wirklichen Geheimen Rath Herzog, welcher sich vor dem Antritt einer längeren Reise nach England und Amerika verabschiedete.

Berlin, 18. Mai, Dem abfälligen Urtheil der Nat.-Z. über Jgnatiew auf das Entschiedenste entgegentretend sagt die Nordd. A. Z.: Jgnatiew würde auch als Leiter der auswärtigen Politik Rußlands die­selbe als Kavalier führen, der nicht ohne zwingenden Grund die fried­liche zivilisatorische Aufgabe, die ihm das Vaterland stelle, mit einer kriegerischen Politik vertauschen würde. Jgnatiew habe eine diploma­tische Vergangenheit von hoher Bedeutung hinter sich und die Erinnerung daran sichere ihm das Vertrauen seiner Landsleute auf dem ihm jetzt angewiesenen Gebiete der Reformen in der inneren Verwaltung. Das Ausland habe keinen Grund, sich über die Ernennung Jgiiatiew's zum Minister des Innern zu beunruhigen; seine hohe Begabung, sein in der Schule des auswärtigen Dienstes geschärfter Blick würden es ihm mög­lich machen, die innere Entwicklung Rußlands auf die Bahn derjenigen Reform zu bringen, zu deren Vorbereitung das jüngste kais. Manifest mit Recht die Machtvollkommenheit und Kaisergewalt als kürzestes und sicherstes Mittel betrachte. Jgnatiew sei ein Mann von umfassender und freisinniger Bildung, der den Absolutismus nicht als Zweck, sondern als Mittel ansehen werde.

Berlin, 19. Mai. Auf dem hiesigen Ostbahnhof kamen gestern nach derKöln. Ztg." 400 jüdische Auswanderer aus Rußland an, die sich nach Amerika begeben wollen. Bei dem großen Umfang, den die Judenhetze in Rußland erlangt hat, ist die Aussage der Reisen­den, es würden ihnen noch viele Auswandererzüge folgen, nicht unwahr­scheinlich.

Berlin, 20. Mai. In der heutigen (45.) Sitzung des Reichs­tages theilte der Präsident mit, daß von Seiten der verbündeten Regie­rungen der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zoll- tariss eingegangen sei. Das Haus setzte hierauf die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, fort.

Berlin, 20. Mai. (K. Z.) Gestern Abend starb in Nizza der frühere BoUchafter Graf Harry Arnim im Alter von 57 Jahren.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 117 wurde unterm 13. Mai verboten: das in Magdeburg mit Beschlag belegte FlugblattFür die Freiheit Deutschlands. Die Abgesandten der deutschen Sozialdemokratie

an die Gesinnungsgenossen in den Vereinigten Staaten, d. d. Newyork, 5. Februar 1881 unterzeichnet: F. W. Fritsche und L. Viereck".

Der dem Reichstag zugegangenen Zusatzkonvention zu dem deutsch-chinesischen Freundschafts-, Schifffahrts- und Handelsvertrag ist eine Reihe von Denkschriften beigefügt, deren eine sich auch über den Antheil Deutschlands am chinesischen Handel verbreitet. Es heißt da: Es muß hier auf Grund der amtlichen Statistik konstatirt werden, daß der deutsch-chinesische Handel von seiner früher eingenommenen Stellung als der drittbedeutendste herabgesunken ist. In den letzten 15 Jahren hat er nicht nur mit der Gesammtentwicklung des chinesischen Handels nicht Schritt gehalten, sondern ist sogar an und für sich betrachtet, er­heblich zurückgegangen. Wenn nun auch, wie vielfach angenommen wird, deutsche Erzeugnisse für China zu großem Theile durch fremde Häuser und Schiffe vermittelt werden, so ist der Rückgang des direkten deutschen Handels mit China immerhin als ein Verlust für die deutsche Nation zu verzeichnen. Derselbe vertheilt sich auf die deutsche Rhederei als ent- gangener Gewinn und auf die deutsche Industrie als positiver Verlust in Form von Provisionen, welche dieselbe dem Auslande sür die Ver­mittlung ihres Absatzes zu zahlen hat. Hiezu kvmmt, daß die deutschen Handelshäuser in China sich zur Deckung ihres Bedarfs vielfach nur deßhalb fremder Waaren bedienen, weil ihnen die deutschen Handelsar­tikel nicht regelmäßig genug zugehen. Die kais. Vertreter in China ha­ben seit Jahren vergeblich die Aufmerksamkeit der Jntercssenkreise auf diese bedauerlichen Thatsachen zu lenken versucht und insbesondere ge­mahnt, daß die deutsche Rhederei nur vermöge beschleunigter Ersetzung eines Theiles ihrer Segelschiffe durch Dampfer die bisher in dem direkten Verkehr mit China und in dem chinesischen Küstenhandel eingenommene hervorragende Stellung behaupten könne. Aber seit Jahren wird der direkte Verkehr für Güter wie für Personen zwischen Europa und China fast ausschließlich durch englische und französische Dampfer vermittelt und ist der bis dahin durch Segelschiffe überwiegend unter deutscher Flagge betriebene Küstenhandel in China allmählich auf amerikanische, chinesische und englische Dampfer übergegangen." Die Denkschrift weist darauf hin, daß die Dampferlinien der andern Nationen zum größten Theil erheblich subventionirt sind und erblickt darin mit einen Grund der wachsenden Ueberlegenheit über die deutsche Schifffahrt in und nach China. (Die deutschen Hansestädte scheinen hienach doch nicht überall den deutschen Welthandel mit Geschick zu treiben, und ihr Stolz gegen angebotene Staatshilfe ist wohl ein übertriebener). (Schw. Merk.)

Wenn der Geist noch vor dem Pfingstfeste und den Pfingst- ferien über den Reichstag käme, es wäre nicht übel; denn zur 2ten und 3ten Lesung liegen noch folgende Vorlagen bereit: Unfallversiche­rung, Stempelsteuer, Gerichtskosten, Innungen, Trunksucht, gar nicht zu reden von den vielen und vielerlei Petitioneu, die gar zu leicht neben hinaus fallen, wie die Lappen in die Schneiderhölle. (Die Petitions­kommission ist mit 13 gegen 11 Stimmen über die Petitionen gegen die (obligatorische) Civilehe zur Tagesordnung übergegangen. Die Minder­heit wünschte Ueberweisung an den Reichskanzler zur Berücksichtigung.) (Df.-Z.)

Aus einem Erlaß des Ministers für öffentliche Arbeiten geht hervor, daß über die Frage, 1) ob im Falle einer Ver- oder Entladung der regelmäßig dem Versender oder Empfänger zu ver- oder entladenden ®üier durch Arbeiter der Eisenbahnen, die Eisenbahnen die durch ihre Arbeiter verladenen Güter auch vorzuwiegen oder nachzuzählen, und 2) dieses unter Erhebung besonderer Gebühren zu thun haben, oder ob 3) eine Haftpflicht für die Stückzahl oder das Gewicht anerkannt sei ein übereinstimmendes Verfahren bei den deutschen Eisenbahnen sich nicht herausgebildet hat. Dem Minister erscheint es wünschenswerth, auf eine übereinstimmende Regelung dieser Angelegenheit hinzuwirken. So lange eine solche nicht erfolgt ist, werden die königlichen Eisenbahn-Direktionen veranlaßt, in allen Füllen, in welchen die Ber- oder Entladung der in Rede stehenden Güter durch Arbeiter der Eisenbahnen erfolgt, die Haft­pflicht für Gewicht und Stückzahl derselben zu übernehmen.

Kauft Jemand ein mit einer zu amortisirenden Pfandbriefschuld belastetes Grundstück unter Uebernahme dieser Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis, so geht nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civil-