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Donnerstag den 19. Mai
Nr. 116.
Tages schau.
— Berlin, 18. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute auf dem Exerzierplätze westlich der Tempelhoser Chaussee das 2. Garde Regiment z. F. und das Garde-Füsilier-Regiment, nahmen, nach dem Palais zurückgekehrt, den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen und empfingen den Staatsminister von Puttkammer sowie den Regierungs-Präsidenten von Saltzwedrll aus Danzig. (R. u. St -A.)
— Berlin, .18. Mai. Se. Excellenz der Präsident des Reichs- bank-Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath von Dechend ist nach Frank- surt a. M. abgereist.
— Berlin, 18. Mai. In der heutigen (43.) Sitzung des Reichstags kamen nach der „Fr. Ztg." die Anträge Schulze-Delitzsch, Mirbach und Ackermann betreffs Revision des Genossenschaftsgesetzes zur Berathung. An der Diskussion betheiligen sich die drei Antragsteller, ferner Lasker und Richter. Staatssekretär Schelling erklärt, daß die Reichsregierung mit einer Vorlage über die Regelung des Genossenschaftsgesetzes beschäftigt sei. Die Anträge werden einer Kommission von 14 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. Es folgt der Antrag Buhl auf ein Verbot der Kunstweinfabrikation. Schröder (Friedberg), Rei- chensperger, Kiefer und Staudy sprechen sich für den Antrag aus, der an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen wird. Bei Berathung einer Petition, den Erlaß eines Vogelfchutzgesetzes betr., erklärt Staatssekretär Bötticher, daß darüber dem Reichstage eine Vorlage zugehen werde, nach deren Annahme Deutschland der zwischen Oesterreich und Italien abgeschlossenen Konvention beitreten werde. Morgen: Jn- nungsgesetz.
— Berlin, 17. Mai. In der Gewerbekommission des Reichstags wurde gestern der Bericht über die Jnnungsvorlage festgestellt, welcher von dem Abg. Graf Bismarck ausgearbeitet ist. Die ganze Sitzung wurde durch diese Arbeit ausgefüllt. Der Bericht wird voraussichtlich noch heute an die Mitglieder des HauseS vertheilt werden, so daß die Verhandlungen über die Vorlage im Plenum schon am nächsten Donnerstag beginnen können.
— Berlin, 18. Mai, 11 Uhr 30 Min. Abends. Die Petitionskommission beschloß soeben mit 13 gegen 11 Stimmen, über die Petitionen gegen die obligatorische Civilehe zur Tagesordnung Überzugehen; für die Tagesordnung stimmten nach der „Fr. Ztg." die Liberalen und die Reichspartei.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 115 wurde unterm 17. Mai verboten: die Gesangvereine „Liederkranz" und „Erinnerung" in Stötte- ritz und „Lyra" in Gohlis.
— Der Justizminister Dr. Friedberg, so wird der „National-Ztg." geschrieben, hat über die Vorgänge in Argenau, wo bekanntlich mehrere Häuser von Juden demolirt wurden, einen Bericht eingefordert, der vom Staatsanwalt in Bromberg angefertigt worden ist. Es heißt, dem Blatte zufolge, daß der Kaiser die Erstattung eines besonderen Berichts gewünscht hat.
— Der Bericht der Petitionskommission des Reichstags über die zahlreichen Petitionen wegen Aufhebung des Impfzwanges, erstattet von Thilenius, ist erschienen. Der Beschluß der Kommission geht dahin, dem Reichstag vorzuschlagen, er wolle beschließen, den Reichskanzler in Veranlassung der vorliegenden Petition zu ersuchen: 1) statistische Erhebungen über die Erfolge der Impfung und über deren Einwirkung bezüglich Verbreitung der Pockenkrankheit anstellen und fortsetzen zu wollen; 2) über die zweckmäßigste Form einer erfolgreichen Beaufsichtigung der Thätigkeit der Jinpfärzte Untersuchungen anzuordnen, im Uebrigen die Petitionen dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme zu überweisen.
— Eine an den Reichstag gerichtete Petition der Cigarrenarbeiter und Tabakinteressenten aus Erfurt besagt u. A.: „Wir halten es für unsere Pflicht, dem Reichstage zur Kenntniß zu bringen, daß die Folgen der ganz außerordentlich hohen Steuerbelastung des Tabaks sich noch viel trauriger stellen, als dies vorauszusehen war. Durch die bedeutende Konsumeinschränkung sind die Fabrikanten, wenn nicht bald eine Sicher-
Ibbi.
stellung der Tabakindustrie gegen neue Steuerprojekte erfolgt, ihren Ruin vor Augen sehend, gezwungen, ihre Arbeiter säst allgemein auf ein Drittel zu reduziren. Hierdurch sind die Arbeiter in die höchste Nothlage versetzt und kaum mehr im Stande, von einem Durchschnittsverdienste von 9 bis 16 M. pro Woche sich und ihre Familien zu ernähren. Es wird deshalb vom Reichstage erwartet, derselbe werde jede weitere Erhöhung der Tabaksteuer ablehnen; sollte aber dennoch ein höherer Steuerbetrug vom Tabak erzielt werden müssen, so wird die Einführung des Tabakmonopols vorgezogen, um dem allgemeinen Ruin vorzubeugen." — Der Vorstand des Bienenzucht- und Schutzvereins in Celle hat an den Reichstag aus dem Grunde, daß die deutsche Bienenzucht durch zollfreie oder fast zollfreie Einfuhr ausländischen Wachses und Honigs beinahe erdrückt sei, eine Petition gerichtet, in welcher ersucht wird um Erhöhung des Zolles auf ausländischen Honig und eine hohe Verzollung des ausländischen Wachses einschließlich der Wachs-Surrogate und Fabrikate, sowie in Erwägung zu ziehen, ob die Einfuhr von Wachs-Surrogaten nicht für ein paar Jahre zu verbieten sein möchte.
— Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt officiös: Für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig sreiwilligen Militärdienst wird durch die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 die Beibringung eines Unbescholtenheitszeugnisses und der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung vorgeschrieben. Bezüglich jenes Zeugnisses ist nicht überall das gleiche Verfahren innegehalten worden. Der Cultusminister hat daher im Einverständniß mit den Ministern des Krieges und des Innern durch einen Erlaß vom 9. Mai angeordnet, daß fortan das Unbeschol- tenheitszeugniß in jedem Falle selbstständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt werde; die Rubrik „Betragen" in dem Zeugniß der wissenschaftlichen Befähigung bildet einen integrirenben Theil des Schulzeugnisses und ist in derselben Weise auszufüllen, wie dies sonst bei Schulzeugnissen geschieht. Für die Ausstellung des Unbescholtenheitszeugnisses sind dieselben Grundsätze in den Fällen, wenn ein Schüler unmittelbar nach Erlangung des wissenschaftlichen Zeugnisses um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsucht, anzuwenden, welche seitens der Polizei-Obrigkeit für Zuerkeu- nung des fraglichen Attestes innegehalten werden. Dies gilt ebensowohl, wenn das Unbescholtenheitszeugniß gleichzeitig mit dem wissenschaftlichen Zeugniß, als wenn es erst später auszustellen ist.
— Es verlautet mit Bestimmtheit, daß die Verhängnng des kleinen Belagerungszustandes über Leipzig auf Grund des Socialistengesetzes bevorstehe, wenigstens von der Reichsregierung eifrigst angestrebt werde.
(K. 3 )
— In Düsseldorf ist die Gcwerbebank zusammengebrochen. Den Gläubigern wurde mitgetheilt, daß die Schulden über 4 Millionen, die Außenstände gegen IV2 Millionen Mark betragen. (D. Z.)
— Mau schreibt dem „D. Tgbl." aus Posen: In unserer Provinz geht ein Stück polnisches Land nach dem anderen in deutschen Besitz über. Neuerdings sind wieder im Kreise Pleschen die [Rittergüter Golina, Wyszki und Tuchorzewo, welche zusammen ein Areal von 2018 Hektaren haben, aus polnischem Besitz in deutschen übergegangen, und nimmt man dazu die 2250 Hektaren Land, welche die Polen im vorigen Jahr in demselben Kreise an Deutsche verkauft haben, so ist die vom „Dziennik Poznanski" ausgesprochene Befürchtung, daß die Deutschen jetzt im Pleschener Kreistage die Majorität haben werden, allerdings sehr wohl begründet. Wie schnell die Germanisirung des Grund und Bodens sich in der Provinz Posen vollzieht, davon liefert die statistisch begründete Thatsache einen Beweis, daß in den letzten drei Jahren 45 früher von Polen besessene Rittergüter mit einem Gesammtareal von 52 689 Morgen von Deutschen käuflich erworben worden sind. Von der gesammten Morgenzahl kommen auf das Jahr 1878 37 756, auf das Jahr 1879 7236 und auf das Jahr 1880 7697 Morgen. Von dem gesammten Großgrundbesitz der Provinz, der 1 626 954 Hektare umfaßt, befinden sich bereits 894 719 Hektare in deutschen und 732 235 Hektare in polnischen Händen. Vor etwa 30 Jahren partizipirten die Deutschen an dem Großgrundbesitz der Provinz kaum mit dem zehnten Theil ihres heutigen Besitzes. Viel weiter als in der hiesigen Provinz ist die Germanisirung des Grund und Bodens in dem feit 1772 zu