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Hananer Mmer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Aus,rahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und S«Mftsgs mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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N, 112. Samstag den 14. Mai
1881.
Amtliches.
Bekanntmachungen aus Grund des Reichsgesetzes vom . 21. Oktober 1878.
Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 8ten Januar d. I, der Königlich bayerischen Kreisregierung in Regensburg vom 6. v. M, des Grobherzoglich badischen Landeskommissärs in Freiburg vom 2. v. M. und der Königlich sächsischen Kreishauptmannschast zu Dresden vom 13. v. M. (Reichs Anzeiger Nr. 7, 83, 81 u 89), die Nummern resp. 1, 2 bis 11, 12 u. 13 der in Neumünster-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift:
„Arbeiterstimme". Wochenblatt für das arbeitende Volk in der Schweiz. Offizielles Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Allgem. Gewerkschastsbundes. Druck und Expedition der schweizerischen Vereinsbnchdruckerci,
verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Arbeiterstimme" im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin den 3. Mai 1881.
Der Reichskanzler. In Vertr.: E ck.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die angeblich im Jahre 1876 erschienene Nr. 1 der angeblich in der Allgemeinen deutschen Associationsbuchdruckerei zu Berlin gedruckten periodischen Druckschrift: „Berliner Bockbier-Zeitung" sowie das fernere Erscheinen dieser Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Berlin den 4. Mai 1881.
Königliches Polizei-Präsidium.
I. V.: von Heppe.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Dru ckschrift:
„Arbeiter-Liederbuch. — Gedichte und Lieder freisinniger und besonders sozialdemokratischer Tendenz, von Herwegh, Frei- ligrath, Geib und Anderen. Chicago, Verlag von G. A. Lön- necker, 98. Market-Straße." veroten.
Dresden den 2. Mai 1881.
Königlich sächsische Kreishauptmannschast. von Einsiedel.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat auf Grund von §.11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefählichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift:
„Der Schutz des Arbeiters in den internationalen Arbeiter-Gewerksgenossenschaften." „Ein Mahnruf an alle deutschen Arbeiter von A. Otto-Walster." Dritte gänzlich umgearbeitete Auflage. Dresden. Expedition des Dresdner Volksboten 1871. verboten.
Dresden den 5. Mai 1881.
Königlich sächsische Kreishauptmannschast.
_____ von Einsiedel.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Austandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) daS Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch
am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kinder unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1881.
Der Laudrath.
Geländet: Am 4. l. M. zu Offenbach ein Gebund buchene Dielen.
Gefunden: Ein Rad von einem Stoßkarren; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Rückingen. Ein goldenes Manschetten- knöpfchen. Eine Axt. 4 Nummern „Die Modenwelt" nebst einem weißen Halstuch. Am 7. d. M. in einem Geschäftslokal stehen geblieben ein Paar braune vorn mit Glanzleder besetzte Tuchpantofsel.
Hanau am 14. Mai 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.___ Bekanntmachung.
Vom 15. Mai bis einschl. 15. Oktober d. I. wird zu Wilhelmshöhe bei Cassel wieder ein Postamt mit Telegrapheubetrieb in Wirksamkeit sein.
Für die Zeit des Bestehens dieser Verkehrsanstalt kommt für Briefe, welche in Cassel eingeliefert und nach Wilhelmshöhe bestimmt, sowie für Briefe, welche zu Wilhelmshöhe aufgegeben und nach Cassel oder nach dem Bestellbezirk des Postamts in Cassel gerichtet sind, an Stelle der Landbriefbestellgebühr die gewöhnliche Portotaxe, nämlich für den einfachen Brief frankirt 10 Pf., unfrankirt 20 Pf., zur Anwendung.
Cassel, den 7. Mai 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
In Vertretung: Wächter.
Tagesschau.
— Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht den seitherigen Direktor im Auswärtigen Amte, Wirklichen Geheimen Rath von Philipsborn zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich dänischen Hofe, sowie den seitherigeu vortragenden Rath, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Jordan zum Direktor im Auswärtigen Amt zu ernennen.
— Auf ein Glückwunsch-Telegramm, welches Mitglieder der Gesellschaft Casino in Barop (Westfalen) am 10. Mai aus Anlaß des zehnjährigen Gedenktages des Frankfurter Friedens an den Reichskanzler Fürsten Bismarck richtete, ist der „Volksztg." zufolge nachstehende telegraphische Antwort eingetroffen:
„Ich danke Ihnen für Ihre freundliche Erinnerung an den Frankfurter Frieden und seinen zehnjährigen Gedenktag. Zu meiner Freude haben wir Aussicht auf weitere ungestörte Fortdauer des Friedens, von Bismarck."
— Berlin, 12. Mai. Aus der heutigen offiziösen Mittheilung über den Bau eines neuen Reichstagsgebäudes ist doch zu ersehen, daß es in der Absicht liegt, dasselbe hier in Berlin auszuführen, woran bisher auch noch gar nicht gezweifelt worden ist. Wünschenswerth wäre es jedenfalls, wenn die Angelegenheit noch in dieser Session zur endlichen Erledigung käme, was denn wieder eine Rückwirkung auf den Monumentalbau eines preußischen Perlamentshanses haben dürfte. Ein solcher Bau war vor bald zehn Jahren wieder in Erwägung gekommen, ohne daß bis jetzt irgend ein Beschluß erzielt worden wäre. Das jetzige Lokal des Hauses der Abgeordneten in dem ehemaligen Staatskanzlerhause Hardenbergs ist bereits seit 32 Jahren provisorisch und entspricht den Anforderungen nicht.
— Offiziöse Korrespondenten schreiben: Am Donnerstag, den 26. Mai, beginnen im Reichsamt des Innern unter dem Vorsitz des Staats- Ministers v. Boetticher die Verhandlungen über einen Handelsvertrag