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Sir. 108.

hanlilicr AmeW.

Z«gleich AMÄicheS Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit AuSvüdms der Sonn- und T erwge. mit belletristischer Beilage, und SüMftags mit der Berliner Provinzral- Correspondenz.

Dienstag den 10. Mai

S«serti»n*>

PretS:

Die ispaltige »armondzetle * deren Raum

10 Pfg.

Die Lspalt. Zeile 20 Pfg.

Die SspaltigeZetI»

30 Pfg.

1881.

Amtliches.

Es wird auf die durch den §. 9 des Gesetzes über gemeinschaft­liche Holzungen vom 14. März 1881 (Gesetz-Sammlung Seite 261) für die Vornahme von Hauungen und sonstigen Nutzungen ohne Geneh­migung der Aufsichtsbehörde angedrohten Strafen hiermit besonders hin­gewiesen.

Hanau am 28. April 1881.

Zu Mitgliedern des Vorstandes des Kreisvereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger zu Hanau sind am 26. April d. I. in der General-Versammlung gewählt: 1) Landrath Freiherr v. Schrötter, Vorsitzender; 2) Ludwig v. Deines, Stellvertreter; 3) Anton Waltz, Schatzmeister; 4) Sanitätsrath Vr. Roll; 5) Wund­arzt Heß; 6) Pfarrer Sopp; 7) W. C. Heraeus; 8) Heinrich Zeuner; 9) W. E berh ard; 10) H. F. Ziegler; 11) Oberbürger­meister Rauch; 12) Vizebürgermeister Nickel; 13) Heinrich Weis- haupt, Schriftführer, fämmtlich zu Hanau; 14) Caspar Dörr zu Oberdorfelden.

Hanau am 9. Mai 1881.

Wegen der Ausbauung des Weges zwischen Hanau und Hochstadt findet eine Sperrung des Weges von morgen an statt.

Hanau am 9. Mai 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Ein kleines Notizbüchelchen. Ein weißes Taschen­tuch. Eine Scheere. Eine Mütze mit den Buchstaben K. P. Eine glanzlederne kleine Mappe mit 3 Stück Post-Packetadressen.

Verloren: Ein schwarzer Sonnenschirm. Ein goldener Ohr­ring. Ein Portemonnaie mit Geld.

Hanau am 10. Mai 1881.

_________Aus Königl. Landrathsamt.___________________

(Steckbrief.) Gegen den 18 Jahre alten Johannes Koller, Adams Sohn, von Lanzingen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs­haft wegen Körperverletzung verhängt. Er wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-Gefängniß zu Hanau abzuliefern.

Hanau den 6. Mai 1881.

Königliche Staatsanwaltschaft.

S p o r l e d e r.

T a g e 8 s ch a u.

Zum zehnten Jahrestag des Frankfurter Friedens.

Zehn Jahre seit jenem Frieden, der schwere Heldenarbeit und Wun­dergleiche Erfolge glorreich beendigte. Der Schatten, der auf diesem Frieden lag, war die Sorge vor unheilbarer und unheilvoller Versein- dung mit einem Nachbarvolke, dessen Lebenskraft wir weder zerschlagen wollten noch konnten. Das heute abgelaufene Dezennium hat doch viel gethan, um diefe Sorge zu mindern, obwohl noch nicht alles, um sie gänzlich zu bannen. Ueberraschend leicht wickelten sich schon im ersten Friedensjahr durch Thiers' Geschicklichkeit und unseres Kanzlers einsich­tige Unterstützung derselben die. Verpflichtungen ab, die wir Frankreich hatten auflegen müssen. Seitdem hat der Kanzler unbeirrt und unver­wandt die Politik verfolgt, den Zug der französischen Dinge sich selbst zu überlassen, durch kein Vorurtheil und keine Besangenheit sich zu ir­gend einer auch nur moralischen Parteinahme gegen Einrichtungen ver­leiten zu lassen, welche der Volksgenius dort für die ihm jetzt entspre­chenden erkennt. Noch weniger hat der Kanzler in auswärtigen Dingen Frankreich einen einzigen Beweis jenes Mißtrauens gegeben, welches gegen einen im heldenmüthigen Kampf besiegten und auf Vergeltung brütenden Gegner nicht unnatürlich gefunden werden könnte. So hat sich denn das französische Urtheil, wo es auch nur einen Funken von Unbefangenheit bewahrt, überzeugen müssen, daß Deutschland nicht Frank­reichs Feind ist, noch sein will. Wir dürfen uns wohl der Hoffnung überlassen, daß dieses Urtheil, welches der französische Beistand nicht abweisen kann, nach und nach auch auf die dortigen Gefühle wirken

werde. Der bloße Trieb nach Rache ist ein sehr niedriger, daß aber ein schwaches Deutschland für Frankreich ein politisches Bedürfniß sei, dieser Meinung werden die Franzosen wohl endlich entsagen lernen. Sie werden es lernen, je mehr sie begreifen, daß die Wiederzerreißung Deutschlands eine schwere und unnatürliche Arbeit ist, und daß sie, die Franzosen, es sein würden, auf welche durch dieses Unternehmen die Schuld eines unaustilglichen Völkerhasses fallen müßte. In dem Zeit­alter des Ludwig XIV. und Napoleon I. glaubte Frankreich in Deutsch­land gebieten zu müssen, um die dominirende Macht Europas zu sein. Und doch hat Frankreich eine so bevorzugte geographische Stellung, daß es das kontinentale Centrum des Welttheils, wo wir Deutsche nun ein­gewohnt sind, nicht zu beherrschen braucht und doch in unmittelbaren Kontakt mit allen großen Positionen der Welt treten kann. Seine Süd­häfen gestatten ihm eine gebietende Rolle im Mittelmeer, seine Nordhä­fen führen es zu allen Küsten der nördlichen Meere, seine Westhäfen zu allen Gestaden des atlantischen Oceans. Beneidenswerthe Lage, die dem französischen Volk gestattet, sofort eine maritime Weltstellung einzuneh- men, seitdem dasjenige Volk, welches an der Ausgangspforte wohnt, die von Frankreich in das Centrum des Welttheils führt, nach Jahrhunderte langen Störungen einige Ruhe zu fordern und nötigenfalls zu erzwin­gen in der Lage ist. So begehen wir in Deutschland den Ablauf des Decenniums nach den letzten Siegen mit den friedlichsten Gefühlen und einzig mit dem Wunsche, es möge der Tag nicht allzu fern sein, wo wir unsere Vertheidigungslast erleichtern können, indem man anderwärts den Angrifisapparat, der nur auf uns gerichtet ist, etwas weniger surchtbar macht. (Post.)

Wiesbaden, 9. Mai. Unser Kaiser machte gestern wiederum eine Spazierfahrt mit der Frau Großherzogin von Baden und besuchte Abends die Vorstellung im Theater. Die Prinzessin Victoria von Ba­den und der Statthalter General-Feldmarschall v. Manteuffel sind hier eingetroffen. Heute Nachmittag statteten der Kaiser, die Großherzogin von Baden und die Prinzessin Victoria von Baden dem Großherzog von Hessen einen Besuch ab und kehrten um 3Vs Uhr hieher zurück.

Berlin, 8. Mai. Bezüglich der mehrfach erwähnten Ab­stimmung im Bundesrath über die Errichtung eines deutschen Volks­wirthschaftsrathes verlautet nachträglich, daß im Ganzen 18 Stimmen dagegen votirten. (D. Tgbl.)

In Reichstagskreisen will man wissen, daß der österreichisch­deutsche Handelsvertrag mit allerdings minder wichtigem Inhalte auf sechs Jahre abgeschlossen werde oder sei. (K. Z.)

Der s. g. Winkeladvokatur, welche sich mit der Abfassung schrift­licher Eingaben, der Vertretung bei den mündlichen Verhandlungen vor Gericht und der Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte für Andere in den­jenigen nach den Reichsprozeßordnungen zu beurtheilenden Sachen, welche von den Parteien selbst besorgt werden können, bei denen also ein An­waltszwang nicht besteht, gewerbsmäßig befaßt, steht nach einem Urtheile des Reichsgerichts, 111. Straff, vom 5. März d. I., reichsgesetzlich nichts weiter im Wege, als daß das Gericht gewerbsmäßige Winkelkon­sulenten von der Vertretung einer Partei bei der mündlichen Verhand­lung zurückweisen kann (§. 143 Civ. Proz. Ordn.). Dagegen ist die bezeichnete Thätigkeit der Winkelkonsulenten nicht als die Anmaßung ei­nes öffentlichen Amtes aus §. 132 des Deutschen Strafgesetz-Buchs zu bestrasen. Unbenommen ist jedoch den einzelnen Bundesstaaten, durch landesgesetzliche Bestimmungen die gewerbsmäßige Winkeladvokatur zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Jede Verwendung amtlich empfangener Gelder zum eigenen Nutzen des Beamten erfüllt nach einer Entscheidung des Reichsgerichts, vom 20. Oktober v. I., abgesehen von sofortiger Umwechselung, den Thatbestand der Amtsunterschlagung, gleichviel ob Ersatz beabsichtigt und in Aussicht war.

Wider deutsche Eisenbahnverwaltungen sind beim Reichs-Eisen- bahnamt in der Zeit vom 1. Januar bis Ende März d. J. im Ganzen 76 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sich r auf den Personenverkehr, 40 aus den Güterverkehr und 19 auf andere Gegenstände. Das ReichS-Eisenbahnamt hat von diesen Beschwer-