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M. 105.
Freitag den 6. Mai
188 h
Bekanntmachung
wegen Zahlung von Prämien für Erlegung von Fischfeinden.
Unter Zurücknahme der Bekanntmachung vom 12. November 1877, wonach seitens des landwirthschaftlichen Zentralvereins Jedem, welcher in dem zur Halingsmühle gehörigen Laichschonrevier eine Fischotter tobtet, bis auf Weiteres 9 M. als Prämie gezahlt werden sollen, ist im Einverständnisse mit Jenem seitens des Vorstandes des Vereins zur Beförderung der Fischzucht im Regierungsbezirk Kassel zur umfassenden Regelung dieser für Hebung der Fischerei höchst wichtigen Angelegenheit beschlossen, künftighin für Erlegung und Tödtung folgender Fischfeinde innerhalb des Bereinsgebiets überall die nachfolgenden Prämien zu gewähren :
1. für eine Fischotter den Betrag von . . . . 3 M.
2. „ einen Fischreiher . 1 „
3. „ „ Eisvogel (alcedo isbicla) .... 0,50 „
4. „ eine Wasseramsel oder Wasserstaar (cinclus aquaticus) 0,50 „
Die Zahlung erfolgt auf Grund einer gehörig beglaubigten Nach- weisung der vom Nachsuchenden erfolgten Tödtung des betreffenden Thieres.
Da uns jedoch einestheils daran gelegen ist, die einzelnen Umstände, unter denen und den Ort, wo der Fischfeind erlegt ist, ebenso wie dessen Alter, Geschlecht und sonstige nähere Beschaffenheit selbst kennen zu lernen, anderentheils den Verkehr nach hier den einzelnen Erlegern zu erleichtern, haben wir in jedem der 22 auswärtigen Kreise unseres Regierungsbezirks Vertrauensmänner zu gewinnen versucht, welchen die Bälge der erlegten Ottern vorzulegen und die sonstigen Thiere selbst in möglichst unbeschädigtem Zustande zu übergeben sind, und denen die entsprechende Auskunft zu ertheilen ist.
Die Vertrauensmänner füllen dieserhalb denselben mitgetheilte Formulare aus und vermitteln auf Wunsch die Einsendung der Bescheinigungen und Vögel sowie den Verkauf der Otterbälge zu den höchstmöglichst dahier zu erzielenden Marktpreisen.
Die Vogelbälge gehen ohne weitere Vergütung in das Eigenthum des Vereins über.
Die zur Zeit noch nicht abgeschlossene Liste dieser Vertrauensmänner wird in Kürze bekannt gemacht werden.
Nur wenn neben gehörig beglaubigter Bescheinigung seitens eines der Herren Vertrauensmänner genügende Auskunft ertheilt ist, können die ausgesetzten Prämien zur Anweisung und Auszahlung kommen.
Kassel, am 24. März 1881.
Der Vorstand des landwirthschaftlichen Zentral-Vereins und des Vereins zur Beförderung der Fischzucht im Reg.-Bez. Kassel.
Wendelstadt.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 2. Mai 1881.
Der Landrath.
An die Herren Bürgermeister der Gemeinden im Bücherthal. Sie wollen nach vorherigem Benehmen mit den Herrn Pfarrern diejenigen armen und würdigen Personen binnen 8 Tagen hier namhaft machen, welchen eine Unterstützung aus der Schlin gl off'schen Stiftung zugewendet werden kann.
Hanau am 30. April 1881.
Der Landrath.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 16 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das Einsammeln von Geldbeträgen behuss Förderung der Wahl eines der socialdemokratischen Partei angehörigen Abgeordneten für den Reichstag und Landtag, sowie die Aufforderung dazu Seitens der socialdemolra- tischen Partei angehörigen Personen für den Umfang des diesseitigen Polizei Bezirks hierdurch verboten.
Frankfurt a. M., den 2. Mai 1881.
Der Polizei-Präsident, gez. Hergenhahn.
Ta^esschau.
— Berlin, 5. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König machten gestern, laut Meldung des „R. u. St.-A." aus Wiesbaden, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden eine Aussahrt und erschienen Abends- im Theater. — Zum Diner haben heute Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf und die Landgräfin von Hessen sowie die Prinzessinnen Elisabeth von Hessen und Marie von Sachsen- Meiningen Einladungen erhalten. — Die auf heute angesetzt gewesene Parade fiel wegen des Regenwetters aus.
— Berlin, 5. Mai. (K. Z.) Die Abreise des Prinzen, und der Prinzessin Wilhelm nach Wien ist nunmehr auf morgen Abend festgesetzt. Den Prinzen begleiten außer seinen beiden Adjutanten v. Bülow und v. d. Lanken der Divisionskommandeur General v. Los und der Lieutenant bei den Gardehusaren, Prinz Victor v. Ratibor.
— Berlin, 4. Mai. Der Kaiser hatte nach dem Tode des bayerischen Generals v. Hartmann eine Marmorbüste desselben anfertigen lassen. Jetzt ist als Pendant zu derselben eine solche von dem General v. d. Tann bestellt worden. Es ist dies einerseits in Anerkennung der Verdienste der bayerischen Generäle im letzten Kriege geschehen, zugleich aber auch, um der bayerischen Armee den warmen Antheil des obersten Kriegsherrn an dem Heimgänge ihres ersten Feldherrn zu bezeugen. — Die Stempelsteuer-Commission des Reichstages setzte den Stempelbetrag folgendermaßen fest: Für in- und ausländische Actien 5 pro Mille, für in- und ausländische Renten und Schuldverschreibungen 2 pro Mille, für Anleihen von Provinzen, Kreisen, Gemeinden, ländlichem und städtischem Grundbesitz und einheimische Bahnprioritäten 1 pro Mille, für Schlußnoten auf Zeitgeschäfte 1 M., für andere Schlußnoten und Rechnungen 10 Pf. (K. Z.).
— Berlin, 5. Mai. (Reichstag, 38. Sitzung.) Eröffnung 12 Uhr 25 Min. Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen. Die Wahl des Abg. Regierungspräsident Dr. v. Schlieck- mann im Wahlbezirk Gumbinnen 1 sührt zu Debatten über amtliche Wahlbeeinfluffungen. Dem Anträge der Wahlprüfungskommission gemäß spricht das Haus die Caffation der Wahl aus, die Wahlen der Abgg. Graf Grote (Harburg) und v. Bethmann-Hollweg werden für gültig erklärt. Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über Abänderungen der Reichsverfassung auf Grund des Berichtes einer Special- Commission, die zugleich mit Vorberathung des Antrages Rickert betraut war, wonach der Reichsetat vor den Etats der Partikularstaaten festge- stellt werden soll. Die Commission beantragt, unter Ablehnung der Regierungsvorlage den Antrag Rickert in der Form anzunehmen, daß der Reichstag jährlich im Oktober zusammentreten soll, und läßt durch Marquardsen ihr Votum begründen. Von conservativer Seite (v. Sey- dewitz und Genossen) liegt ein Antrag vor, der zwar an der jährlichen Berufung des Reichstags festhält, aber vierjährige Legislatur- und zweijährige Etatsperioden einführen will. (K. Z.)
— Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht den Königlich preußischen Geheimen Ober-Regierungs-Rath und Vortragenden Rath im Staats-Ministerium Bosse zum Direktor im Reichsamt des Innern mit dem Range eines Raths Ir Klasse zu ernennen.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 105 wurde unterm 4. Mai verboten: die angeblich im Jahre 1876 erschienene Nr. 1 der angeblich in der Allgemeinen deutschen Afsociativnsbuchdruckerei zu Berlin gedruckten periodischen Druckschrift: „Berliner Bockbier-Zeitung" sowie das fernere Erscheinen dieser Druckschrift.
— S. M. S. „Stosch", 16 Geschütze, Kommandant Kapt. z. See von Blanc, ist am 26. April er. in Funchal (Madeira) eingetroffen und beabsichtigte am 1. Mai er. die Reise nach Capstadt fortzusetzen.
— München, 5. Mai, Nachm. (R.- u. St.-A.) Der König, die Königin und die Prinzessin Stephanie von Belgien trafen heute Mittag 1202 Uhr mittelst Extrazuges von Augsburg hier ein, wurden von der Prinzessin Ludwig und ihren Kindern sowie von der Herzogin Max Emanuel von Bayern auf das Herzlichste am Bahnhof begrüßt und setzten nach kurzem Aufenthalte die Weiterreise nach Salzburg fort.