Einzelbild herunterladen
 

Bbonneme«tI» Preis:

Jährlich 9 Mari. Halbj. 4 M. 50 P. Vierteljährlich

2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige

Abonnenten mit dem betreffen» den Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Kr. 97.

foniiiicr Ä-Peincr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis nnd Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Peilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Mittwoch den 27. April

JnsertionS-

Preis:

Die ispaltige Barmondzeile »k deren Raum

10 Pfg.

Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.

Di-SspaltigeZeil«

30 Pfg.

1881.

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 11 der Verordnung über die Polizei-Verwal­tung in den neuen Landestheilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes bestimmt:

§ . 1. Aerzte und Hebammen sind verpflichtet, jeden in ihrer Praxis vorkommenden Fall von Kindbettfieber sowie jeden als Kindbett­fieber verdächtigen Krankheitsfall dem für den Wohnort der Kranken zuständigen Kreisphysikus alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen.

Diese Anzeige hat sich auf Namen, Stand und Wohnort der Kranken sowie auf den Tag der erfolgten Niederkunft und den Tag der Erkrankung zu erstrecken.

§ . 2. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird mit einer Geldbuße von 3 bis 30 Mark, bei Zahlungs-Unfähigkeit mit entspre­chender Haft bestraft.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1881 in Kraft.

Cafsel den 17. Dezember 1880.

Königliche Re gier ung, Abtheilung des Innern.

Vorstehende Polizei-Verordnung wird wiederholt veröffentlicht. Die Herrn Ortsvorstände haben die Polizei-Verordnung, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, den Hebammen in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und dieselben aufzufordern, über den etwa erfolgten Tod einer an Kindbettfieber erkrankten Wöchnerin sofort dem Königl. Kreisphysikus hier Anzeige zu machen.

Hanau am 23. April 1881.

Der Landrath.

Im Laufe dieses Sommers etwa vom 1. Mai ab werden im Anschlüsse an die vorjährigen Arbeiten trigonometrische Vermessungen unter Leitung des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes- Aufnahme Oberstlieutenant a la suite des Generalstabes der Armee Schreiber im Regierungsbezirk Cafsel stattfinden.

Die Arbeiten werden in Ausführung von Nivellements auf einzelnen Chausseestrecken und in Messung von Dreiecken I. Ordnung bestehen.

Die Herrn Ortsvorstände werden auf den Inhalt der nachgedruckten offenen Ordre hingewiesen.

Hanau am 23. April 1881.

Der Landrath.

Offene Ordre

für den Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme, Herrn Oberstlieutenant Schreiber vom Neben-Etat des großen Ge­neralstabes, a la suite des Generalstabes der Armee und für die dem­selben untergebenen Dirigirten, Osfiziere, Trigonometer auf Hülfstrigo- nometer, an alle Gutsherrschaften, Grundbesitzer, Prediger und alle bei der Landesverwaltung angestellten Ossizianten im Regierungsbezirk . . ..... SR. b. 3. A. 1200 M. f. Ldw. re. 111 1832.

Daß der................... ......von mir mit der Ausführung trigonometrischer Feld­arbeiten beauftragt und ihm zu dem Zwecke obige offene Ordre über, geben ist, bescheinigt

Berlin, den . . ten April 1881.

Oberstlieutenant.

Entflogen: Ein Paar schwarze Tauben mit kurzen dicken Schnäbeln und rothen Ringen um die Augen.

Gefunden: Eine große Hacke. Ein goldener Ohrring. Eine Bleifeder mit Elfenbein griff. Eine neue Schiefertafel.

Hanau am 27. April 1881.

Aus Königl. Lanbrathsamt.

Bekanntmachung.

Postversendung der mittels Hektographs u. s. w. hergestellten Abdrücke.

Vom 1. Mai ab können die mittels des Hektographs, Papy- rographs, Chromographs oder mittels eines ähnlichen Umdruck­verfahrens auf mechanischem Wege hergestellten Schriftstücke, sowohl im innern Verkehr Deutschlands, als auch im Verkehr mit Oesterreich-Un­garn und mit den übrigen dem Weltpostverein angehörigen Ländern, ge­gen die Taxe für Drucksachen befördert werden, sobald gleichzeitig mindestens 20 vollkommen gleichlautende Exemplare am Briefannahmeschalter eingeliefert werden.

Berlin W., 22. April 1881.

Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.

__Stephan.______________

Bekanntmachung.

Einheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich.

Vom 1. Mai d. I. ab tritt im Verkehr zwischen Deutschland undFrankreich ein einheitlich er P ortotarif für Postp acke te ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 Kilogramm in Wirksamkeit. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 3 Kilo­gramm 80 Pfennig oder 1 Franc. Das Porto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Die Postpackete dürfen in keiner Ausdehnung 60 Zentimeter überschreiten; ihr Volumen ist auf 20 Cubikdecimeter be­grenzt. Ueber die sonstigen VersendungsBedingungen, Gewährleistung u. s. w. ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin W., 25. April 1881.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

______________Stephan.______________

Tagesschau.

Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Polizei-Präsidenten von Madai und kon- ferirten mit dem Kriegs Minister von Kamele, dem Chef der Admirali­tät von Stosch und dem General-Adjutanten von Albedyll. (R. u. St.-A.)

Berlin, 26. April. (K. Z.) Graf Peter Schuwalow folgte gestern Nachmittag einer Einladung des Fürsten Bismarck zum Diner; heute Vormittag begab er sich zum russischen Botschafter v. Saburow und heute Nachmittag wurde er von Sr. Majestät dem Kaiser empfan­gen. Heute Abend il1^ Uhr gedenkt Schuwalow feine Rückreise nach Petersburg fortzusetzen.

Berlin, 26. April. Der Reichstag bot heute nach 19- tägigen Ferien bei Wiederaufnahme seiner Arbeiten dasselbe Bild der Lückenhaftigkeit, wie vor Ostern; die sogenannte Hutliste ergab bei Be­ginn der Sitzung wenig über hundert Anwesende. Die ziemlich bunt komponirte Tagesordnung bot als ersten Gegenstand die Anfrage der rheinischen Abgeordneten, betr. das Fortschreiten der Korrektion des Rheinstromes, welche Abg. Heyl (Worms) begründete. Der Staatsse­kretär des Innern von Bötticher hob in seiner Antwort hervor, daß die von Reichswegen berufene Kommission sich für die Strecke von Mainz bis Bingen über eine modifizirte Ausführung des Projekts von 1871 geeinigt habe, das auch seitens Preußens und Hessens auf Annahme rechnen könne. Im Uebrigen habe man die Bewährung der von dem preußischen Minister Maybach neu organisirten Stromschifffahrtskom­missionen abzuwarten, da ein weiteres selbstständiges Vorgehen des Reichs nach den stattgehabten Erwägungen sich nicht empfehle. Die Abg. Dr. Thilenius und Dr. Schröder (Friedberg) konnten sich mit der letzteren Auskunft nicht ganz zufrieden geben, und richteten wiederholt die Auf­forderung an den Bundesrathstisch, ein einheitliches Vorgehen in dieser Beziehung zu inauguriren, event, auf internationalem Wege eine durch­greifende Regulirung des Rheinstroms anzubahnen. Auch die Abgg. Frhr. Nordeck zur Rabenau und v. Schalscha empfehlen ein Vorgehen in demselben Sinne, während der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) seinerseits auch nicht umhin konnte, der Verurtheilung, die Freiherr von Nordeck ausgesprochen,die heutige Flußbautechnik habe am Rhein