Bbonneme«tI» Preis:
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foniiiicr Ä-Peincr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis nnd Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Peilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Mittwoch den 27. April
JnsertionS-
Preis:
Die ispaltige Barmondzeile »k deren Raum
10 Pfg.
Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.
Di-SspaltigeZeil«
30 Pfg.
1881.
Amtliches.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neuen Landestheilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes bestimmt:
§ . 1. Aerzte und Hebammen sind verpflichtet, jeden in ihrer Praxis vorkommenden Fall von Kindbettfieber sowie jeden als Kindbettfieber verdächtigen Krankheitsfall dem für den Wohnort der Kranken zuständigen Kreisphysikus alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
Diese Anzeige hat sich auf Namen, Stand und Wohnort der Kranken sowie auf den Tag der erfolgten Niederkunft und den Tag der Erkrankung zu erstrecken.
§ . 2. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird mit einer Geldbuße von 3 bis 30 Mark, bei Zahlungs-Unfähigkeit mit entsprechender Haft bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1881 in Kraft.
Cafsel den 17. Dezember 1880.
Königliche Re gier ung, Abtheilung des Innern.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird wiederholt veröffentlicht. Die Herrn Ortsvorstände haben die Polizei-Verordnung, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, den Hebammen in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen und dieselben aufzufordern, über den etwa erfolgten Tod einer an Kindbettfieber erkrankten Wöchnerin sofort dem Königl. Kreisphysikus hier Anzeige zu machen.
Hanau am 23. April 1881.
Der Landrath.
Im Laufe dieses Sommers — etwa vom 1. Mai ab — werden im Anschlüsse an die vorjährigen Arbeiten trigonometrische Vermessungen unter Leitung des Chefs der trigonometrischen Abtheilung der Landes- Aufnahme Oberstlieutenant a la suite des Generalstabes der Armee Schreiber im Regierungsbezirk Cafsel stattfinden.
Die Arbeiten werden in Ausführung von Nivellements auf einzelnen Chausseestrecken und in Messung von Dreiecken I. Ordnung bestehen.
Die Herrn Ortsvorstände werden auf den Inhalt der nachgedruckten offenen Ordre hingewiesen.
Hanau am 23. April 1881.
Der Landrath.
Offene Ordre
für den Chef der trigonometrischen Abtheilung der Landes-Aufnahme, Herrn Oberstlieutenant Schreiber vom Neben-Etat des großen Generalstabes, a la suite des Generalstabes der Armee und für die demselben untergebenen Dirigirten, Osfiziere, Trigonometer auf Hülfstrigo- nometer, an alle Gutsherrschaften, Grundbesitzer, Prediger und alle bei der Landesverwaltung angestellten Ossizianten im Regierungsbezirk . . ..... SR. b. 3. A. 1200 — M. f. Ldw. re. 111 1832.
Daß der................... ......von mir mit der Ausführung trigonometrischer Feldarbeiten beauftragt und ihm zu dem Zwecke obige offene Ordre über, geben ist, bescheinigt
Berlin, den . . ten April 1881.
Oberstlieutenant.
Entflogen: Ein Paar schwarze Tauben mit kurzen dicken Schnäbeln und rothen Ringen um die Augen.
Gefunden: Eine große Hacke. Ein goldener Ohrring. Eine Bleifeder mit Elfenbein griff. Eine neue Schiefertafel.
Hanau am 27. April 1881.
Aus Königl. Lanbrathsamt.
Bekanntmachung.
Postversendung der mittels Hektographs u. s. w. hergestellten Abdrücke.
Vom 1. Mai ab können die mittels des Hektographs, Papy- rographs, Chromographs oder mittels eines ähnlichen Umdruckverfahrens auf mechanischem Wege hergestellten Schriftstücke, sowohl im innern Verkehr Deutschlands, als auch im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und mit den übrigen dem Weltpostverein angehörigen Ländern, gegen die Taxe für Drucksachen befördert werden, sobald gleichzeitig mindestens 20 vollkommen gleichlautende Exemplare am Briefannahmeschalter eingeliefert werden.
Berlin W., 22. April 1881.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
__Stephan.______________
Bekanntmachung.
Einheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich.
Vom 1. Mai d. I. ab tritt im Verkehr zwischen Deutschland undFrankreich ein einheitlich er P ortotarif für Postp acke te ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 Kilogramm in Wirksamkeit. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 3 Kilogramm 80 Pfennig oder 1 Franc. Das Porto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Die Postpackete dürfen in keiner Ausdehnung 60 Zentimeter überschreiten; ihr Volumen ist auf 20 Cubikdecimeter begrenzt. Ueber die sonstigen VersendungsBedingungen, Gewährleistung u. s. w. ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 25. April 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
______________Stephan.______________
Tagesschau.
— Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Polizei-Präsidenten von Madai und kon- ferirten mit dem Kriegs Minister von Kamele, dem Chef der Admiralität von Stosch und dem General-Adjutanten von Albedyll. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 26. April. (K. Z.) Graf Peter Schuwalow folgte gestern Nachmittag einer Einladung des Fürsten Bismarck zum Diner; heute Vormittag begab er sich zum russischen Botschafter v. Saburow und heute Nachmittag wurde er von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen. Heute Abend il1^ Uhr gedenkt Schuwalow feine Rückreise nach Petersburg fortzusetzen.
— Berlin, 26. April. Der Reichstag bot heute nach 19- tägigen Ferien bei Wiederaufnahme seiner Arbeiten dasselbe Bild der Lückenhaftigkeit, wie vor Ostern; die sogenannte Hutliste ergab bei Beginn der Sitzung wenig über hundert Anwesende. Die ziemlich bunt komponirte Tagesordnung bot als ersten Gegenstand die Anfrage der rheinischen Abgeordneten, betr. das Fortschreiten der Korrektion des Rheinstromes, welche Abg. Heyl (Worms) begründete. Der Staatssekretär des Innern von Bötticher hob in seiner Antwort hervor, daß die von Reichswegen berufene Kommission sich für die Strecke von Mainz bis Bingen über eine modifizirte Ausführung des Projekts von 1871 geeinigt habe, das auch seitens Preußens und Hessens auf Annahme rechnen könne. Im Uebrigen habe man die Bewährung der von dem preußischen Minister Maybach neu organisirten Stromschifffahrtskommissionen abzuwarten, da ein weiteres selbstständiges Vorgehen des Reichs nach den stattgehabten Erwägungen sich nicht empfehle. Die Abg. Dr. Thilenius und Dr. Schröder (Friedberg) konnten sich mit der letzteren Auskunft nicht ganz zufrieden geben, und richteten wiederholt die Aufforderung an den Bundesrathstisch, ein einheitliches Vorgehen in dieser Beziehung zu inauguriren, event, auf internationalem Wege eine durchgreifende Regulirung des Rheinstroms anzubahnen. Auch die Abgg. Frhr. Nordeck zur Rabenau und v. Schalscha empfehlen ein Vorgehen in demselben Sinne, während der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) seinerseits auch nicht umhin konnte, der Verurtheilung, die Freiherr von Nordeck ausgesprochen, „die heutige Flußbautechnik habe am Rhein