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Samstag den 23. April

Nr. 94.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 2L Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878

die Nummer 41 derDresdner Abendzeitung" vom 9. April 1881, Redakteur Petzold, Verleger Waldapfel, Druck Zum- busch u. Co. und zugleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrift verboten.

Dresden den 11. April 1881.

Königlich fächsische Kreishauptmannschaft, von Einsiedel.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878

die Nummern 12 und 15 vom 19. März und vom 9. April 1881 der allhier erscheinenden Wochenschrift Hiddigeigei, Organ für Witz und Galgenhumor, Beiblatt zurDresdner Abendzeitung", Herausgeber, Verleger und verantwortlicher Re­dakteur Max Kegel, Druck von H. Zumbusch u. Co., und zu­gleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrift

verboten.

Dresden den 11. April 1881.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Einsiedel.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landes­polizeibehörde hat die im Verlage der vormaligen Genossenschaftsbuch­druckerei zu Leipzig erschienene Druckschrift:

Die Regierung des Deutschen Reichs und der Deutsche Reichstag in ihrer Stellung zur Sozial­demokratie.- Die Reden des preußischen Ministers Eulenburg und der Abgeordneten Hasselmann und Bamberger in der Reichs­tagssitzung am 29. Januar 1876,

auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Leipzig den 11. April 1881.

Königliche Kreishauptmannschaft. Graf von Münster.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Nr. 13 der periodischen Druckschrift:

Arbeit er stimme", Wochenblatt für das arbeitende Volk in der Schweiz. Offizielles Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Allgem. Gewerkschaftsbundes, vom 26. März 1881. Herausgegeben zu Neumünster-Zürich. Druck und Expedi­

tion: Schweiz. Vereinsbuchdruckerei.

verboten.

Dresden den 13. April 1881.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

__von Einsiedel.

Auf Grund des §. 1 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend den dauern­den Erlaß an Klassen- und klassifizirter Einkommensteuer rc., ist durch den Herrn Finanz Minister bestimmt worden, daß die Klassensteuer der sämmtlichen Stufen und die klassifizirte Einkommensteuer der fünf untersten Stufen im Etatsjahr 1881/82 und bis auf Weiteres auch in den folgenden Etatsjahren für die drei letzten Monate jedes Etatsjahres (Januar, Februar, März) nicht erhoben werden.

Desgleichen ist vom Herrn Finanz Minister bestimmt worden, daß von dem Gesammtbetrag der für das Etatsjahr 1881/82 veranlagten

1881.

Klassensteuer, welcher den normalmäßig aufzubringenden Betrag über- steigt, für das genannte Jahr nur 2 Mk. 88 Pf. auf jede 3 Mk. der veranlagten Jahressteuer erhoben werden sollen.

Indem ich die Herrn Stadt-, Orts- und Gutsvorstände hiervon in Kenntniß setze, theile ich zugleich zur Notirung in den Duplikat- Klassensteuerrollen nachstehend das berichtigte 9monatliche Klassensteuersoll für das laufende Etatsjahr mit.

Dasselbe beträgt: Stadt Hanau 45766.08 M.; Gemeinde Groß- auheim 2404.08 M.; Gemde. Großkrstzenburg 1226.88 M.; Gemde. Niederrodenbach 1207.44 M.; Gemde. Oberrodenbach 319.68 M.; Gutsbezirk Pulverfabrik 676.08 M.; Gutsbez. Wolfgang 15.12 M.; Gemde. Bruchköbel 1229.04 M.; Gutsbez. Kinzigheimer-Hof 32.40 M ; Gutsbez. Neuhof 73.44 M.; Gemde. Dörnigheim 1516.32 M.; Gemde. Hochstadt 1203.12 M.; Gemde. Kesselstadt 2337.12 M.; Gutsbezirk Philippsruhe 591 84 M.; Gemde. Kilianstädten 1386.72 M.; Gemde. Mittelbuchen 1250.64 M.; Gemde. Niederissigheim 604.80 M.; Gemde. Oberdorfelden 254.88 M.; Gemde. Oberissigheim 600.48 M.; Gemde. Niederdorfelden 641.52 M.; Gemde. Roßdorf 1073.52 M.; Gemde. Rüdigheim 548.64 M.; Gutsbez. Rüdigheimer-Hof 6.48 M.; Gemde. Wachenbuchen 1276.56 M.; Gutsbezirk Wilhelmsbad 110.16 M.; Gutsbez. Wilhelmsbader-Hof 54 M.; Stadt Windecken 2538 M.; Gemde. Langenselbold 3298.32 M.; Gemde. Hüttengesäß 1142.64 M.; Gemde. Langendiebach 1548.72 M.; Gemde. Rovolzhausen 905.04 M.; Gemde. Rückingen 699.84 M.; Gemde. Neuwiedermuß 164.16 M.; Gutsbez. Bayersröder-Hof 4.32 M.; Gemde. Eichen 684.72 M.; Gemde. Erbstadt 600.48 M.; Gemde. Marköbel 1360.80 M.; Gemde. Ostheim 1218.24 M.; Stadt Bockenheim 29170.80 M.; Gemde. Ecken­heim 1192.32 M.; Gemde. Ginnheim 1384.56 M.; Gemde. Praun- Heim 790.56 M.; Gemde. Bergen-Enkheim 3062 88 M; Gemde. Ber­kersheim 555.12 M.; Gemde. Eschersheim 1198.80 M. ; Gemde. Bischofsheim 1157.76 M.; Gutsbez. Dottenfelder-Hof 10 80 M.; Gemde. Fechenheim 3138.48 M.; Gemde. Gronau 555.12 M.; Gutsbezirk Gronauer-Hof 62.64 M.; Gemde. Preungesheim 1907.28 M.; Gemde. Seckbach 3058.56 M.

In Betreff der Aufstellung der Klassensteuer-Zu- und Abgangs­listen bleibt Verfügung vorbehalten, da eine Aenderung der Formulare beabsichtigt wird, worüber noch Verhandlungen schweben. Neu-Anschaf­fung künftig nicht mehr verwendbarer Formularien ist daher zu ver­meiden.

Hanau am 14. April 1881.

Der Landrath.

Gefunden: Eine weiße Manschette mit Knopf.

Verloren: Ein Stück Perlen-Borte.

Hanau am 23. April 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

Berlin, 22. April. Die Herstellung Sr. Majestät des Kai­sers und Königs von dem seit voriger Woche eingetretenen Erkältungs­zustande ist zwar in ungestörtem Fortgange geblieben, jedoch haben Se. Majestät die sonst regelmäßigen Spazierfahrten wegen des eingetretenen rauhen Wetters noch nicht wieder aufnehmen können. (R. u. St.-A.)

Berlin, 22. April. (Fr. Z) Aus Petersburg wird dem Tageblatt" telegraphirt:Gestern Mittag überraschte, dem Vernehmen nach, die Polizei eine Versammlung von Nihilisten auf dem Wassili Ostrow, dritte Linie, im Quartier eines Studenten. Es wurden die Versammelten arretirt und mit gebundenen Händen abgeführt, unter ihnen auch zwei Studenten. Die Anzahl der Arretirten wird sehr ver­schieden angegeben; nach den Einen waren es zwanzig, nach Anderen nur fünf."

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 94 wurden unterm 20. und 21. April verboten: 1) das ohne Angabe eines Verlegers erschienene, von der Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei zu Hottingen-Zürich ge­druckte Flugblatt mit der Ueberschrift:Aufgepaßt!"; 2) die Nr. 15