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Hanmitl AnÄr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und äe erlöge, nm belletristischer Beilage, und Samttags mit der Berliner Promnzwt Korrespondenz
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Nr. 90,
Dienstag den 19. April
1881.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 126,800 Thaler oder 380,400 Mark auf das vormals Kurhessische Eifenbahn-Anlehen vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehens:
Lit. A. zu 1000 Thaler.
Nr. 31
bis einschließlich 35. Nr. 236 bis
einschließlich
240.
„ 336
„ 1890
„ „ 340. „ 1615 „
„ „ 1894.
Lit. B. zu 500 Thaler.
1619.
Nr. 74 bis einschließlich 80. Nr. 2387 bis
einschließlich
2396.
„ 3096
„ „ 3105. „ 3336 „
3345.
„ 3486
„ „ 3495. „ 4907 „
4916.
„ 5391
„ „ 5400. „ 5651 „
5660.
„ 6161
„ „ 6170. „ 6321 „
6330.
„ 8351
„ 8861
„ „ 8360. „ 8491 „
„ „ 8870.
Lit. C. zu 200 Thaler.
8500.
Nr. 501
„ 3904
bis einschließlich 525. Nr. 2254 bis einschließlich 2278. 3917
Lit. D. zu 100 Thaler.
Nr. 4454 bis einschließlich 4503. Nr. 6154 bis einschließlich 6203. „ 6255 „ „ 6261. „ 6263 „ „ 6304. „ 10555 „ „ 10604. „ 14509 „ „ 14558. „ 18109 „ „ 18113 und 20002 (als für die amortisirte
Nr. 6262 ausgestelltes Anerkenntniß) ausgeloost worden.
Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. November dieses Jahres hiermit gekündigt, unter dem Anfügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aufhört.
Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich
mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage bei der hiesigen RegierungsHauptkasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild LSöhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie II Nr. 8 und der Talons.
Die Erhebung der rückzahlbaren Bet age kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regieiungs- und Bezirks-Hauptkassen, der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse zu Berlin und der Königlichen Kreis- lasse in Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuldverschreibungen bereits vom 15. Oktober d. I. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hiesige Regierungs-Hauptkasse zur Festsetzung eingesandt werden
müssen.
Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1880 und früher gekündigten Obligalionen des obigen Anlehns, sowie des Kurhessischen Stamsanlehns vom Jahre 1834 die nachverzeichnelen noch nicht zur Einlösung gebracht sind:
1. Von dem Anlehen vom Jahre 1863.
Lit. A. über 1000 Thaler. Nr. 793.
Lit. B. über 50" Thaler. Nr. 327 328 329 330 333 1102
1319 2834 4421 4687 4692 5520 7221 7222 8598 8599 8600.
Lit. C. über 200 2 Haler. Nr. 430 436 437 2006 3515 3523 3832 3836 3839 39dl 3903.
Lit. D. über 1(0 Tdaler. Nr. 201 202 204 210 215 224 247 3010 3012 3013 3015 3017 3018 3020 3021 3022 3035 3041 3045 3046 3047 5909 5930 10655 10657 10659 10661 10662 10671 10674 10681 10'83 11515 11517 11518 11523 11534
11537 1 551 13664 13665 13100 13707 14823 14841 14848
17462 17463 17^64 174'8 17484 17492 17497 17499 18674
18701 18704 18705 18707.
11. Von dem Anleben vom Jahre 1834.
Lit. D. über 100 Thaler. Nr. 413.
Cassel, den 5 Api il 1881.
Königliches Regierungs Präsidium.
von Brauchitsch.
Gefunden: Ein Notizbuch. Ein brauner Glacehandschuh (rechter). Ein Regenschirm.
Hanau am 19. April 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Zu einer General-Versammlung des Kreisvereis zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger werden die Mitglieder auf Diestag den 26. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, in den Gasthof zum Riesen ergebenst eingeladen.
Borlagen: 1) Wahl des Vorstandes für die nächsten 3 Jahre;
2) Rechnungslegung; 3) Zwei Unterstützungsgesuche.
Hanau am 18. April 1881.
Der Vorstand des Kreisvereins.
Borries. Cassian. von Deines. Heräus. Heß.
Dr. Roll I. Sopp. von Schr ötter. A. Waltz.
H. F. Ziegler.
Tagesscha«.
— Berlin, 18. April. Der Kaiser war gestern durch eine leichte Erkältung verhindert, dem Gottesdienste im Dome anzuwohnen und genöthigt, das Zimmer zu hüten; indessen gedachte er schon heute wieder eine Ausfahrt zu machen.
— Berlin, 18. April. Der Kaiser wird, wenn nicht unvorhergesehene Hindernisse eintreten, mit dem Kronprinzen, den Prinzen Friedrich Karl, Friedrich Leopold und August von Württemberg, mittelst Extrazuges, am 24. d. M. zur Beglückwünschung des Herzogs von Braunschweig zu seinem Regierungsjubiläum nach Braunschweig reisen, von dort aber noch am selben Tage wieder hierher zurückkehren. — Der Kaiser hat bestimmt, daß von dem Tage der feierlichen Beisetzug des hochseligen Kaisers Alexander II. von Rußland Majestät das 1. Brandenburgische Ulanen-Regiment für alle Zeiten die Bezeichnung „1. Brandenburgisches Ulanen-Regiment (Kaiser Alexander IL von Rußland) Nr. 3" zu führen hat. (D. M.-Bl.)
— Berlin, 18. April. Die von conservativen Blättern gebrachte Angabe, daß eine grundsätzliche Umarbeitung des Verwendungsgesetzes im Finanzministerium nicht beabsichtigt werde, wird auch von anderer Seite bestätigt. Dagegen ist der Finanzminister mit weiteren Reformen der Steuergesetzgebung, namentlich der Gewerbesteuer, beschäftigt und auch die Arbeiten bezüglich der Einkommen- und Elaffensteuer sollen trotz der über Einzelheiten vor längerer Zeit bereits gemachten Mittheilungen durchaus noch nicht abgeschlossen sein. Unter solchen Umständen scheint die nächste ordentliche Session des Landtages — von einer außerordentlichen ist es jetzt überall still geworden — sich hauptsächlich mit den Steuergesetzen beschäftigen zu sollen. (K. Z.)
— Der „R. u. St.-A " Nr 90 enthält: 1) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder vom 13. März 1878 (G. S. S. 132). Vom 27. März 1881. — 2) Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder der gesandtschastlichen Beamten. Vom 28. März 1881.
— Das Gesetz, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden rc. gehörigen Holzungen, vom 14. August 1876, beschränkt, nach einem Cirkularerlaß des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Ministers des Innern vom 11. Februar d. I., die Befugniß der Aussichtsbehörden zum Einschreiten nicht auf die Fälle des allgemeinen Landeskultur- oder Foistmteresses. Die §§ 2 ff. desselben legen den Gemeinden, Kirchen rc. die unbedingte Verpflichtung auf, ihre Holzungen innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit zu bewirthschaften und sich zu diesem Zwecke gewissen, näher bezeichneten Beschränkungen zu unterwerfen. Der § 10 aber räumt den Aufsichtsbehörden das ebenso unbedingte Recht ein, Handlungen, zu denen ein Waldeigenthümer nach den §§ 2 bis 7 verpflichtet ist, im Falle der Säumigkeit auf Kosten des Verpflichteten ausführen zu lassen.
— S. M. Kanonenboot „Cyclop", 4 Geschütze, Kommandant Kapitän Lieutenant von Schuckmann L, ist am 15. April cr. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigte am 19. dess. Mts. die Heimreise fortzu- setzen.
— Der Vorstand des Vereins deutscher Tabaksabrikanten und