auch der Gang der hohen Politik nicht an bestimmte Zeitabschnitte bindet, so pflegen dennoch Festzeiten einen gewissen Einfluß auf das politische Leben zu äußern und gerade das Osterfest ist in dieser Beziehung von Bedeutung, der Wiedereinzug des Frühlings in der Natur hallt auch in den Herzen nach, man schaut den kommenden Ereignissen mit neuem Muthe, neuer Hoffnung entgegen und diese Hoffnung gibt sich auch, auf das Politische übertragen, kund; möchte der Gang der Ereignisse diesen Hoffnungen entsprechen.
Unserem Kaiser und Fürst Bismarck werden in Bezug auf die tunesische Angelegenheit bemerkenswerthe Aeußerungen in den Mund gelegt. Der französische General Pittiö wurde bekanntlich auf der Rückreise von Petersburg in Berlin vom Kaiser und auch vom Fürsten Bismarck empfangen. Der Pariser „Figaro" berichtet nun, der Kaiser habe hierbei geäußert, daß Deutschland es ohne Besorgnisse sähe, wenn Frankreich in Tunis die Vertheidigung und den Schutz seiner Interessen organisirte. Fürst Bismarck ferner soll nach einem Hinweise darauf, daß Frankreich alle zehn Jahre eine Expansionsbewegung nach außen unternehmen müßte, gleichfalls versichert haben, daß Deutschland darüber nicht erzürnt wäre. Diese Bewegung sei vielmehr ein Pfand des Friedens; auch soll Fürst Bismarck hinzugefügt haben, daß Frankreich wegen Tunis weder von England noch von Italien etwas zu befürchten habe.
Der von der Regierung eingebrachte Entwurf bezüglich der Abänderung des Gerichtskostengesetzes erfreut sich allgemeiner Zustimmung. Bekanntlich war die Höhe der Gerichtskosten bald nach Einführung des neuen Gerichtsverfahrens Gegenstand sich immer mehr häufender Klagen geworden, deren Berechtigung auch von den Vertretern der Justizverwaltung anerkannt wurde, doch verhinderten mancherlei Umstände die sofortige Revision des Gerichtskostengesetzes. Durch den eingebrachten Entwurf hat nun die Regierung endlich den Anfang gemacht, eine Reihe drückender, mit dem neuen Gerichtsverfahren verbundener Unzuträglich- keiten zu beseitigen. Zwar bezieht sich die von der Regierung vorgeschlagene Revision der Gebührensätze zunächst nicht auf die eigentlichen Gerichtskosten, sondern auf die Nebenkosten, wie die Gebühren der Gerichtsvollzieher u. s. w., aber gerade die Höhe dieser sogenannten Nebenkosten gab Anlaß zu den meisten und gerechtesten Klagen, das Vorgehen der Regierung darf daher freudig begrüßt werden.
Ueber die Verhandlungen der in Berlin tagenden Conferenz deutscher und österreichisch-ungarischer Delegirten behufs Abschluß eines Handelsvertrages zwischen Deutschland und Oesterreich erfährt man, daß dieselben jetzt ihrem Abschlüsse nahe sind. Es verlautet, daß in fast allen Punkten eine Einigung erzielt worden sei und der Abschluß des Vertrages dürfte sofort nach der Rückkehr zweier österreichischer Bevollmächtigten, die sich zur persönlichen Berichterstattung nach Wien begeben haben sollen, erfolgen.
(Oesterreich-Ungarn.) Der Kampf im österreichischen Herrenhause um den Antrag bezüglich der Abkürzung der Schulpflicht hat mit einem glänzenden Siege der Verfassungspartei geendigt, indem das Herrenhaus mit 74 gegen 32 Stimmen den Antrag des Abgeordneten Limbacher, die Schulpflicht abzukürzen, abgelehnt hat. Die Verfassungs- partei im Herrenhause hat sich durch die Ablehnung dieses Antrages das große Verdienst erworben, ein treues Festhalten an der Verfassung klargestellt zu sehen. Der Centralismus und die Einheit im österreichischen Unterrichtswesen ist somit gewahrt, die Entscheidung über alle Erleichterungen im Schulbesuche u. s. w. ruht jetzt in den Händen der Orts- und Bezirksschulräthe und in letzter Instanz beim Cultusministerium, der verfassungsmäßig dazu berechtigten Stelle.
(Frankreich.) Der französisch-tunesische Conflikt entwickelt sich immer mehr aus einem ursprünglichen Grenzstreite zu einer ernsten Angelegenheit. . Der Bey von Tunis würde sicherlich nicht so entschieden in seiner feindseligen Haltung gegen Frankreich verharren, wie es sein an die in Tunis residirenden Mächte gerichteter Protest gegen das Einrücken französischer Truppen auf tunesisches Gebiet beweist, wenn er sich nicht im Rücken durch Italien gedeckt fühlte. Von italienischer Seite wird zwar geleugnet, daß der italienische Consul in Tunis, Maccio, den Protest des Bey verfaßt habe und Letzteren zum Widerstände gegen Frankreich aufreize, doch klingt diese Nachricht durchaus nicht unglaubhaft. Die beabsichtigte Berufung des tunesischen Generals Hussein, welcher vom Bey wegen angeblicher grober Unterschleife verbannt worden war, nach Tunis würde ebenfalls ein Zeichen der antifranzösischen Stimmung des Bey sein, denn Hussein gilt als geschworener Feind des französischen Einflusses. Um so gebieterischer fordert darum die öffentliche Meinung in Frankreich ein energisches Vorgehen der französischen Regierung gegen Tunis, wobei schwere Anklagen gegen den Kriegsminister Farre erhoben werden, da derselbe bei den Vorbereitungen zu der tunesischen Expedition durchaus nicht die nöthige Umsicht bewiesen hat. Die französische Regierung soll beabsichtigen, den eiligst von Petersburg berufenen General Chaney zum Generalkommandeur in Algier mit weitgehenden Vollmachten zu ernennen.
.. . .Uugland^ In der inneren englischen Politik dürfte demnächst die titsche Frage wieder mehr hervortreten. Die irische Landbill wird das englische Parlament sofort nach den Osterferien beschäftigen und
i wenn auch die Mehrheit im Unterhause für den Entwurf gesichert scheint, so ist dies im Oberhause um so weniger der Fall. Eine große Anzahl der Oberhausmitglieder ist in Irland reich begütert und sträubt sich darum gegen die radikalen Verfügungen der Landvorlage, so daß ein Zwist der beiden Häuser des Parlaments in einer so wichtigen Sache nicht ausgeschlossen scheint. — Die „Times" veröffentlicht den Text einer vertraulichen Depesche des früheren englischen Ministers des Auswärtigen, Lord Salisbury, an den englischen Gesandten in Paris, Lord Lyttons, vom 7. August 1878, betreffend die tunesische Frage. In derselben wird erklärt, daß England in Tunis keine speciellen Interessen habe, welche es veranlassen könnten, den wachsenden Einfluß Frankreichs in Tunis mit Mißtrauen zu betrachten, selbst der Sturz der Regierung des Bey würde die Haltung Englands keineswegs verändern. Die Veröffentlichung dieser Depesche gerade in der gegenwärtigen Zeit deutet darauf hin, daß auch das jetzige englische Cabinet an diesen Anschauungen in der tunesischen Frage festhalten wird.
(Italien.) In Italien ist die politische Lage durch die Demission des Cabinets Cairoli eine ziemlich gespannte geworden, da die Berathungen Königs Humbert mit den Parteiführern noch immer nicht zu einer definitiven Neubildung des italienischen Ministeriums geführt haben. Allerdings verlautet, daß große Aussicht vorhanden sei, unter der Präsidentschaft von Depretis das neue Cabinet zu bilden, wobei die meisten der bisherigen Mitglieder des Cabinets ihre Portefeuilles behalten würden, doch entstehen noch immer Schwierigkeiten.
(Rußland.) Am Sonntag ist den russischen Kaisermördern das verdiente Urtheil gesprochen worden: sämmtliche Angeklagte wurden vom Petersburger Gerichtshöfe zum Tode durch den Strang verurtheilt. Nur mit der Sophie Perowska wurde insofern eine Ausnahme gemacht, als ihr Urtheil, weil sie adelig ist, noch der allerhöchsten Entscheidung unterbreitet wurde. Die Verurtheilten bewahrten während der ganzen Verhandlungen vollständige Ruhe und Kaltblütigkeit, theils, wie die Jesse Helfmann, ihre Unschuld betheuernd, theils, wie Sheljabow, ihre Schuld bekennend. Nach Verkündigung des Urtheilsspruches umarmten und küßten sich die Verurtheilten; der Termin der Hinrichtung ist noch nicht bestimmt.
(Schweiz.) Der russische Gesandte in Bern, Herr Hamburger, ist auf seinen Posten zurückgekehrt. Derselbe hatte nach seiner Rückkehr mit dem Bundes-Vicepräsidenten Barier eine Unterredung, in welcher der russische Gesandte sich bezüglich des Asylrechtes mäßiger äußerte, als nach den Auslassungen der russischen Presse zu erwarten war. Die Aeußerungen des russischen Gesandten werden zunächst nur Gegenstand einer Berathung des in pleno versammelten Bundesrathes sein.
(Griechenland.) Das griechische Cabinet Communduros scheint der in seine Hand gelegten Entscheidung über Ablehnung oder Annahme der jüngsten türkischen Vorschläge durch seine Demission aus dem Wege gehen zu wollen. Die Gerüchte von dem bevorstehenden Rücktritte Communduros erhalten sich in Athen und man spricht bereits von einem Cabinet Delyannis.
TageSschau.
— Berlin, 14. April. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten empfingen heute das heilige Abendmahl in der Kapelle des Kronprinz- lichen Palais. — Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kron- prinzlichen Herrschaften besuchten gestern, Vormittags 10 Uhr, die Ausstellung der Lehrlingsarbeiten in der Turnhalle in der Prinzenstraße. Demnächst nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz um 1 P/s Uhr militärische Meldungen entgegen und ertheilte dem Geheimen Ober-Re- gierungsrath und Direktor der Staatsarchive, Professor Dr. von Sybel, Audienz. Nachmittags 4Vä Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften den Wirklichen Geheimen Legationsrath v. Bülow. — Abends 9^2 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich aus Kiel hier ein. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 14. April. Das Garantieverlangen Griechenlands wird in unterrichteten Kreisen dahin aufgefaßt, daß die Mächte ihren ganzen Einfluß bei der Pforte verwenden, damit die Räumung der abgetretenen Gebiete und die Besetzung derselben seitens Griechenlands in kürzester Frist erfolgen, anderweitige Einzelheiten der Uebergabe aber später geregelt würden. Man glaubt allgemein an einen friedlichen Verlauf der Angelegenheit.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 89 wurde unterm 13. April verboten: die Nr. 13 der periodischen Druckschrift: „Arbeiterstimme", Wochenblatt für das arbeitende Volk in der Schweiz. Osfizielles Organ der sozial-demokratischen Partei der Schweiz und des Allgem. Gewerkschaftsbundes, vom 26. März 1881. Herausgegeben zu Neumünster- Zürich. Druck und Expedition: Schweiz. Vereinsbuchdruckerei.
— S. M. S. „Stosch", 16. Geschütze, Kommandant Kapitän zur See von Blanc, ist am 13. April er. von Wilhelmshaven nach Ply- mouth in See gegangen.
— In der Klage aus einer Forderung, die durch Cession von dem ursprünglichen Gläubiger an den Kläger übergegangen, kann der Schuld-