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Nr. 88.

Donnerstag den 14. April

1881.

Amtliches.

Für den am 8. Januar 1860 zu Hanau geborenen Kaufmann Karl Ferdinand David Hub er ist um Entlassung aus dem Preußi­schen Unterthanen-Verbande behuss Auswanderung nach Süd-Amerika nachgesucht.

Hanau am 7. April 1881.

_______Der Landrath._______________________

Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahr­lässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürse rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemach

Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugend­lichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.

Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung die­ser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft re.

Cassel den 9. März 1881.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

In Vertr.: v. Rumohr.__

Tagesscha«.

Berlin, 12. April. Die Berathungen der vom Kaiser be­rufenen Jmmediatkommission zur Feststellung einer Militär-Strafprozeß- Ordnung nehmen ihren eifrigen Fortgang und gestalten sich ungemein umfangreich. Eine Ausgleichung der Anschauungen von rein juristischem und rein militärischem Standpunkte aus bietet dem Vernehmen nach be­reits in der Commission recht erhebliche Schwierigkeiten, obschon man anerkennt, daß der Entwurf des General- Auditeurs Oehlschläger, welcher den Berathungen zu Grunde liegt, redlich bemüht war, von vornherein diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Große Anerkennung soll den Or­ganisationsfragen, deren Lösung der Entwurf versucht, von allen Seiten zu Theil werden. Diesem Gebiete hat der General- Auditeur seine ganz besondere Sorgfalt zugewandt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, daß dem Reichstage in seiner nächsten Session. bereits die Militär-Strafprozeß- Ordnung vorliegen wird. Mit begreiflicher Spannung steht man vor der Frage, ob und wie weit der Reichstag geneigt sein wird, den Grund­lagen des Entwurfs zuzustimmen. Hinsichtlich des Bundesrathes scheinen die Bedenken geringer zu sein. (K. Z.)

Berlin, 12. April. Wie bekannt, hat der Minister für Landwirthschaft die im Jahre 1875 eingesetzte Commission zur Förderung der Landes-Pferdezucht für den 2. k. M. hierher berufen. Derselben werden zwölf Gegenstände zur Berathung vorgelegt werden, darunter be- sindet sich auch die Frage, ob die Zahl und Lage der Landgestüte ge­nügt oder ob ihre Vermehrung in Aussicht zu nehmen ist; ferner ob es angezeigt ist, ein neues Hauptgestüt zu errichten und ob die bestehenden zu vergrößern sind. Demnächst, ob sich die Pferdeschauen und das 1875

erschienene Reglement für die Prämiirungen zur Förderung der Landes­pferdezucht bewährt oder ob und welche Aenderungen zu empfehlen wären. (K. Z.)

Berlin, 13. April. (K. Z.) Wie aus Athen verlautet, würde Griechenland die in Konstantinopel entworfene Grenzlinie sich an- zunehmen entschließen, wenn ihm eine schleunige und sichere Ausführung jener Beschlüsse von den Mächten gewährleistet würde.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. Oktober 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 88 wurden unterm 11. April verboten: 1) die Nummer 41 derDresdner Abendzeitung" vom 9. April 1881, Redakteur Petzold, Verleger Waldapfel, Druck Zumbusch u. Co. und zugleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrift; 2) die Nummern 12 und 15 vom 19. März und vom 9. April 1881 der zu Dresden erscheinenden Wochenschrift Hiddigeigei, Organ für Witz und Galgenhumor, Beiblatt zurDresdner Abendzeitung", Herausgeber, Verleger und verantwortlicher Redakteur Max Kegel, Druck von H. Zumbusch u. Co., und zugleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrist; 3) die im Verlage der vormaligen Genossenschaftsbuchdruckerei zu Leip­zig erschienene Druckschrist:Die Regierung des Deutschen Reichs und der Deutsche Reichstag in ihrer Stellung zur Sozialdemokratie.' Die Reden des preußischen Ministers Eulenburg und der Abgeordneten Hassel- mann und Bamberger in der Reichstagssitzung am 29. Januar 1876.

Osficiös wird derKöln. Ztg." geschrieben: Wiederholt findet sich in den Blättern die Mittheilung, daß die Berathungen über den Abschluß eines Handelsvertrages zwischen Deutschland unb Oesterreich- Ungarn eine Wendung nehmen, wonach die Aussichten auf ein Zustande­kommen jenes Vertrags geschwunden sind, fsdaß wieder das bestehende Provisorium auf ein Jahr verlängert werde. Dagegen mag bemerkt werden, daß bis jetzt nur das eine festgestellt werden kann daß näm­lich auf beiden Seiten das ernste Bestreben, einen Vertrag herbeizufüh- ren, vorhanden ist. Gegenüber dieser Thatsache aber sollte man sich wohl vor pessimistischen Auffassungen und voreiligen Schlüssen in Acht nehmen, für welche bis jetzt kein Anhalt vorliegt. Man nimmt dagegen an, daß nach der Rückkehr der Herren Bazant und v. Matlekovicz aus Wien, welche heute (12.) Abend erfolgen soll, die Berathungen demnächst wieder ausgenommen werden würden.

Das Militär-Wochenblatt veröffentlicht die am 27. März, dem Tage der Beisetzungsseierlichkciten, erfolgte Ernennung des Kaisers von Rußland zum Chef des Kaiser-Alexander-Regiments.

Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt osficiös: Im Bundesrathe wird demnächst über einen in der Sitzung vom 2. April vom Vorsitzenden, Staatsminister v. Bötticher, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betref­fend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1880/81, Beschluß gefaßt werden. Es handelt sich hierbei um die gesetzliche Form für die Controle durch den Rechnungshof des deutschen Reichs. Wir haben bereits erwähnt, daß der Bundesrath den Beschlüssen des Reichstages zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Natural­leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, nicht zugestimmt hat. Wie wir hören, wird vom Bundesrathe eine dementsprechende Erklärung im Reichstage bei der dritten Lesung des Gesetzentwurfs abgegeben werden.

DieGermania" schreibt: Die von Prag aus verbreitete Nach­richt über Verhandlungen in Betreff einer anderweiten Circumskription der Diözesen Breslau, Prag und Olmütz bedarf noch der Bestätigung. In Breslau ist nichts von neueren Verhandlungen bekannt, ebensowenig glaubt man in der Grafschaft Glatz an ein Vorgehen, zu welchem augen­blicklich kein äußerer Anlaß vorliege.

Nach dem Konsulatsberichte hatte in Lissabon die Einfuhr nach Portugal aus Deutschland bedeutend zugenommen, namentlich an Baumwolle und Baumwollwaaren, Tabakblättern, Butter, Branntwein, Stahl und Stahlwaaren sowie Reis. Deutsche Butter fährt fort, mit Erfolg der englischen, die bisher fast ausschließlich den portugiesischen Markt versorgte, Konkurrenz zu machen.

Dresden, 12. April. Die Landespolizeibehörde hat das fernere Erscheinen der socialistischen Dresdner Abendzeitung nebst Bei­blatt verboten.