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Freitag den 8. April

Nr. 83.

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Amtliches.

Gesund en: Auf der Post liegen geblieben 9 israelitische Bücher nebst einigen Pfennigen. Eine blau-seidene Tasche in einem Netz. Ein schwarzer Cylinderhut. Ein Herrnhemd.

Verloren: Ein Verlobungsring, G. A. gez. Ein goldenes Medaillon mit blauem Stein, darauf der Buchstaben H. Eine Brief­tasche.

Entflogen: Zwei englische Tauben, roth, weiß geherzt, mit weißen Füßen; ferner eine schwarze und eine weiße Taube.

Hanau am 8. April 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Unser Kaiser empfing am Sonn­tag Vormittag den Fürsten Alexander von Bulgarien, welcher in ver­gangener Woche von den Petersburger Beisetzungsfeierlichkeiten zu einem Besuche am Berliner Hofe eingetrvffen war. Es wird in unterrichteten Kreisen diesem Besuche eine gewisse politische Bedeutung zugesprochen, da man in der Reise des Fürsten Alexander das Bestreben desselben erblickt, Fühlung mit der deutsch-österreichischen Interessengemeinschaft zu suchen und sich von dem faktischen Lohnsverhältnisse zu Rußland srei zu machen. Noch am Sonntag Abend ist Fürst Alexander wieder von Berlin abgereist, um zunächst in Darmstadt einen kurzen Aufenthalt zu nehmen.

Der Reichstag hat am Montag die erste Berathung des Unfall- versicherungesetzes zu Ende geführt. Als vorläufiges Resultat ist die Verweisung desselben an eine Commission von 28 Mitgliedern erzielt worden; nach dem bisherigen Gang der Verhandlungen zu urtheilen, dürfte aber die Regierungsvorlage eine wesentlich andere Gestalt durch die Commissionsberathungen gewinnen, da in zwei Punkten von Bedeu­tung, nämlich in Betreff des Reichszuschusses und der Reichsversiche­rungsanstalt, der Gesetzentwurf schwerlich auf eine Mehrheit, weder in der Commission noch im Plenum des Reichstages, zu rechnen hat. In der erwähnten Sitzung unternahm es der Bundeskommissar Geh. Rath Lohmann, die großen Grundprinzipien des Entwurfs, Zwangsversiche­rung und Reichsversicherungsanstalt, gegen die Ausführungen der Abgg. Laster, Bamberger und Richter in den vorhergegangenen Sitzungen zu vertheidigen. Der Redner wies hierbei hauptsächlich nach, daß neben der allgemein anerkannten Unzulänglichkeit des Haftpflichtgesetzes sich auch die Unmöglichkeit herausgestellt habe, auf dem Boden dieses Gesetzes den hervorgetretenen sozialen Schäden abzuhelfen. Der Abg. Gneist stellte sich im Wesentlichen auf den Standpunkt der Vorlage und auch der fozialdemokratische Abgeordnete Bebel stand dem Entwurf in seiner Rede keineswegs unfreundlich gegenüber, wenngleich er schwere Bedenken gegen denselben zu haben erklärte, doch hoffte der Redner aus den Commis­sionsberathungen ein für die deutschen Arbeiter günstiges Resultat her­vorgehen zu sehen. Das Arbeiterversicherungsgesetz wurde sodann, wie schon erwähnt, an eine Commission von 28 Mitgliedern überwiesen, worauf das Haus in die Berathung des Antrages Windthorst eintrat, welcher dahin lautet, den Reichskanzler zu ersuchen, bei den Mächten Schritte behufs internationaler Verfolgung des Fürstenmordes zu thun. Nachdem Abg. Windthorst den Antrag durch Hinweis auf das Peters­burger Ereigniß mstivirt hatte, wurde derselbe mit allen gegen zwei Stimmen angenommen. Am Dienstag genehmigte der Reichstag zunächst definitiv das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Reichs-Civilbeamten, worauf er zur dritten Lesung des Küstenfrachtfahrt- Gesetzes überging. Die General-Diskussion, an der die Abgg. Schlutow, Mosle und Dr. Windthorst, sowie Seitens des Bundesrathes Staats­sekretär von Bstticher und Geh Regierungsrath Dr. Rösing theilnahmen, führte zur Wiedereinbringung des früher abgelehnten Antrags Rogge- mann, wonach ausländischen Schiffen gleich den deutschen das Recht des Küstenhandels zustehen soll. Bei der Abstimmung ergab sich indessen die Beschlußunfähigkeit des Hauses, so daß deshalb am Dienstag Nach­mittag eine zweite Sitzung stattfand, in welcher das Gesetz gegen die Trunksucht zur ersten Berathung gelangte; die Debatte über dasselbe wurde am Mittwoch zu Ende geführt. An demselben Tage noch fand

1881.

die Vertagung des Reichstages wegen der Osterferien bis zum 26. April statt.

Das günstigere Stadium, in welches die Hamburger Zollanschluß­frage neuerdings getreten ist, läßt nach den Aeußerungen, welche Staats­sekretär Scholz in der Bundesraths-Sitzung vom Sonnabend, wenn auch nur gesprächsweise, gethan haben soll, hoffen, daß auch die Streitfrage wegen des Altonaer Kostenpunktes ihre thatsächliche Erledigung noch finden werde. Die Besprechungen wegen Hamburgs sollen übrigens zu­nächst die fraglichen künftigen Einrichtungen ins Auge fassen. Auch diese Vorfragen dürften eine geraume Zeit beanspruchen und der allerdings jetzt unter bestimmten Voraussetzungen angebahnte Anschluß Hamburgs nicht so rasch erfolgen, wie vielleicht auf mancher Seite angenommen wird.

(Frankreich.) Der schon seit längerer Zeit schwebende fran­zösisch-tunesische Conflikt ist jetzt in ein ernstes Stadium getreten, indem die französisch-algerischen Truppen unter General Forgemol am Sonntag die tunesische Grenze überschritten haben. Es handelt sich hierbei zwar zunächst nur um die Züchtigung der räuberischen Stämme der Krumirs und Ouchtetas, indessen ist, wenn der Bei von Tunis sich fortgesetzt so feindlich wie bisher gegen Frankreich erweist, der Vormarsch des fran­zösischen Expeditionskorps auf die Stadt Tunis selbst in Aussicht ge­nommen. Die sranzösische Regierung ist entschlossen, in dieser Angele­genheit jetzt mit der größten Energie vorzugehen und sie wird hierbei durch die allgemeine Zustimmung der öffentlichen Meinung und der Presse in Frankreich unterstützt. Die demnächstige Mobilisirung des 15. und des 16. französischen Armeekorps steht gutem Vernehmen nach be­vor, um Truppen als Ersatz für die nach Tunis vorgerückten Streit­kräfte in Bereitschaft zu haben.

(England.) Das englische Ministerium beschäftigte sich in seiner am vergangenen Sonnabend abgehaltenen Sitzung nicht, wie angenommen wurde, mit der Transvaal-Angelegenheit, sondern mit der griechisch­türkischen Grenzsrage. Es handelte sich hierbei hauptsächlich darum, wie der jüngste türkische Vorschlag der griechischen Regierung mitgetheilt werden solle, und es hat der Ministerrath denselben Beschluß gefaßt, wie die übrigen Mächte, nämlich, der griechischen Regierung ein internatio­nales Dokument zu überreichen, welches die Bedeutung einer gleichlau­tenden Note hat. Die Ueberreichung dieser Note dürfte noch in dieser Woche erfolgen. Der Premier Gladstone schloß seine Budget-Rede in der Montagssitzung des englischen Unterhauses mit der Bemerkung, daß dies wahrscheinlich das letzte Mal sei, daß er dem Hause das Jahresbudget vorlege, woraus zu entnehmen ist, daß Gladstone das Finanzressort abgeben wird.

(Rußland.) Es ist bezeichnend für die russischen Verhältnisse, daß die Einsetzung des Petersburger Polizeirathes so plötzlich erfolgte, daß der größte Theil der Residenzbevölkerung erst durch den Eintritt der Commission, welche von Haus zu Haus ging und die Stimmen sam­melte, Kenntniß von der Sache erhielt. Selbst die unteren Polizeior­gane, welchen die Aufnahme von Wählerlisten oblag, hatten keine Ahnung, zu welchem Zwecke die Listen anzufertigen waren. Es ist daher natür­lich, daß die Wahlen nicht den wahren Ausdruck des Wunsches der Be­völkerung ergaben, da den Wähtern der Reviere keine Gelegenheit ge­boten wurde, sich über die Candidaten zu verständigen. Trotzdem ist aber diese Mittheilung der Regierung von der russischen Presse beifällig ausgenommen worden, da sie in der Einsetzung des Polizeirathes nur einen Anfang zu weiteren Reformen auf dem Wege der Selbstveiwal- tung erblickt.

(Italien.) Die Unterhandlungen zwischen dem Vatikan und Rußland nehmen einen günstigen Verlauf. Die beiden russischen Abge­sandten, welche beauftragt sind, eventuell die Unterhandlungen zu Ende zu führen, Mossolow und Butenjew, wurden bereits vom Papst und dem Cardinalsekretär Jacobini empfangen, wobei der Papst die feste Hoffnung aussprach, daß in kürzester Zeit ein baldiges festes Einver­nehmen zwischen Rußland und dem Vatikan wiederhergestellt werde.

(Rumänien.) Die meisten der europäischen Staaten haben Ru­mänien schon als Königreich anerkannt. Die in Bukarest befindlichen fremden Colonien haben dem rumänischen Königspaare ebenfalls ihre