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— Berlin, 5. April. (K. Z.) Man bestätigt, daß kein grie­chisches Rundschreiben erlassen worden ist, in welchem zum Voraus gegen eine zwischen den Mächten vereinbarte Grenzlinie protestirt ward. Die verschiedenen griechischen Gesandten haben nur auf erhaltene Weisungen hin mündlich auf die Umlaufenden Gerüchte wegen eines bevorstehenden Beschlusses Bezug genommen und den Wunsch ausgedrückt, daß Griechen­land vorher gehört werde.

— Der „R. u. St.-A." Nr. 81 publizirt: 1) Gesetz zur Ausfüh­rung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Vom 27. März 1881. — 2) Verord­nung zum Vollzüge des Landesgesetzes über die Ausführung des Reichs­gesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Vom 28. März 1881.

— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 80 wurden unterm 31. März, 1. und 2. April verboten: 1) die natürliche Offenbarung über Selbst­hülfe. Originalausgabe von B. Franklen. Davenport. .. Iowa 1874, sowie Volkskalender 1877. Braunschweig. Druck und Verlag von W. Bracke jun.; 2) die ohne Angabe eines Verfassers, Verlegers oder Herausgebers erschienene, „Die Herrschaft der Verbrecher" betitelte Druckschrift fozialdemokratischen Inhalts; 3) die Druckschrift: „Rede des Reichstagsabgeordneten Bebel zum Reichshaushalts-Etat 1881/82. Aus dem amtlichen stenographischen Berichte der Reichstagssitzung vom 25. Februar 1881. Verlag der „Dresdener Abend-Ztg.". Druck von H. Zumbusch u. Co., Dresden".

— In der am 2. d. M. unter dem Vorsitze des Staats-Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrathes wurden zunächst eine Vorlage, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, und ein Antrag, betreffend die De- chargirung der Rechnung der Kasse des Rechnungshofs für 1879/80, den zuständigen Ausschüssen überwiesen, und einige Liquidationen über gemeinsame Kosten des Krieges gegen Frankreich nach den Anträgen des I. und VII. Ausschusses festgesetzt. Es folgte eine Besprechung über die von dem Reichstag zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, gefaßten Beschlüsse. Die hierauf vorgenommene zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Abänderung von Bestimmungen des Gerichts­kostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher ergab die Bestätigung der Beschlüsse der ersten Lesung unter Annahme einer von der Königlich sächsischen Regierung vorgeschlagenen Zusatzbestimmung, welche eine Ermäßigung der Gebühren für Vergleichsabschlüsse bezweckt.

Hierauf erfolgte auf Grund mündlicher Äusschußberichte die Be­rathung und Beschlußfassung über die behufs Ausführung des Anschlusses der Stadt Altona und der Unterelbe sowie des Anschlusses der Stadt Wandsbeck an das Zollgebiet erforderlichen Maßnahmen.

Den Schluß machte die Ernennung von Kommissarien zur Bera­thung von Vorlagen im Reichstag und die Vorlegung von Eingaben.

— S. M. Kanonenboot „Cyclop", 4 Geschütze, Kommandant Ka­pitän-Lieutenant von Schuckmann I., ist am 4. d. M. in Gibraltar an­gekommen.

— Wie die Nat.-Z. erfährt, wird der Vertreter der Ver. St. von Amerika beim deutschen Reich, Mr. Andrew D. White, seinen Posten verlassen. „White hatte schon früher die Absicht gehabt, zu seinem Lehrberufe zurückzukehren, dem er sich nur ungern auf Wunsch seiner politischen Freunde entzogen hatte. Präs. Hayes, zu dessen nächsten Freunden der Gesandte gehört, bewog ihn damals zum Bleiben. Der gegenwärtige Personenwechsel in der obersten Verwaltung der Ver. Staaten war für White eine erneute Veranlassung, an seine Entlassung aus dem Staatsdienste zu denken. Wenn auch seine Beziehungen zu dem gegenwärtigen Präs. Garfield seit Jahren die herzlichsten sind und von diesem ein Wechsel in der bisherigen Vertretung nicht geplant war, so ist doch der Wunsch, dem eigentlichen Berufe wiedergegeben zu werden, zu lebhaft, um nicht für den Entschluß des Gesandten Ausschlag gebend zu sein. White hat 2 Jahre unter uns geweilt. Er hat sich in dieser Zeit die hohe Schätzung unserer politischen Kreise und lebhafteste Sym­pathien innerhalb unserer besten Gesellschaft zu erwerben gewußt. Seine Kenntniß aller unserer Kulturbeziehungen und unserer Sprache, sowie die Urbanität seines Wesens haben ihn zu einem geehrten Mitgliede un­serer Schriftsteller-, Gelehrten- und Künstlergemeinde gemacht."

— Von den Zollplackereien an der russischen Grenze weiß jetzt auch der Fürst Alexander von Bulgarien ein Lied zu fingen. Seine sämmtlichen Koffer und Kisten sind an der Grenze von russischen Zoll­beamten nach steuerpflichtigen Gegenständen durchwühlt worden, und da die nöthigen Schlüssel hierzu nicht gleich zur Stelle zu schaffen waren, so machten die Beamten kurzen Prozeß und brachen die Schlösser auf. Den Schaden hat Fürst Alexander erst wieder in Berlin repariren lassen und zwar durch den Schlossermeister Herrn Kienle, der hierdurch Gelegen- hert fand, die Rücksichtslosigkeit zu bewundern, mit welcher die russischen Beamten das fürstliche Gepäck behandelt haben.

— In die Reichs-Konkursordnung ist weder die Bestimmung der früheren preußischen Konkursordnung, betreffend die Strafbarkeit eines

Gläubigers, welcher zu seiner Begünstigung und zum Nachtheile der übrigen Gläubiger mit dem Gemeinschuldner, wenn er von dessen Zah­lungseinstellung Kenntniß hat, einen besonderen Vertrag eingeht, noch eine andere ähnliche Bestimmung ausgenommen, und es ist demzufolge bisher in der Praxis ein Konkursgläubiger, welcher sich in der beschrie­benen unrechtmäßigen Weise Sicherung oder Besriedigung gewähren läßt, deshalb für nicht strafbar erachtet worden. Das Reichsgericht I. Straf­senat, hat jedoch neuerdings (durch Urtheil vom 27. Januar d. I.) eine Unterscheidung gemacht, wonach nicht unbedingt die Strafbarkeit eines solchen Konkursgläubigers ausgeschlossen ist. Der Konkursgläubiger ist nämlich nur dann straflos, wenn er sich von dem Gemeinschuldner eine bevorzugende Sicherung oder Befriedigung, auf die er keinen Anspruch gehabt hatte, hat gewähren lassen, ohne auf diese vom Schuldner be­gangene Strafthat selbst irgendwie thätig mit einzuwirken. Leistet er dagegen dem Schuldner bei der Ausführung der strafbaren Begünstigung durch Rath oder That wissentlich Hülfe, so ist er wegen Beihülfe zu seiner eigenen Begünstigung aus §. 211 der Deutschen Konk. Ordn, und §. 49 Str. G. B. zu bestrafen.

— Ein Zollbeamter, weicher Gegenstände, die aus einem in den Diensträumlichkeiten der Zollbehörde behufs Verzollung befindlichen Waa- renballen herausgefallen sind, in den gedachten Diensträumen findet und sich aneignet, begeht nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf­senats, vom 18. Januar d. I., einen Diebstahl und nicht eine Unter­schlagung.

— Breslau, 4. April. Wie der „Schlesischen Presse" aus Beu- then gemeldet wird, ist die dortige Steinkohlengrube „Florentine" gestern Abend in Brand gerathen. Ein Verlust von Menschenleben ist nicht zu beklagen, dagegen sollen 150 Grubenpferde erstickt sein. Die Gebäude der Redenslick-Schächte sind vollständig ausgebrannt.

— In Bayern haben in diesen Tagen viel mehr Einjährig-Frei­willige die Prüfung bestanden, als in den vorhergehenden Jahren, im Durchschnitt weit über 50 Prozent. Auch in anderen Staaten soll es der Fall gewesen sein.

— Mons, 3. April. In Quaregnon wollte heute ein Bergmann die Ernennung des Bürgermeisters in der Weise feiern, daß er in einer Schenke eine Dynamitpatrone heftig zu Boden warf. Die schreckliche Folge davon war, daß der Wirth und seine Frau sofort getödtet und zwei andere Personen sehr schwer verletzt wurden, während der Urheber nur leichte Beschädigungen erhielt.

— Paris, 3. April. Auch in Futa in Senegambien sind die Franzosen bei Anlegung einer Telegraphenlinie angeriffen worden. Nä­heres darüber meldet der Commandant Pons, Chef des Bataillons Marine-Infanterie, dem Gouverneur des Senegal. Am 8. März Mit­tags wurde eine Proviantkolonne unter Hauptmann Bardenhuyer in N'Durdadiu von 1500 Mann unter Abdul überfallen. Die Bedeckung der Colonne bestand aus 34 regulären Soldaten, 55 Scharfschützen, 34 einheimischen Maulthiertreibern und einer Schwadron Spahis. Der Feind kam um 11‘/s Uhr in Sicht, suchte in drei Colonnen die am Marigot angelangte Colonne zu umzingeln, wurde aber mit Nachdruck zurückgetrieben, wehrte sich aber sehr unerschrocken. Der ksmmandirende Osficier, Hauptmann Bardenhuyer, der Unterlieutenant Fouet, der Thier­arzt Auchane, der zweite Unterofficier und 7 weiße Reiter blieben auf dem Platze, 6 andere wurden verwundet, darunter 2 schwer; 16 Pferde wurden theils getödtet, theils vermißt. Das Gefecht war in einer halben Stunde entschieden. Die Truppen Abduls ergriffen die Flucht; ihr Verlust wird auf 100 Mann geschätzt. Der Berichterstatter fügt hinzu, die Colonne des Commandanten Pons sei nicht angegriffen worden und es stehe zu hoffen, daß sie in Futa Ruhe und Ordnung herstellen werde; die Erhebung der Schwarzen sei durch ihre abergläubischen Vorstellungen über den Telegraphen hervorgerufen, der von Samt Louis nach Lafu- labe errichtet werde; man betrachte den Telegraphen als eine Höllen­maschine zur Knechtung der Eingeborenen.

— Toulon, 4. April. Morgen werden 6 große Transport­dampfer armirt werden. Dieselben erhalten Kohlen für einen Monat, für 25 Tage Lebensmittel und 10 000 Feldrationen. Der Kreuzer „Tourville" wird die Feldbedürfnisse für 40 Offiziere aufnehmen.

— Rom, 4. April. General Ferrero ist zum Kriegsminister er­nannt worden und hat heute den Amtseid geleistet.

— London, 5. April, früh. (R. u. St.-A.) In Beantwortung einer Anfrage Bellinghams erklärte der Staatssekretär des Innern, Har- court: der Prozeß gegen Most sei kein politischer, sondern ein krimineller und zwar wegen eines schweren Verbrechens. Der Mord und die Auf­reizung zum Mord, seien nach englischem Gesetz schwere Verbrechen, und das englische Gesetz erkenne beim Morde, gleichviel ob derselbe gegen Fürsten oder gegen Privatpersonen begangen oder intendirt werde, keine Ausnahme an. Auch seien Ausländer dem Gesetze genau ebenso wie englische Staatsunterthanen unterworfen. — Gladstone schloß seine gestrige Budgetrede mit dem Bemerken: es sei wahrscheinlich das letzte Mal, daß er dem Hause das Jahresbudget vorlege. — Das Befinden Lord Bea- consfields war gestern Nachmittag ein ruhiges, Abends war wieder stär­keres Fieber eingetreten. Der Prinz von Wales und der Herzog von