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2 Mark 25 Pf«. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen» den Postausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Hanmier Meter.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzral-Korrespondenz.

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Die IspalNge Barmondzeile ob. deren Raum

10 Psg.

Die 2[satt. Zeile 20 Psg.

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90 Pfg.

Mittwoch den 6. April

Nr. 81.

Amtliches.

Gekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:

Mittwoch den 20. April er. Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1859 und 1860 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.

Donnerstag den 21. April er Musterung der Militairpflich­tigen des Jahrgangs 1861 von der Stadt Hanau.

Freitag den 22. April er. Musterung der MilitairpfLchtigen von der Stadt Bockenheim.

Samstag den 23. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bifchofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Baiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.

Montag den 25. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof und Großauheim.

Dienstag den 26. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kefselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten und Langendiebach.

Mittwoch den 27. April er, Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Reuwieder- muß, Niederdorfelden, Niederifsigheim, Niederrodenbach und Oberdor- selden.

Donnerstag den 28. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philipps­ruhe, Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rudigheimerhof und Rückingen.

Freitag den 29. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Pulverfabrik und Neuhof.

Samstag den 30. April er. Loosung Montag den 2. Mai er. Klassifikation.

Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthaus zur Mainlust in Kefselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 97a Uhr

Die Militairpflichtigen haben jedoch behufs Verlesens und Rangierens präcis 8 72 Nhr zu erscheine».

Gestellungspflichtig find:

1. Alle diejenigen Mililairpflichtigen, welche im Jahre 1861 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrik­arbeiter und Dienstboten im Kreise sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.

2. Alle im Jahre 1859 und 1860 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz- Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.

3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben. Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, vies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hier­her zu erstatten.

Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reclamationen zur Berücksichtigung nur in­sofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Be­endigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.

1 b^ .

Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termin persönlich zu erscheinen. Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations-Ansprüchen sind folgende Termine festgesetzt:

1. Montag den 4. April er. für die Stadt Hanau und Bocken­heim ;

2. Dienstag den 5. April er. für die Landgemeinden des Krei­ses, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen

Büreau.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.

An der am 30. April er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 2. Mai er. statt.

Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den zu deren vorläufigen Prüfung festgesetzten Tagen hierher abzuliefern.

Vorstehendes haben die Herrn Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weife bekannt machen zu lasfen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst persönlich einzufinden.

Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.

Hanau am 2. März 1881.

___Der Landrath.___________________________

Bekanntmachung

Die Jmperial Continental-Gas-Association hierselbst beabsichtigt ihrem Fabrikgrundstück am Rödelheimer Sandweg zu Bockenheim (Karte W. der Gemarkung) eine Anlage zur Bereitung von schwefel­saurem Amoniak, Salmiak und Salmiakgeist zu errichten.

In Gemäßheit des §. 17 der Gewerbe-Ordnung wird dieses Vor­haben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß Einwendungen gegen dasselbe binnen einer präclusivischen Frist von 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens der diese Bekanntmachung enthaltenden Nummer des Kreisblattes an gerechnet, bei dem König­lichen Polizei-Präsidium schriftlich einzureichen oder auf Zimmer 35 des Polizei-Dienstgebäudes zu Protokoll zu geben sind, wo auch während der vorerwähnten Frist die Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage zu Jedermanns Einsicht offen liegen.

Frankfurt a. M., den 1. April 1881.

Der Polizei-Präsident. 3043 Hergenhahn.

Tagesschau.

Berlin, 4. April. Bei den diesjährigen Frühjahrsübungen des Gardecorps werden sich in Ansehung besonderer Wünsche des königl. bairischen Kriegsministeriums 10 bairische Officiere bis zur Charge der Regiments-Commandeure zu betheiligen haben. In früheren Jahren betheiligten sich vorzugsweise sächsische Officiere bei diesen Uebungen, und es steht zu erwarten, daß auch jetzt die Zahl derselben sich nicht ver­ringern wird.

Berlin, 5. April. (Reichstag, 30. Sitzung.) Dos Gesetz über Versorgung von Wittwen und Waisen von Reichs-Civilbeamten wird endgültig nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Die nach längerer Debatte folgende Abstimmung über das Küstenfrachtfahrt- gesetz führt bei Zählung zur Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hauses bei Anwesenheit von nur 183 Mitgliedern. Schluß 2^2 Uhr. Nächste Sitzung Nachmittags 3 Uhr. Tagesordnung: Erste Lesung des Trunkenheitsgesetzes. (K. Z.)