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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provmzral- Korrespondenz.
Nr. 79.
Montag den 4. April
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Die Ispaltige Garmondzeile ok deren Raum
10 Pfg.
Die Lspalt- Zeile 20 Psg.
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Amtliches.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des §. 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz- Geschäft bekannt gemacht:
Mittwoch den 20. April er. Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1859 und 1860 und der älteren, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Donnerstag den 21. April er Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1861 von der Stadt Hanau.
Freitag den 22. April er. Musterung der Militairpflichtigen von der Stadt Bockenheim.
Samstag den 23. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruchköbel, Berkersheim, Baiersröderhof, Dörnigheim, Dottenfelderhvf, Erbstadt, Eichen und Eckenheim.
Montag den 25. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Gronauerhof und Großauheim.
Dienstag den 26. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Großkrotzenburg, Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten und Langendiebach.
Mittwoch den 27. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwieder- muß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach und Oberdor- felden.
Donnerstag den 28. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Oberrsdenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Fasanerie, Praunheim, Preungesheim, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof und Rückingen.
Freitag den 29. April er. Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Seckbach, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Pulverfabrik und Neuhof.
Samstag den 30. April er. Loosung Montag den 2. Mai er. Klassifikation.
Das Ersatz-Geschäft wird im Gasthaus zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten und beginnt jeden Tag Morgens 9*/2 Uhr
Die Militairpflichtigen haben jedoch behufs Berlesens und Rangierens präcis SOs Uhr zu erscheine».
Gestellungspflichtig find:
1. Alle diejenigen Mililairpflichtigen, welche im Jahre 1861 geboren sind und im hiesigen Kreise ihren Wohnort haben, oder als Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten im Kreise sich aushalten, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2. Alle im Jahre 1859 und 1860 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt oder mit einem Ersatz- Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober-Ersatz-Commission versehen sind.
3. Diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben. Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.
Wenn Militairpflichtige, welche nach §. 24 der Ersatz-Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem b'etr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungs-Termine erhoben und begründet werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung spätere Reclamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Arbeitsunfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Falle von Reclamationen im Musterungs-Termiu persönlich zu erscheinen. Zur vorläufigen Prüfung von Reclamations-Ansprüchen sind folgende Termine festgesetzt:
1. Montag den 4. April er. für die Stadt Hanau und Bockenheim;
2. Dienstag den 5. April er. für die Landgemeinden des Kreises, und zwar jedesmal Morgens von 8 Uhr ab im landräthlichen
Büreau.
Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen.
An der am 3 0. April er. stattfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militairpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reserve- und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Classe und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reclamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 2. Mai er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigungen Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reclamationen an den zu deren vorläufigen Prüsung festgesetzten Tagen hierher abzuliefern.
Vorstehendes haben die Herrn Ortstzorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militairpflichtigen prompt zu bewirke», und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine selbst persönlich einzufinden.
Die Militairpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und in sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau am 2. März 1881.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Zollstock. Ein Paar dunkle Glacehandschuhe.
Ein Herrenhemd. Geschriebene Theater-Stücke. Ein Notizkalender.
Verloren: Ein Steinpetschaft, G. B. eingravirt.
Hanau am 4. April 1881.
____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Tagesschau.
— Berlin, 3. April. Unser Kronprinz geht, wie nunmehr bestimmt, auf den Wunsch unseres Kaisers als dessen Vertreter zu den Hochzeitsfeierlichkeiten des Kronprinzen Rudolf von Oesterreich zum 10. Mai d. J. nach Wien. — Anfang Mai beabsichtigt der jetzige Kaiser von Rußland, wie man erzählt, aus Petersburg zum Besuch unseres Kaisers hier einzutreffen, und gleich darauf zum selben Zweck weiter nach Wien zu reisen. — Der Chef der Admiralität v. Stosch ist von Kiel hier wieder eingetroffen. Wie wir hören, hat er bei seiner Anwesenheit in Kiel das durch Havarie beschädigte Panzerfahrzeug „Armi- nius" besichtigt, und eine sofortige strenge Untersuchung über den Fall angeordnet. (D. M.-Bl.)
— Berlin, 2. April. In der heutigen (28.) Sitzung des Reichstags gab zunächst der Abg. Löwe (Berlin) vor der Tagesordnung die Erklärung ab, daß er mit seiner Aeußerung in der Sitzung vom 29. v. M. nicht die Absicht gehabt habe, den Abg. von Treitschke zu beleidigen; er würde diese Erklärung schon in jener Sitzung abgegeben haben, wenn nicht die Bemerkung des Abg. von Treitschke mit einer Drohung gegen ihn geschlossen hätte. Das Haus setzte darauf die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, fort.
— B erlin, 2. April. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Anträge der betheiligten Ausschüsse auf Genehmigung der den Anschluß von Altona und Wandsbeck an das Zollgebiet betreffenden Bestimmungen angenommen, die Frage über die Aufbringung und budgetmäßige Behandlung der Kosten der neuen Grenze u. s. w. aber denjenigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen, welche über die bezügliche Resolution des Reichstags Bericht zu erstatten haben. (K. Z.)
— In Folge der Geburtstagsfeier des Fürsten Bismarck halte Seine Majestät der Kaiser schon in aller Frühe durch seinen persönlichen