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Hummer Anzemer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner ProvinziabCorrespondenz.
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Samstag den 2. April
Nr. 78.
Amtliches.
Bekanntmachungen aus Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von J. H. W. Dich verlegte und von Carl Baltzer redigirte „Gerichtszeitung", Tageblatt für Hamburg-Altona und Umgegend, und das fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 24. März 1881.
Die Polizei-Behörde. Senator Kunhardt.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in London erschienenen Flugblätter mit der Ueberschrift: „Fremdenführer" (Abdruck des Artikels „Auf Schritt und Tritt faule Schäden" aus der Nr. 7 der in London erscheinenden Zeitung „Freiheit" vom 12. Februar d. Js.) und „Wozu noch mehr Papier?" (Abdruck des gleichlautenden Artikels aus Nr. 10 der erwähnten Zeitung vom 5. März d. Js.) nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der nuter- zeichneten Landespolizeibehörde verboten worden sind.
Berlin den 22. März 1881.
____________Königliches Polizei-Präsidium, von Madai. __ . In weiten Kreisen, namentlich auf dem platten Lande, ist die Einsicht von der Nothwendigkeit und dem Segen des Versicherungswesens leider noch eine sehr geringe. Wenn auch die Brandversicherung der Gebäude, schon mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer hypothekarischen Belastung wohl ausnahmslos durchgeführt ist, so beruhen doch die Versicherungsverträge sehr häufig auf ganz alten Schätzungen, deren Werthsannahmen den heutigen Preisverhältnissen nicht entsprechen. Tritt dann ein Brandschaden ein, so reicht die vertragsmäßige Entschädigungssumme oft nicht annähernd aus, um die Gebäude auch nur nach dem dermaligen Zustand wieder herzustellen.
Eine Versicherung des Mobiliars, sowie der eingeernteten Früchte 2C. gegen Brandschaden wird aber in gar zu vielen Fällen überhaupt noch ganz unterlassen. Und doch sind bei der großen Concurrenz zuverlässiger Versicherungs- Gesellschaften selbst für den gering Bemittelten mit einer solchen Versicherungsnahme keine drückenden Ausgaben verbunden. Ebensowenig aber werden dadurch, vermöge der heutigen Ausdehnung des Agenturwesens, nennenswerthe Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten veranlaßt.
Bedeutender sind schon die Kosten, welche die Versicherung der noch auf dem Felde stehenden Früchte gegen Beschädigung durch Hagelschlag erfordert. Warum aber ist diese Versicherung noch so theuer? Besonders weil der Kreis der Versicherten, der sich in der Hauptsache aus Bewohnern des platten Landes bilden muß, noch ein zu kleiner ist. Würde durch eine regere Theilnahme die Zahl der regelmäßigen Prä- mienzahler sich erheblich und stetig vermehren, so müßte alsbald ein Herabgehen der Versicherungsbeiträge eintreten, weil die Tragung der Schäden sich dann auf eine viel größere Anzahl Versicherter vertheilen wird.
Leider wird dies noch viel zu wenig anerkannt. Wie viele sehen noch in falscher Sparsamkeit eine Ausgabe für Hagelversicherung als unnütz an. Sie meinen, es habe ja in ihrer Gegend seit Menschengedenken niemals gehagelt, an ihren Bergen würden sich die Hagelwolken immer zertheilen! Wie oft sind solche Sicherheitspropheten zu ihrem Schrecken schon arg getäuscht worden! Wenn dann die zerschlagenen Früchte vor ihren Augen auf dem Felde liegen und die jchöne Hoffnung des Jahres vernichtet ist, dann wird nach fremder Hülfe gerufen und bitter bereut, daß man unterlassen hat, durch Versicherung sein eigener Helfer zu werden.
Es kann Niemand sagen, eine Versicherung sei unnöthig. Je
der sollte vielmehr bemüht sein, zur Sicherung seines Vermögens gegen die zerstörenden Naturgewalten zu thun, was Menschenkraft vermag. Er kann sich dann ruhig schlafen legen und erwarten, was der Himmel über ihn verhängt.
Es ist nothwendig, immer und immer wieder auf die Segnungen des Versicherungswesens hinzuweisen und jede Gelegenheit zu benutzen, um gegen die Gleichgültigkeit des Publikums auf diesem Felde anzu- kämpfen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Beschädigungs- fällen durch Zulassung von Sammlungen eine Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätigkeit nicht mehr gestattet werden wird, wenn die Beschädigten in der Lage waren, durch Versicherung sich selbst zu schützen. Die Ortsvorstände müssen es sich möglichst angelegen sein lassen, das Publikum in Kenntniß von den Bedingungen der Versicherungsnahme zu setzen. Es muß hier, namentlich was die Hagel-Versicherung betrifft, Hand in Hand mit dem landwirthschaftlichen Kreis-Verein vorgegangen werden. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat in allerneuester Zeit beschlossen, durch Versendung einer kleinen Druckschrift über das Hagel- Versicherungswesen an alle landwirthschaftlichen Vereine auch seinerseits für eine lebhaftere Theilnahme an diesem Gegenstand zu wirken. Diese Mittheilung wird eine willkommene Gelegenheit bieten, um weiteren Kreisen Kenntniß und Anregung in Betreff der Versicherungsnahme zu geben.
Die Herrn Bürgermeister und Vorsteher der Gutsbezirke ersuche ich ergebenst für die Förderung des Versicherungswesens unausgesetzt thätig zu sein.
Hanau am 1. April 1881.
Der Landrath.
Der Gutsverwalter Adolf E u ler aus Bruchköbel, jetzt in Schleh- dorf, hat um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverbande behufs seiner im Königreich Bayern bereits erfolgten Niederlassung mit Familie nachgesucht.
Hanau, am 21. März 1881.
Für den am 11. September 1864 geborenen Jean Albert Len- der zu Bockenheim ist um Entlassung aus dem Preußischen Untertha- nen-Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau, am 25. März 1881.
Für den am 26. Dezember 1865 zu Hattersheim geborenen Wilhelm Steininger in Bockenheim ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau, am 25. März 1881.
Der Schneider Peter Rademacher aus Olpe gebürtig, hat in der Gemeinde Kesselstadt einen Knaben in Pflege zurückgelassen, um welchen er sich seit Jahren nicht kümmert. Es wird ergebenst ersucht von dem zeitigen Aufenthalt des rc. Rademacher gefälligst hierher Nachricht zu geben.
Hanau, am 30. März 1881.
Der Taglöhuer Johann Georg Stutt und dessen Ehefrau Boni- fazia, geb. Gies, aus Hosenfeld, haben in der Gemeinde Kesselstadt ein Kind in Pflege zurückgelassen und kümmern sich seit Jahren nicht darum. Es wird ergebenst ersucht von dem zeitigen Aufenthalt des rc. Stutt gefälligst hierher Nachricht zu geben.
Hanau am 30. März 1881.'
Der Landrath. _______
Tagesschau.
— B erlin, 1. April. (K. Z.) Der Großfürst Paul Alexan- drowitsch, begleitet vom Oberst Stepanow, ist heute srüh hier eingetroffen und vom Botschaftsrath v. Arapow empfangen worden. Derselbe begab sich um 11 Uhr zum Kronprinzen und um V/a Uhr zu den Ma