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Nr. 75.

Mittwoch den 30. März

168:.

Amtliches.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß das Königliche Ministerium des Innern durch Erlaß vom 25. Februar er. dem Vor­stände der Allgemeinen Deutschen Patent- und Musterschutz-Ausstellung pro 1881 zu Frankfurt a/M. die Erlaubniß ertheilt hat, in Verbindung mit der gedachten Ausstellung eine öffentliche Verloosung patentirter be­ziehungsweise mustergeschützter Gegenstände 2C. zu veranstalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.

Cassel den 3. März 1881.

Der Ober-Präsident.

_____________________I. V.: v. Brauchitsch._____________________

Bekanntmachung.

Packetverkehr mit Großbritannien und Irland über Belgien.

Vom 1. April ab beträgt das Gesammtporto, einschließlich der Gebühr für Bestellung, bei der Beförderung über Belgien (Ostende) für gewöhnliche Packete bis 5 Kilogramm nach London 2 Mark, nach allen übrigen Orten Englands 2 Mark 85 Pfennig, nach Schottland und Irland 3 Mark 55 Pfennig. Sperrgut 25 Pfennig mehr. Bei unfrankirten Packeten wird ein Portozuschlag von 10 Pfennig erhoben. Ueber die Höhe der Portosätze für Packete von mehr als 5 Kilogramm ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Berlin W., 26. März 1881.

Der Staatsfekretair des Reichs-Postamts.

____________________Stephan._____________________

Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahr­lässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürfe rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen jugend­lichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.

Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung die­ser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft re.

Cassel den 9. März 1881.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

In Vertr.: v. Rumohr.__________________

Tagesschau.

Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei-Präsidenten von Madai, nahmen in Gegen­wart Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneuers und des Kommandanten militärische Meldungen und demnächst den Vortrag des General-Adjutanten von Albedyll entgegen und ertheilten dem Fürsten Carl zu Jsenburg-Birstein eine Audienz. Später konferirten Se. Majestät mit dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck. (R. u. St.-A.)

Berlin, 28. März. Uicker Kronprinz wird am Mittwoch Vormittag aus Petersburg zurückerwartet. Alle Nachrichten, die von Petersburg im kaiserlichen und kronprinzlichen Palais eingetroffen sind, lauten sehr befriedigend. Es hat sich zwischen dem Kaiser Alexander III. und dem deutschen Kronprinzen eine erfreuliche Uebereinstimmung der Ansichten ergeben. Beide sind ernste, ruhige, wohlgesinnte Männer, welche auch an Jahren wenigstens nicht allzu weit auseinander stehen. Schon jetzt ist hier alle Besorgniß geschwunden, daß sich Alexander III. den Panslawisten in die Arme werfen und eine abenteuerliche, Europa beunruhigende Politik befolgen könnte. Kaiser Wilhelm spricht von sei­nem Großneffen in den Ausdrücken einer aufrichtigen großen Freundschaft und Achtung. (K. Z.)

Berlin, 28. März. Unter Bezugnahme auf frühere Ver­fügungen hat der Cultusminister in einem Erlaß vom 21. ds. die Ober­präsidenten bei allen Anträgen auf Niederlegung von Stadtmauern, Thoren u. s. w. veranlaßt, die Frage nach dem Werthe der betreffenden Bauwerke als Kunst- oder historischer Denkmäler an das Ministerium zur Entscheidung zu bringen, bevor von den Regierungen in ressortmä­ßiger Weise in der Angelegenheit entschieden wird.

Berlin, 29. März. DiePost" schreibt: Die in unserer gestrigen Nummer enthaltene Notiz über einen Ihrer Kaiserl. u. Königl. Hoheit der Frau Kronprinzessin am 27. d. zugegangenen Drohbrief ist, wie uns mitgetheilt wird, unrichtig. Es find allerdings vor der Ab­reise Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen demselben wie der Frau Kronprinzessin zahlreiche Warnungen und Zuschriften zugegangen, in de­nen vor den Gefahren gewarnt wurde, welche der Aufenthalt in St. Petersburg mit sich bringen müsse, doch ist dies niemals in feindlicher und drohender Weise geschehen. Wahrscheinlich aus der Erzählung die­ser Vorkommnisse und in Folge eines Mißverständnisses, ist die uns überlieferte, irrthümliche Version entstanden.

Berlin, 29. März. Präsident v. Goßler eröffnet die 24. Sitzung des Reichstages um 11 Uhr 25 Minuten mit der Mittheilung, daß die Commission zur Vorberathung der Gewerbenovelle (Innungen) sich konstituirt und v. Helldorf und v. Hertling zu Vorsitzenden, Baum­bach und Schmiedel zu Schriftführern gewählt hat. Die gestern abge­brochene erste Berathung der Denkschrift in Verbindung mit den drei Steuervorlagen wird fortgesetzt. Frhr. v. Lerchenfeld erklärt sich für Erhöhung der Brausteuer nur in Verbindung mit einer erhöhten Brannt­weinsteuer und für die Börsensteuer. Die näheren Erhebungen würden Sache einer 21er-Commission sein. Dr. Witte (Mecklenburg) erklärt sich für Ablehnung aller drei Steuervorlagen, ist aber bereit zu einer Er­höhung der Branntweinsteuer, v. Below acceptirt die großen Grund­züge der Vorlagen und beantragt für die Brausteuer eine besondere Com­mission von 14 Mitgliedern. Dr. Wendel lehnt alle drei Vorlagen ab. Statt eines Gesetzes über Bestrafung der Trunkenheit solle die Regie­rung lieber eine Vorlage wegen Erhöhung der Schnapssteuer machen. Bundesbevollmächtigter Staatssekretär Scholz tritt den Angriffen der Vorredner auf die Vorlagen entgegen und stellt die letzteren als inte- grirende Bestandtheile des kanzlerischen Reformplanes hin. Sonnemann gegen alle drei Projekte. (K. Z.)

Auf Grund des Socialistengesetzes sind in Berlin Ende voriger Woche ziemlich zahlreiche polizeiliche Ausweisungen vorgenommen wor­den. Unter den ausgewiesenen 18 Socialdemokraten befindet sich auch der Rechtsconsulent Berthold Sparr.

Nach §. 195 des deutschen Gerichtsversassungsgesetzes erfolgt die Berathung und Abstimmung des Gerichts nicht öffentlich. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Ur­theil vom 11. Januar d. I. ausgesprochen, daß die Anwesenheit eines Subalternbeamten des Gerichts im Berathungszimmer für bies Berathung des Gerichts einflußlos ist und deshalb das sodann ergangene Urtheil nicht angefochten werden kann.

Nachdem eine bösartige Lungenseuche unter dem Rindvieh in und bei Kopenhagen ausgebrochen ist, wird die Ein- und Durchführung von Rindvieh, sowie von rohen Theilen desselben aus dem Königreiche Dänemark hierdurch bis auf Weiteres verboten. Die diesem Verbote zuwider eingeführten Gegenstände sind einzuziehen und zu vernichten, be-