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Montag den 21. März

Nr. 67.

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Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt.

In Mittelbuchen am 4. April, Vormittags 10 Uhr,

Windecken 5. 10

Hanau 6. und 7. April, Vormittags 10 und 11 Uhr,

Langenselbold 8. April, Vormittags 10 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. Mann­schaften, welche dieser Categorie angehören, fmb behufs Beorderung zur Herbst-Control-Versammlung von der Frühjahrs-Control-Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 28. März an den Bezirks-Feldwebel in Hanau gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß fowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks- Feldwebel in Hanau noch nicht gemeldet haben, aufgesordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 9. März 1881.

Königliches Commando

des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen für die Ort­schaften :

Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau,

Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne in Frankfurt am Main, Gutleut- ftraße, statt.

Am 31. März, 1., 2 , 4., 5., 6., 7., 8., 9., 11., 1213.

und 16. April, früh 9 Uhr iptb Vormittags 11 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. Mann­schaften, welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zur Herbst-Control Versammlnng von der Frühjahrs-Control-Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 28. März an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungs-Ordres und ist der Militair-Paß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.

Zugleich werden diejenigen Mannschaften, welche den Wechsel ihres Aufenthaltsortes oder eine Veränderung der Wohnung bei dem Bezirks- Feldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Mel­dung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M., den 9. März 1881.

Königliches Commando

des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.

G efunden: Ein kleines Notizbüchelchen mit Loosen der Geflü- gelaussiellung. Ein französ. Schreibbuch mit der AufschriftCaroline Deines". Eine Ochsen- bezw. Kuhhaut. Ein weißes Taschentuch.

Verloren: Ein Gebetriemen. Ein Hundemaulkorb. Ein Pritschenwagen (weggekommen).

Hanau am 21. März 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

1881.

Königliche Lehranstat für Obst- und Weinbau in Geisenheim am Rhein.

Das neue Schuljahr beginnt am 1. April er. Weniger Bemittelte finden, so weit Platz vorhanden, im Internat Aufnahme und zahlen jährlich für Wohnung und Kost 220 Mark, Nicht-Preußen 350 Mark. Für Gartengehülfen ist ein einjähriger Kursus eingerichtet worden. Die Anstalt bietet allen denjenigen, welche sich im Obst-, Wein- und Garten­bau vervollkommnen wollen, ausgiebige Gelegenheit zur Erlangung nütz­licher Kenntnisse in den genannten Fächern.

Wegen der neuen Statuten und sonstiger Auskunft wolle man sich an den Unterzeichneten wenden.

Der Direktor: Göthe.

Tages schau.

Berlin, 18. März. Der Reichskanzler übermittelte heute dem Reichstage die Gesetzentwürfe über die Brau-, Stempel- und Wehr­steuer mit einer besondern Denkschrift über die Bedeutung und Fortent­wicklung der Steuerreform. Dieselbe betont die Vorzüge der indirekten vor der direkten Steuer, weist nach, daß Deutschland hinsichtlich ersterer weit hinter dem Auslande zurückgeblieben, und hebt die Wichtigkeit einer bessern Tabakbesteurung hervor, welche für Frankreich, England und Amerika so nutzbringend geworden. Auch müsse der Staat die Ueber­nahme des Schul-, Armen- und Polizeiwesens anstreben, und hierzu müsse er Mittel von Ueberschüssen aus den Reichseinnahmen erhalten, welche nur durch indirekte Steuern zu beschaffen seien.

Berlin, 19. März. Se. Königliche Hoheit der Landgraf Friedrich von Hessen hat am 18. d. M., Aberkds 11 Uhr, Berlin ver­lassen und die Reise nach St. Petersburg fortgesetzt, um daselbst den Beisetzungsfeierlichkeiten beizuwohnen.

Das Königl. Staatsministerium macht imR. u. St.-A." Nr. 67 folgendes bekannt: Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfah­rens in der Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke wird hierdurch bestimmt, daß fortan Seitens der Staatsbehörden in Uebereinstimmung mit der zur Bezeichnung der Maß- und Gewichtszahlen eingeführten Regel das Komma ausschließlich zur Abtrennung der Dezimalstellen von den Einerstellen anzuwenden, die Abtheilung mehrstelliger Zahlen aber durch die Anordnung derselben in Gruppen zu je drei Ziffern auch bei Geld- und sonstigen Angaben, insbesondere in den Etats und Rechnun­gen, zu bewirken ist.

Die Nordd. Allg. Ztg. bestätigt unsere Meldung, daß die Reichstagswahlen erst für Herbst zu erwarten sind, indem sie schreibt: In Bezug auf den wahrscheinlichen Termin der Reichstagswahlen wird | auf ein Wort des Herrn v. Manteuffel hingewiesen, wonach die Wahlen im Sommer stattfinden sollten. Dieses Wort ist im Sinne des Sprechers nicht mehr als eine Vermuthung gewesen, da niemand besser als der Statthalter der Reichslande gewußt hat, daß über diese Angelegenheit noch kein Beschluß gefaßt ist. Es ist übrigens zu erwarten, daß die Wahl des Termins nicht in den Sommer fallen wird. (K. Z.) Wie die Voss Ztg. erfährt, haben die für die Verhandlungen zum Abschluß eines Deutsch-Oesterreichischen Handelsvertrages hier ein­getroffenen österreichischen Delegirten hier den Antrag zu stellen, daß, da der zwischen Deutschland und Oesterreich bestehende Meistbegünstigungs­vertrag am 30. Juni d. I. erlischt und es nicht wahrscheinlich ist, daß bis zu diesem Termine die jetzt zu treffenden neuen Abmachungen durch die gesetzgebenden Faktoren würden ratifieirt werden können, den Meist­begünstigungsvertrag auch über den 30. Juni d. I. hinaus in Geltung zu belassen.

Wie es heißt, wird die Jmmediat-Commission zur Berathung einer Militär-Strafprozeßordnung am Montag zusammentreten.

Karlsruhe, 19. März. (K. Z.) Der Kronprinz von Schweden telegraphirte hierher seine glückliche Ankunft in Stockholm; der König befindet sich in entschiedener Besserung. Die großherzogliche Familie reist morgen von hier nach Berlin ab.

Kopenhag en, 19. März. Die Beisetzung der Leiche der Kö­nigin-Wittwe findet am 29. d. M. statt. Der hiesige Hafen ist für Dampfschiffe wieder offen.