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Freitag den 18.-März

Nr. 65.

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Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgefeches vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Svzialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die ohne Angabe des Druckers erschienene, 16 Oktavseiten umfassende Flu gschr ist mit der Ueberschrift:Revolution oder Reform? Was foll die deutsche Sozialdemokratie thun?" nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Berlin den 11. März 1881.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai._____

Verloren: Ein Zwicker; dem Wiederbringer eine Belohnung Ein defektes Notizbuch. Ein blaues Frauenhalstuch mit schwarzen Franzen.

Gefunden: Ein Paar wildlederne Handschuhe. Eine Kriegs­denkmünze. Ein Paar wollene Handschuhe.

Hanau am 18. März 1881.

____________________Aus Königl. Landrathsamt._______

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Grund- und Gebäudesteuer-Rolle hiesiger Stadt vom 16. bis 23. d. Mts., Vormittags von 8 bis 1 Uhr, bei der Königlichen Steuerkasse I Hierselbst (Altstadt, Badergasse Nr. 2) zur Einsicht der Steuerpflichtigen offen liegen wird.

Hanau am 15. März 1881.

Der Oberbürgermeister Rauch.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Ein furchtbares und in seinen Folgen ebenso weittragendes als unberechenbares Ereigniß beherrscht zur Zeit die Geister und drängt alle politischen Tagesfragen in den Hinter­grund. Nach einem schrecklichen Kaisermord fand in Rußland ein Thron­wechsel statt und grauenhaft, höchst tragisch und bedeutsam sind die Er­eignisse, welche uns aus Petersburg gemeldet wurden. Was noch die weiteren Einzelheiten des nichtswürdigen Attentates, dem Alexander II. zum Opfer fiel, anbelangt, so wurden dem Kaiser beide Beine unterhalb des Kniees zerschmettert, der Unterleib aufgerissen und auch das Gesicht verletzt und Angesichts dieser schrecklichen Verstümmelungen war jede Hülfe nutzlos. Es wurden dem Schwerverletzten sofort Kautschukbanda­gen um die Beine gelegt, außerdem Eis und andere Belebungsmittel angewendet, doch starb der Kaiser, ohne wieder zum Bewußtsein gekom­men zu sein, anderthalb Stunden nach dem Attentat. Bei dem Attentate wurde außerdem noch eine größere Anzahl Personen aus dem Gefolge des Kaisers theils getödtet, theils verwundet. Die beiden Verbrecher, welche die Bomben warfen, sind verhaftet; der eine ist Zögling der Petersburger Bergakavemie und heißt Russakow. Noch am Tage des Attentats leisteten die Garde-Truppen dem neuen Czaren Alexander III. den Gehorsams-Eid, zugleich erließ Alexander III. ein Manifest, in welchem er gelobt, nach dem Vermächtnisse seiner Vorfahren sein ganzes Leben der Fürsorge um die Wohlfahrt, Macht und Ehre Rußlands zu weihen. Am Montag leisteten die Großwürdenträger, die Chefs der Armee und alle hoffähigen Persönlichkeiten den Eid, auch wurde Groß- fürst Wladimir zum Oberstkommandirenden von Petersburg ernannt. Die ganze Katastrophe scheint nicht unvermuthet gekommen zu sein, denn bereits in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag fanden von der Petersburger Polizei Haussuchungen statt, welche mit der der Polizei angeblich zugegangenen Nachricht von einem beabsichtigten Complott gegen den Kaiser jedenfalls zusammenhängen, auch soll der Kaiser vor Antritt seiner verhängnißvollen Fahrt gewarnt worden sein

Der russische Kaisermord hat natürlich auch in Berlin und na­mentlich bei Hose die größte Aufregung erzeugt und es bedarf wohl keiner Versicherung, daß besonders Kaiser Wilhelm auf's Tiefste von dem entsetzlichen Schicksal, das seinen erlauchten Neffen so plötzlich er­

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eilt hat, ergriffen ist, doch nahm Kaiser Wilhelm die Schreckenskunde mit männlicher Fassung und christlicher Ergebung auf. Der Monarch wohnte am Montag der in der Kapelle der russischen Botschaft celebrir- ten Trauermesse in der russischen Feldmarschall-Uniform bei, zu welcher auch die Kaiserin, die Kronprinzlichen Herrschaften, Prinz Wilhelm mit Gemahlin, Prinz Karl und Prinz Friedrich Karl, Feldmarschall Graf Moltke, die Vertreter des diplomatischen Corps und eine Reihe anderer hochgestellter Persönlichkeiten sich eingefunden hatten. Der Kronprinz und Prinz Friedrich Karl werden sich als Vertreter der kaiserlichen Fa­milie zu den Trauerfeierlichkeiten nach Petersburg begeben, in ihrer Be­gleitung befinden sich die Generalfeldmarschälle Graf Moltke und Frei­herr v. Manteuffel. Als Vertreter der deutschen Armee haben sich der General v. Schlotheim und Deputationen von denjenigen Regimentern, deren Chef der Kaiser Alexander war, zu den Trauerfeierlichkeiten be­geben. Seit Montag, den 14. März, hat der Berliner Hof gleich der Mehrzahl der übrigen deutschen und europäischen Höfe eine Trauer auf vier Wochen angelegt. Gleichzeitig hat der Kaiser Wilhelm bestimmt, daß auch die Armee, um das Andenken des dahingeschiedenen Kaisers Alexander zu ehren, eine Trauer von vier Wochen angelegt, während die Regimenter, deren Chef Kaiser Alexander war, dieselbe auf fünf Wochen anlegen.

Die Schreckenskunde aus der russischen Hauptstadt hat auch im Reichstage einen tiefen Eindruck gemacht und das Haus beschloß am Montag vor Eintritt in die angesetzte Tagesordnung, durch sein Präsi­dium dem Kaiser das tiefe Bedauern des Reichstages über den schmerz­lichen Verlust, welchen Kaiser Wilhelm durch das Hinscheiden des Kai­sers Alexander erlitten, ehrfurchtsvoll ausdrücken zu lassen. Der Reichstag setzte hierauf die zweite Berathung des Etats beim Extraor- dinarium der Post- und Telegraphen-Verwaltung fort. Trotz der schar­fen Angriffe der Abgeordneten Berger und Witte (Rostock) auf den bei den Postbauten entfalteten großen Luxus wurde das Extraordinarium der Post- und Telegraphen-Verwaltung den Anträgen der Commission entsprechend genehmigt, nachdem Staatssekretär im Reichspostamt, Dr. Stephan, eine Uebersicht über die seit 1876 erfolgte Ausdehnung des Telegraphennetzes in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der unterirdischen Linien, gegeben hatte. Es folgte hierauf die Berathung der Titel des Etats des Reichsamtes des Innern, welche sich auf die neu zu bildende wirthschaftliche Abtheilung beziehen. Die Budget-Com­mission beantragte durch ihren Referenten Abg. v. Miunigerode die Be­willigung der Titel; die Gesammtsumme für diese Abtheilung beträgt ungefähr 84,000 Mark. Dagegen beantragte Abg. Weber, ein Pausch- quantum von 30,000 Mark zur Vorbereitung der Reichsgesetze auf l wirthschaftlichem und socialpolitischem Gebiete zu bewilligen, während Staatssekretär von Bötticher ausführte, daß durch die Bewilligung eines blosen Pauschguantums der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werde. Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Abgeordneten Weber gegen die Stimmen her Fortschrittspartei, der Secessionisten und der Natio­nalliberalen abgelehnt und die Regierungsvorlage angenommen. Das Extraordinarium des Etats des Reichsamts des Innern wurde geneh­migt. In der nächsten Sitzung, welche am Mittwoch stattfand, erledigte das Haus den Rest des Etats und trat in die zweite Berathung des Küstenfrachtfahrts-Gesetzes ein.

Am vergangenen Sonnabend hat am großherzoglichen Hofe zu Karlsruhe die Verlobung der Prinzessin Victoria von Baden mit dem Kronprinzen Gustav Adolf von Schweden stattgefunden, eine Verbindung, die unverkennbar auch von hoher politischer Bedeutung sein wird.

(Oesterreich-Ugarn.) Das österreichische Abgeordnetenhaus hat seinen Präsidenten gewechselt. Am vergangenen Montag wurde anstatt des wegen der heftigen, gegen ihn gerichteten Angriffe der Linken zurückgetretenen Präsidenten Coronini Vicepräsident Smolka mit 184 von 339 abgegebenen Stimmen zum ersten Präsidenten des Abgeord­netenhauses gewählt. Der Candidat der Versassungspartei, Dr. Smolka, erhielt nur 146 Stimmen. Die großen, bei dem österreichischen Ministerpräsidenten Grafen Taaffe und beim Minister des Auswärtigen, Baron Haymerle, angesetzt gewesenen Festlichkeiten sind infolge des Todes des Kaisers von Rußland abgesagt worden.