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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 48.
Samstag den 26. Februar
1861.
Zur öermaMung ises DrmzMm Brautpaares.
♦ Heil Dir zu Deinem Ehrentag, Du Hohenzollernsohn,
♦ Der Du bestimmt zu schmücken einst den deutschen Kaiserthron!
♦ Hell kling' des Volkes Jubelruf durch alle deutsche Gau'n —
♦ Denn selten war ein solcher Tag der Freude je zu schau'n!
♦ Du, Kaiserenkel, sei gegrüßt vom Süden bis zum Nord —
♦ Du bist durch Deinen Namen schon für uns der Zukunft Hort —
♦ Und jeder echte Deutsche nimmt an Deinem Glücke Theil,
♦ D'rum Wilhelm, edler Zollernsproß, Dir nochmals Huld und Heil!
Auch Dich, Du Hohenzollern-Braut vom meerumschlung'nen Strand ❖ Grüßt jubelnd stolz an diesem Tag das ganze deutsche Land; ♦
Der Name „Schleswig-Holstein" tönt in Aller Herzen laut, Und doppelt theuer bist Du uns, des Hohenzollern Braut — Dir winkt das Kaiser-Diadem, dem schlichten Fürstenkind, Das nur um seinetwillen hat der Kaisersproß gewinnt —
O, mög' dies stolze Diadem Dir immer leicht nur sein — ♦
Es schließ' für Dich, Victoria, nur lauter Freuden ein! ♦
Es leuchtet Dir ein hehres Ziel, Du künftig Kaiserpaar — ♦
O nimm mit Hohenzollerngeist auch dieses Zieles wahr — ♦
Dem deutschen Volke sollst Du einst ein glänzend Vorbild sein, j Dem deutschen Volke sollst Du auch Dein ganzes Streben weih'n — ♦ D'rum gilt auch unser Sinnen heut' nur, hohes Brautpaar, Dir, £ Da Du dem deutschen Volk dereinst bestimmt zur höchsten Zier! I Und tausend Wünsche steigen heut' für Dich zum Himmel auf — £ O gnädig, edles Fürstenpaar, sei Dir des Schicksals Lauf! 1
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 2L Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 sind nachbenannte Druckschriften:
1) „Rother Kate ch ismus für das deutsche Volk", Druck von W. Derby, New Iork and Boston;
2) „Programm der sozialdemokratischen Arbeiter- Partei", unterzeichnet vom „Ausschuß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei: Ed. Prey, Vorsitzender, Th. Iork, Secretair";
3) Programm der sozialistischen Arbeiter-Partei Deutschlands", mit einem Aufruf „Arbeiter Deutschlands" unterzeichnet: „Der Vorstand der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Hamburg)" — und gedruckt zu Leipzig in der Genossenschafts-Buchdruckerei, von uns verboten worden, was wir hiermit bekannt machen.
Düsseldorf den 10. Februar 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Roon.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im Verlag von Joseph Leyendecker in Mainz erschienene, von Dietzel, Schwenck und Schnegelberger in Mainz („Mainzer Nachrichten") gedruckte Aufruf mit der Ueberschrift: „Au das arbeitende Volk in Stadt und Land. Brüder und Freunde" und der Unterschrift: „Mainz, ijm Februar 1881" nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Mainz den 14. Februar 1881.
Großherzoglich hessisches KreiSamt Mainz, von Röder.
Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die Druckschrift:
„Neues und Altes. Eine Vertheidigungsschrift von G. A. Demmler. Schwerin, 1874. Gedruckt in G. Hilbs Buchdruckerei"
verboten worden.
Schwerin den 8. Januar 1881.
Großherzoglich mecklenburg-schwerinsches Ministerium des Innern.
___Wetzell.__
Für den am 10. Juni 1862 zu Hanau geborenen Karl Friedrich August Clauß ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen- Verbande behufs Niederlassung in England nachgesucht.
Hanau am 21. Februar 1881.
Der Landrath.
Zugelaufen: Eine fette Gans.
Hanau am 26. Februar 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.____________________ Landwirtschaftlicher Kreis-Verein M Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 5. März, Nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau. Tagesordnung:
1) Beschaffung von Viehwaagen für die Gemeinden des Kreises Hanau.
2) Vergeben von 50 Mark als Zuschuß an einen jungen Mann, der sich in dem pomologischen Institut in Cassel als Baumwärter ausbilden will.
3) Gratisverloosung derjenigen Gewinne, welche bei der Verloosung im September v. I. nicht abgeholt wurden.
4) Rechnungsablage.
5) Vorstandswahl.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden gebeten.
Hanau am 18. Februar 1881.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Einführung des Postauftrags-Verfahrens im Verkehr mit Niederland.
Vom 1. März ab kann im Verkehr zwischen Deutschland und Niederland die Einziehung von Geldern bis zum Betrage von 250 Mark bz. 150 Gulden im Wege des Postauftrags stattfinden. Zu Postaufträgen nach Niederland ist das für den Verkehr innerhalb des Reichs-Postgebiets vorgeschriebene Formular zu benutzen. Die einzuziehende Summe ist auf demselben in Niederländischer Währung, d. i. in Gulden und Cents, anzugeben. Die im Voraus zu entrichtende Taxe beträgt, wie bei Einschreibbriesen nach Niederland, an Porto 20 Pf. für je 15 Gramm und an Einschreibgebühr 20 Pf. Der in Niederland eingezogene Betrag wird dem Auftraggeber mittels Postanweisung, nach Abzug der betreffenden Gebühren, übersandt. Die Aufnahme von Wechselprotesten bz. die Weitergabe der Postausträge an dritte Personen wird im Verkehr mit Niederland postseitig vorerst nicht ver-