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Nr. 47.
Freitag den 25. Februar
1881.
Amtliches.
Zugeslogen: Ein rother Hahn.
Gesunden: Ein weißes Taschentuch. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen.
Hanau am 25. Februar 1881.
____________________Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packete und Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.
Cassel, den 22. Februar 1881.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
___________In Vertretung: Wächter.___________________
Rundschau.
R. F. (Deutsch es Reich.) Die Vermählungsfeierlichkeiten am Berliner Hofe lenken den Blick in außergewöhnlichem Maße auf unser erhabenes Kaiserhaus und das in seinem Schooße stattfindende Ereigniß, an welchem das ganze deutsche Volk innigen Antheil nimmt: Denn das erlauchte Brautpaar Prinz Wilhelm von Preußen, der älteste Sohn des deutschen Kronprinzen, und Prinzessin Victoria von Schleswig- Holstein, Tochter des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein-Augusten- burg, sind ja bestimmt, den deutschen Kaiserthron dereinst zu schmücken und ihm, dem ritterlichen Kaiserenkel, wie ihr, dem lieblichen Fürstenkinde, das so reich an Gaben des Geistes wie des Herzens ist, bringt das deutsche Volk seine vollsten Sympathien entgegen. Aber auch das Ausland versteht die Bedeutung des Hochzeitsfestes des künftigen deut- fchen Kaisers zu würdigen, wie die Entsendung hervorragender Vertreter fast sämmtlicher Fürstenhäuser und Staaten Europas zur Hochzeitsfeier des Prinzen Wilhelm beweist. Unter denselben nennen wir nur den Erzherzog Carl Ludwig von Oesterreich, als Vertreter des Habsburger Kaiserhauses, den Prinzen von Wales, welcher die englische Königsfamilie vertritt, den Großfürsten Alexis von Rußland, als Vertreter des russischen Kaiserhauses, den Herzog von Aosta, Vertreter der italienischen Königsfamilie u. s. w. Als Vertreter der französischen Republik hat der französische Botschafter in Berlin, Graf Saint Vallier, von seiner Regierung eine außerordentliche Beglaubigung empfangen. Der Einzug der hohen Braut in Berlin erfolgt am Sonnabend, den 26. Februar, in feierlicher Weise, am darauffolgenden Tage, Sonntag den 27. Februar, findet die Trauung statt. Die Segenswünsche des ganzen deutschen Volkes begleiten dessen zukünftiges Kaiserpaar an seinem Ehrentage.
Die Differenzpunkte, welche bisher zwischen den beiden Häusern des Landtages bezüglich des Zuständigkeitsgesetzes bestanden, sind bis auf einen einzigen Paragraphen als beseitigt zu betrachten. In seiner Montags-Sitzung nahm das Herrenhaus das Zuständigkeitsgesetz nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität an, nur über §. 7, welcher von dem Bestätigungsrechte der ländlichen Bürgermeister handelt, bleibt die Differenz zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus bestehen. Am Dienstag erledigte das Haus nur Gegenstände von untergeordneter Bedeutung.
Das Abgeordnetenhaus trat am vergangenen Dienstag wieder in die Debatte über dar Zuständigkeitsgesetz ein. Der vom Herrenhause gestrichene §. 7, wonach nur die Bürgermeister und deren Beigeordnete der Bestätigung bedürfen, wurde von den Abgeordneten Brüel, Zelle und Köhler wieder ausgenommen. Trotzdem, daß der Vertreter des Ministeriums deS Innern, Geh. Rath v. Brauchitsch, erklärte, daß der §• ? in der vom Abgeordnetenhause beliebten Fassung für die Staatsregierung unannehmbar sei, wurde der betreffende Paragraph, nachdem sich besonders die Abgeordneten Hänel und Rickert für den früheren Beschluß des Abgeordneteuhauses verwendet hatten, mit 175 gegen 149
Stimmen in der Fassung angenommen, daß von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes fortan nur die Bürgermeister und deren regelmäßige Stellvertreter der Bestätigung bedürfen.
Der Schluß des Landtages sollte nach den bisherigen Bestimmungen am Mittwoch, den 23 Februar, erfolgen, indessen ist auch in dieser Beziehung durch die plötzlich eingetretene Ministerkrisis im Cabinet eine Unsicherheit eingetreten, die es unmöglich macht, eine Zeitbestimmung bezüglich des definitiven Landtags-Schlusses zu geben. Was diese Krisis anbelangt, so cirkuliren in der Reichshauptstadt allerhand Gerüchte, doch steht für jetzt nur soviel fest, daß die Versuche, den Minister des Innern zur Zurücknahme seines Entlassungsgesuches zu bewegen, an der Weigerung des Grafen Eulenburg bis jetzt gescheitert sind.
Die zweite bayerische Abgeordnetenkammer hat am Dienstag die Berathung über das Einkommensteuergesetz zu Ende geführt und den betreffenden Entwurf mit 122 gegen 25 Stimmen nach den Anträgen des Ausschusses angenommen.
(O esterreich-Ungarn.) Die Vermählung des Kronprinzen Rudolf von Oesterreich mit der Prinzessin Stefanie von Belgien wird im Mai dieses Jahres stattfinden. Das Ober-Hofmeisteramt hat dem Wiener Bürgermeister hiervon offiziell Mittheilung gemacht, welcher diese Mittheilung wiederum der Festkommission des Gemeinderaths der Stadt Wien zugehen ließ.
(Frankreich.) Der französische Kammerpräsident/ Gambetta, hat in der französischen Deputirtenkammer einen großen rednerischen Triumph gefeiert, der feinen Namen in ganz Frankreich mit einem Schlage wieder im hellsten Lichte strahlen läßt. Die Gegner der Ex-Diktators in der Deputirtenkammer wollten die im englischen Blaubuche veröffentlichte Mittheilung, daß das französische Cabinet im vorigen Sommer Griechenland 30,000 Gewehre angeboten habe, zu einer Waffe gegen den verhaßten Kammerpräsidenten schmieden. Der radikale Deputirte Doves stellte daher in der Montags-Sitzung der Deputirtenkammer die Anfrage, ob diese Mittheilung begründet sei, worauf der Ministerpräsident Ferry nachwies, daß Frankreich niemals ein derartiges Versprechen Griechenland gegenüber gemacht habe. Nach Ferry erhob sich Gambetta und erklärte, daß er niemals auf die auswärtige Politik weder des jetzigen noch des vorhergegangenen französischen Cabinets eine Pression ausgeübt habe, er habe sich überhaupt jeder kriegerischen Anspielung, auch in seiner Cherbourger Rede, enthalten. Wohl wünsche er, daß Frankreich wieder seine frühere Rolle einnehme, aber provociren habe er mit seiner Cherbourger Rede nichl gewollt. Zum Schluß rief Gambetta unter dem brausenden Jubel des Hauses die Entscheidung der französischen Nation zwischen den Lärmmachern und Denjenigen, welche ihr Vaterland bis zum Tode lieben, an. Der Eindruck dieser jüngsten Rede Gambetta's war ein gewaltiger in der Deputirtenkammer, wie er es auch in ganz Frankreich sein wird und der Ex-Diktator hat seine kürzlich in der Deputirtenkammer durch den Verlauf der Jnterpellvtion Proust erlittene Niederlage wieder glänzend wett gemacht.________________(Schluß folgt.)
Tagesscha«.
— Berlin, 24. Febr. Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf und die Frau Landgräfin von Friedrich von Dessert mit Prinzessin Elisabeth und Gefolge sind gestern Abend aus Philippsruhe zu den Vermählungsfeierlichkeiten in Berlin eingetroffen und haben theils im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl, theils im Kaiserhof Wohnung genommen. — Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Albrecht, die verwittwete Prinzessin Heinrich der Niederlande, die Erbgroßherzogin von Oldenburg und den Landgrafen und die Landgräfin von Reffen nebst Familie. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl versammelte heute Höchstseine aus Veranlassung der Vermählungs-Feierlichkeiten hier eingetroffenen Familienglieder: den Prinzen und die Frau Prinzessin Friedrich Carl, den Landgrafen und die Frau Landgräfin Friedrich von Hessen, die Prinzessin Heinrich der Niederlande, die Erbgroßherzogin von Oldenburg, die Prinzessin Elisabeth von Hessen und den Prinzen Friedrich Leopold zu einem Diner. An demselben nahmen auch die zum Ehrendienst kommandirten Damen und Herren, sowie das Gefolge Theil.
(R. u. St.-A.)