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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinziell-Korrespondenz.
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Nr. 46.
Donnerstag den 24. Februar
1881.
Amtliches.
Der am 27. August 1864 geborene Eugen Schäfer zu Bocken- heim hat um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverband, behufs Auswanderung nach Nordamerika, nachgesucht.
Hanau am 16. Februar 1881.
Für den am 18. November 1865 zu Hanau geborenen Johann Heinrich Christian Koch ist um Entlassung aus dem Preußischen Unter- tha.>en-Verband behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 17. Februar 1881.
Der Buchhändler Mathäus Ullrich von hier ist als Taxator von Mobilien und Moventien verpflichtet worden.
Hanau am 21. Februar 1881.
Der Landrath.
Gefunden: Ein schwarzer Schleier. Ein Stück von einer Nähmaschine. Eine schwarze Orleanschürze.
Entlaufen: Ein gelber Spitz.
Hanau am 24. Februar 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Bekanntmachung.
Einführung des Postauftrags-Verfahrens im Verkehr mit Niederland.
Vom 1. März ab kann im Verkehr zwischen Deutschland und Niederland die Einziehung von Geldern bis zum Betrage von 250 Mark bz. 150 Gulden im Wege des Postauftrags stattfinden. Zu Postaufträgen nach Niederland ist das für den Verkehr innerhalb des Reichs-Postgebiets vorgeschriebene Formular zu benutzen. Die einzuziehende Summe ist auf demselben in Niederländischer Währung, d. i. in Gulden und Cents, anzugeben. Die im Voraus zu entrichtende Taxe beträgt, wie bei Einschreibbriefen nach Niederland, an Porto 20 Pf. für je 15 Gramm und an Einschreibgebühr 20 Pf. Der in Niederland eingezogene Betrag wird dem Auftraggeber mittels Postanweisung, nach Abzug der betreffenden Gebühren, übersandt. Die Aufnahme von Wechselprotesten bz. die Weitergabe der Postausträge an dritte Personen wird im Verkehr mit Niederland postseitig vorerst nicht vermittelt. Ueber die sonstigen näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.
Berlin W., 17. Februar 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
______________________Stephan.__________________
Bekanntmachung.
Einführung des Postauftrags-Verfahrens im Verkehr mit Rumänien.
Vom 1. März ab kann im Verkehr zwischen Deutschland und Rumänien die Einziehung von Geldern bis zum Betrage von 600 Mark bz. 750 Franken im Wege des Postauftrags stattfinden. Zu Postaufträgen nach Rumänien ist das für den inneren Verkehr Deutschlands vorgeschriebene Formular zu benutzen. In demselben ist die einzuziehende Summe in Franken und Centimen anzugeben. Die Ausfüllung des Formulars hat mit lateinischen Buchstaben zu erfolgen. Die im Voraus zu entrichtende Taxe für den Postauftragsbrief beträgt, wie bei Einschreibbriefen nach Rumänien, an Porto 20 Pf. für je 15 Gramm und an Einschreibgebühr 20 Pf. Der eingezogene Betrag wird dem Auftraggeber, nach Abzug der Postanweisungsgebühr, mittels Postanweisung übersandt. Die Aufnahme von Wechselprotesten bz. die Weitergabe der Postaufträge an dritte Personen wird im Verkehr mit Rumänien postseitig bis auf Weiteres nicht vermittelt. Ueber die sonstigen näheren Bestimmungen, insbesondere aber darüber, nach welchen Orten Rumäniens Postaufträge zulässig sind, ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.
Berlin W., 17. Februar 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.
Tagesschau.
— Berlin, 23. Febr. Se. Majestät der Kaiser und König hatten gestern Nachmittag mit dem Finanzminister Bitter eine Konferenz. Heute nahmen Allerhöchstdieselben militärische Meldungen entgegen, hörten den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und ertheilten Mittags 1 Uhr dem Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staats- Minister von Leipziger eine Audienz. (R. u. St.-A)
— Das Brautkleid der Prinzessin Victoria Augusta zu Schleswig- Holstein besteht aus weißem Atlas en tablier, abwechselnd mit Silber- spitzen und Honnetonspitzen, einem Geschenk der Königin von England, besetzt und mit Sträußen von Myrten und Orangen besteckt. Die Schleppe, fünf Meter lang, ist von Silberbrokat an den Rändern mit reicher Silberstickerei und mit Guirlanden von Myrten und Orangen geschmückt. Bei ihrer Ankunft im Königlichen Schlosse wird, wie verlautet, die Braut des Prinzen Wilhelm am Fuße der Wendeltreppe von sämmtlichen Prinzen des Hauses empfangen, oben am Eingang zum Schweizersaal empfangen sie die Prinzessinnen des Königlichen Hauses und geleiten sie in die Drapd'orkammer, wo Ihre Majestäten mit sämmtlichen hohen Gästen sie erwarten und begrüßen. Der Kaiser begibt sich mit dem hohen Brautpaare, dem Kronprinzen, der Frau Herzogin Adelheid zu Schleswig-Holstein, dem Prinzen Christian, als Vertretern des minorennen Chefs des Schleswig-Holsteinischen Hauses älterer Linie, in das Kurfürstenzimmer, wo die Unterzeichnung der Ehepakten stattfindet, die ein ziemlich starkes Aktenkonvolut bilden sollen. (Post.)
— Berlin, 23. Febr. Nach den der heutigen „Kreuz -Ztg." bis jetzt vorliegenden Nachrichten ist die Frage ob der Minister Graf Eu- lenburg bei seinem Entlaffungsgesuche beharren wird, noch unentschieden. Behufs Herbeiführung eines Ausgleiches soll, wie dasselbe Blatt meldet, der Vizepräsident des Staatsministeriums, Graf Stolberg, mit dem Grafen Eulenburg verhandeln, was indeß schwerlich Erfolg haben werde, zumal das Züständigkeitsgesetz nicht zu Stande gekommen sei. (Post)
— Berlin, 23. Febr. (Herrenhaus.) Das Haus beschäftigte sich ausschließlich mit dem streitigen §. 7 des Zuständigkeitsgesetzes (staatliche Bestätigung der Bürgermeister und deren Stellvertreter) und beschloß mit großer Mehrheit nach kurzer Debatte gemäß dem Anträge der 10. Commission (Referent v. Winterfeld), bei feinen früheren Be- schlüsien stehen zu bleiben und also den §. 7 aus dem Zuständigkeitsgesetze wiederum zu entfernen.
Dieselbe Commission wird sich bis Nachmittag über die Kreisordnungsnovelle schlüssig machen und b^m Hause in einer um 6 Uhr statt- findenden Plenarsitzung darüber Bericht erstatten.
In einer späteren Abendstunde (wahrscheinlich um 7 Uhr) wird in gemeinsamer Sitzung beider Häuser im Abgeordnetenhause der Schluß der Session erwartet. (K. Z.)
— Berlin, 23. Febr. In der heutigen (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gab der Präsident von Köller bekannt, daß nach einer Mittheilung des Herrenhauses in der heutigen Sitzung des letzteren der vom Abgeordnetenhause angenommene §. 7 des Gesetzentwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte wieder gestrichen worden sei. Ueber die geschäftliche Behandlung der Vorlage soll später Beschluß gefaßt werden. Das Haus ging hierauf zur weiteren Berathung des aus dem Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen, über.
— 4. Plenarsitzung des Reichstages, Donnerstag, den 24. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts- Etats für das Etatsjahr 1881/82. — Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres.
— Bezüglich des Gesetzentwurfs wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben hat der Bundesrath beschlossen, dem Entwurf, mit Hinausschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr und mit folgender Zusatz- I bestimmung zuzustimmen: „Der Ertrag der Abgaben fließt nach Abzug