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Nr. 44.

Dienstag den 22. Februar

1881.

Amtliches.

Daniel Schmidt zu Oberdorfelden wurde an Stelle des Bürger­meisters Kirstein als Sachverständiger zur Untersuchnng des Schweine­fleisches auf Trichinen für die Gemeinde Oberdorfelden widerruflich be­stellt und in Pflichten genommen.

Hanau am 19. Februar 1881.

Die Ortsvsrstände wollen die Pferdebesitzer benachrichtigen, daß die Königlichen Beschäler am 1. März er. auf Station Wilhelmsbad eintreffen werden.

Hanau am 19. Februar 1881.

Der Landrath.

Zugelaufen: Am 17. d. Mts. ein kleines gelbes Hündchen, m. Geschlechts; Empfangnahme bei Philipp Lehr zu Oberdorfelden.

Gefunden: Ein Spazierstock, im hiesigen Postgebäude stehen geblieben.

Hanau am 22. Februar 1881.

__Aus Königl. Landrathsamt.____________________

Tagesschau.

— Berlin, 21. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben gestern Mittag um 1 Uhr im hiesigen Königlichen Palais den neuernannten mexikanischen Minister-Residenten, General Francisco Z. Mena, in Au­dienz zu empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben des Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Mexiko entgegenzunehmen ge­ruht, durch welches derselbe in der gedachten Eigenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigt wird. Als Vertreter des Auswärtigen Amtes wohnte der Audienz der Gesandte Graf zu Limburg-Stirum bei.

— Berlin, 21. Febr. In der heutigen Sitzung des Herrenhau­ses ergriff, nach der „Post", zunächst der Herr Minister-Präsident Fürst Bismarck das Wort, um sehr entschieden zu erklären, daß zwischen ihm und dem (nicht anwesenden) Minister des Innern keine Meinungsver­schiedenheit obwalte, daß man über verschiedene Motive nicht abstimme und daß, wenn eine Ministerkrisis eintrete, nicht er, sondern Se. Maje­stät der König das Weitere zu entscheiden haben wird. Gleichfalls be­ständen prinzipelle Dissense im Schooße des Ministeriums nicht. Die weiteren Ausführungen des Minister-Präsidenten berührten die Frage, in welcher Weise dem Hcrrenhause eine adäquatere Betheiligung an der Erledigung der Regierungsvorlagen gegenüber dem andern Hause zu er­möglichen sei; der Ministerpräsident versprach als Mitglied des Hauses jeder Maßregel, die darauf hinzielte, Vorschub zu leisten. Trotz der ent­gegenstehenden sehr entschiedenen Erkiärung des Herrn Ministerpräsiden­ten vom Sonnabend hatte die nochmals mit dem Entwurf beschäftigte Kommission an dem Vorschläge festgehalten, §. 17 in der Fassung des Abgeordnetenhauses anzunehmen. Die Herren v. Kleist-Retzow, Adams, Graf v. Brühl und Graf v. d. Schulenburg-Beetzendorff widersprachen diesem von der Kommission mit 9 gegen 4 Stimmen gefaßten Beschluß, während der Regierungskommissar, Geheime Rath v. Brauchitsch, diesem beitrat. Ueber den §. 17 wurde namentlich abgestimmt.

Mit 50 gegen 45 Stimmen wurde die Fassung des Abgeordneten­hauses, für welche auch Fürst Bismarck sein Votum abgab, angenom­men und darauf das Zuständigkeitsgesetz im Ganzen angenommen. Es folgte die Berathung kleinerer Vorlagen, bei der sich das vorher stark gefüllte Haus bedeutend leerte.

— Berlin, 21. Febr. Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich heute lediglich mit einer Reihe von Petitionen.

— B erlin, 22. Febr. Gestern Nachmittag hatte Se. Majestät der Kaiser eine Konferenz mit dem Reichskanzler Fürsten Bismarck.

— Die Wahlprüfungskommission des preuß. Abgeordnetenhauses hat die Wahl des Abg. Meyer-Breslau (Sezess.) einstimmig für ungül­tig erklärt.

— Das preuß. Herrenhaus hat den dauernden Steuererlaß endlich bewilligt und zwar mit 94 gegen 41 Stimmen.

— Getroffener Anordnung zufolge werden die Uebungen der Offi­ziere des Beurlaubtenstandes in dem Jahre 1881—82 dergestalt vorge­

nommen, daß zu denselben die Einberufung von Premier-Lieutenants der Landwehr-Infanterie, Jäger, Fußartillerie und Pioniere behufs Able- gung der Hauptmannsprüfung möglichst zahlreiche erfolge. Die Prü­fung gewährt nur die Aussicht auf Beförderung zum Hauptmann. Soll­ten sich Premier-Lieutenants vorgenannter Truppentheile, welche bereits ihre Hauptmanns-Qualifikation ausreichend dargelegt haben, bei Linien- truppen freiwillig zu einer achtwöchentlichen Uebung melden, desgleichen Hauptleute selbst, so können diese sich freiwillig meldenden Offiziere von den Generalcommandos zugelassen und ihnen die vorgeschriebenen Com- petenzen gezahlt werden.

— Im Augusta-Hospital fand nach der „Trib." am Freitag Abend kurz nach 6 Uhr eine Feierlichkeit zu Ehren des verstorbenen Abgeord­neten Fr. Oetker statt, an der sich zahlreiche Mitglieder der parlamen­tarischen Körperschaften betheiligten. Die Leiche selbst wird nach Cassel geschafft und daselbst beigesetzt. Der Abg. Schläger legte Namens der nationalliberalen Fraktion einen Lorbeerkranz auf den offenen, mit Blu­men reich geschmückten Sarg, den die Freunde des Dahingeschiedenen umstanden. Der Anstaltsgeistliche hielt eine warme Ansprache und der Abg. Löwe (Bochum) beleuchtete in kurzen Zügen den lauteren, politi­schen Charakter Oetker's, mit dem er (Redner) im Exil Jahre lang zu­sammen gelebt habe und dessen Streben seit seiner Jugendzeit die Ein­heit des Vaterlandes gewesen sei, deren glorreiche Erfüllung er geschaut. Die beiden Söhne des Verstorbenen geleiten die Leiche nach der Hei- math.

— Das Verschenken von gesundheitsschädlichen Nahrungs oder Genußmitteln an einen Anderen mit dem Bewußtsein, daß der geschenkte Gegenstand die Gesundheit des Genießenden zu schädigen geeignet sei, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 13. Dezem­ber v. I., aus §. 12 Nr. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 mit Gefängniß und event. Ehrverlust zu bestrafen.

— Anläßlich des Synagogenbrandes in Neustettin wird der „Nat.- Ztg." mitgetheilt: „Nach den bisherigen Ergebnissen der gerichtlichen Untersuchung gilt es als feststehend, daß das Feuer nicht angelegt ist. Die Thür wurde bei Beginn des Brandes verschlossen, das Schloß un­versehrt gefunden; ebenso waren die Fenster sämmtlich unversehrt und sind alle so eingerichtet, daß sie nur von innen zu öffnen sind. Die Untersuchung hat dagegen die Wahrscheinlichkeit nahe gelegt, daß irgend eine bei der Reinigung stattgefundene Unvorsichtigkeit den Brand veran­laßt; doch sind auch in dieser Beziehung positive Resultate nicht festge­stellt. Der Staatsanwalt wird diese Sache weiter untersuchen, hat aber bis jetzt keine Veranlassung zum Einschreiten gegen eine bestimmte Per­son gefunden.

— Der in Leipzig erscheinende „Reichsbürger", ein Blatt, das bekanntlich der Social-Demokratie, speziell deren Führern Bebel und Liebknecht, Fritsche und Hasenclever sehr nahe stehen soll, warnt ein­dringlich vor der Auswanderung nach Nordamerika. „In Deutschland", so läßt es sich von drüben, vielleicht von dem früheren Referendar Viereck, der neulich nach Amerika reiste, schreiben, „glaubt man offen­bar, hier herrsche die lebhafteste Prosperität. Das ist grundfalsch. Die Geschäfte gehen durchaus nicht gut, theilweise sehr schlecht, und es sind die bestimmtesten Anzeichen vorhanden, daß wir vor einer neuen ökono­mischen Krisis stehen. Der kurze Aufschwung des vorigen Jahres hat nämlich dem abscheulichen Schwindel wieder auf die Beine geholfen, und da es an jeder soliden Grundlage fehlte, so kommt der Rückschlag, die Krise, geschwinder, als es in normalen Zeiten der Fall zu sein pflegt. Jetzt schon ist es außerordentlich schwer, irgend Jemand zu placiren, vielen Einwanderern, die mit glänzenden Hoffnungen herübergekommen, geht es sehr schlecht, und wenn der Exodus aus Deutschland nach der neuen Welt nicht bald aufhört oder erheblich geringer wird, dann wird unter den Einwanderern ein furchtbarer Nothstand entstehen."

— Paris, 20. Febr. (K. Z.) Nach dem Beispiele der Syn­dikatskammer der Pariser Weinwirthe haben jetzt auch andere Syndikate Gambetta ein Bankett angeboten. Da nun aber Gambetta nicht überall erscheinen und reden kann, so hat der aus 80 Syndikatskammern be­stehende Nationalverein für Handel und Industrie beschlossen, diesen ver­einzelten Kundgebungen entgegen zu kommen und die Initiative zu einem