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Jährlich 9 Mart. Halbj.tM.SOP. Vierteljährlich

2 Marl 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufjchlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Nr. 42.

Hliiiailtr Aiyeigcr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Samstag den 19, Februar

Znsertlons-

Preis:

Die ispaltige Tarmondzeile ob. deren Raum 10 Pfg.

Die Lfpalt. Zeile 20 Pfg.

Die gspaltigeZeile 30 Pfg.

1861.

Amtliches.

Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in den Unter­offizier-Schulen zu Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels, Marienwerder und Ettlingen eingestellt zu werden wünschen.

1) Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heran- zubilden.

2) Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militairische Ausbildung und Unterricht in alle dem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes,' als Feldwebel nnd dergl. zu erlangen, und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militair-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister und dergl. beziehungs­weise als Civilbeamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzu- legen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militairische Rech­nungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettsechten und Schwimmen.

3) Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich gibt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unter­offizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüg­lichsten Freiwilligen werden bereits auf den Unteroffizier-Schulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.

4) In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Be­treff der Ueberweisung an einen bestimmten Truppentheil nach Möglich­keit berücksichtigt werden.

5) Die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen stehen wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter den militairischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

6) Der in die Unterosfizier-Schule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20fte Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende muß mindestens 1,57 m groß, vollkommen ge­sund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maßgabe seines Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule vollkommen brauchbar für die Kriegsdienst zu werden.

7) Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.

8) Der Eintritt in eine Unteroffizier-Schule kann nur dann er­folgen, wenn sich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach erfolgtet Ueber­weisung aus der Unteroffizier-Schule an einen Truppentheil noch vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.

9) Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Geräthschaften zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen werden bekleidet und verpflegt, wie jeder Soldat der Armee.

10) Wer die Aufnahme in eine Unteroffizier-Schule wünscht, hat sich bei dem Landwehr-Bezirks-Commando seines Aufenthaltsorts, oder bei einem der Commandos der Unteroffizier-Schulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißenfels, Marienwerder oder Ettlingen unter Vorzeigung eines von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Commission seines Aushe­bungsbezirks ausgestellten Meldescheins persönlich zu melden. Da die Unterosfizier-Schule in Weißenfels sich zur Zeit vorzugsweise aus Unter- «ffizier-Vorschülern ergänzt, so erfolgt die Einstellung von Freiwilligen daselbst nur in denjenigen Fällen, in denen die Zahl der Unteroffizier- Vorschüler zur Erreichung des vorgeschriebenen Etats nicht genügt.

11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so ist zunächst die Verpflich- tungs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit (s. unter Nr. 8) aufzunehmen. Diejenigen Freiwilligen, welche sich direkt bei einer der Unteroffizier-Schulen zum Eintritt gemeldet haben, können dort, bei vorhandener Vacanz, sogleich eingestellt werden, andernfalls wird denselben von den Unteroffizier-Schulen ein Annahmeschein ertheilt.

Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr-Bezirks-Com- mando den freiwilligen Eintritt nachgesucht haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Annahmeschein von der Unteroffizier-Schule, welcher sie zugetheilt worden sind.

Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der Freiwillige in die Classe der vorläufig in die Heimath beurlaubten Freiwilligen. Die Ein­berufung erfolgt von derjenigen Unteroffizier-Schule, welche den Annahme­schein ausgestellt hat, durch Vermittelung des betreffenden Landwehr- Bezirks-Commandos.

Eine Lösung der durch die Verpflichtungsprotokolle eingegangenen Eintritts-Verpflichtung kann nur mit Genehmigung der Inspektion der Infanterie-Schulen erfolgen. Kosten dürfen der Militair-Behörde da­durch nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizier-Schule erbeten, so hat der betreffende Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahmsweise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise zu tragen.

Die Wünsche der Freiwilligen in Betreff der Zutheilung an eine bestimmte Unteroffizier-Schule sollen, soweit angängig, berücksichtigt werden.

12) Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schulen findet alljährlich zweimal, und zwar bei den Unteroffizier-Schulen Pots­dam, Biebrich, Weißenfels und Marienwerder im Monat Oktober, bei den Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen im Monat April statt.

Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden kann, darf bei entstehenden Vacanzen in die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam, Biebrich und Weißenfels bis Ende Dezember, in die Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß der­selbe dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt.

13) Füsiliere der Unteroffizier-Schulen, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffizier-Schulen ent­lassen. Solchen entlassenen Freiwilligen wird die in den Unterosfizier- Schulen zugebrachte Dienstzeit bei der Erfüllung ihrer aktiven Dienst­pflicht in der Armee nicht in Anrechnung gebracht.

14) Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule erhalten bei guter Führung diejenigen Füsiliere, welche in die Heimath beurlaubt werden, sofern diese über 75 km von der Garnison der Unterosfizier- Schule entfernt ist, eine einmalige Reise-Entschädigung. Die Entschädi­gung wird für die ganze Fahrt abzüglich einer Strecke von 75 km ge­währt. Während dieser Beurlaubung wird den Füsilieren die volle Löhnung bis zur Dauer von 4 Wochen belassen.

Berlin den 7. Oktober 1880.

Kriegs-Ministerium. v. Kamele.________________

Bürgermeister Heinrich Wilhelm Römer zu Eckenheim ist auf weitere 8 Jahre gewählt und in seinem Amte bestätigt worden.

Hanau am 15. Februar 1881.

Bei einer verdächtigen Persönlichkeit wurden eine Quantität Kar­toffeln, welche vermuthlich bei Hanau oder Umgegend aus einer Feld­grube entwendet worden sind, sowie 2 wollene Herrenhemden polizeilich in Beschlag genommen. Personen, welche über diese Gegenstände Aus­kunft geben können, werden ersucht, dies alsbald in meinem Bureau zu thun.

Hanau am 18. Februar 1881.

Der Landrath.

G eländet: Am 30. v. Mts. Morgens im Main bei Höchst ein Nachen von ca. 150 Centner Tragkraft. Derselbe hat vorn und hinten je ein Stirnbrett und befinden sich am hinteren Stirnbrette zwei unle-