liner Hof, mit seinem Gesandtschaft^AttachS Aomayata und Begleitung. Die Mehrzahl der Besucher sind selbstredend dem deutschen Reich ange- hörig, aber immerhin bilden Ausländer einen wesentlichen Bestandtheil der Heilsuchenden im Kurhaus, welche sich insbesondere auf Holland, Belgien und Rußland vertheilen. (G.-A.)
— Gießen, 16. Februar. Die leidige Gewohnheit, Nachts im Bette zu lesen, hätte einem Studenten in der Nacht vom Montag zum Dienstag beinahe das Leben gekostet. Der Betreffende schlief während des Lesens ein, das Licht brannte herunter, sodaß das auf dem Nachttisch liegende Taschentuch Feuer fing, von hier theilte es sich den Kopfkissen mit, bis zu den Matrazzen. Es zeugt von einem gesunden Schlaf daß hier erst der Schläfer erwachte und noch glücklich den Brand löschen konnte. Wie sehr leicht hätten der Rauch und Dunst denselben aber betäuben können und zwar so, daß der ewige Schlaf eingetreten wäre. Möge dieser Vorfall zur Warnung dienen. (G. A.)
WaS gehört zu einer guten Werkstatt?
Wenn mon bei gelegentlichen Besuchen in den Werkstätten kleiner Meister, Buchbinder, Schneider, Schuhmacher u. s. w. den entsetzlichen Schmutz bemerkt, der sich nicht selten in ihnen vorfindet, und die ungesunde erstickende Luft der engen, von einer großen Anzahl Menschen benutzten Räume athmet, erklärt man es sich leicht, daß viele Gesellen und Lehrburschen lieber in die Fabriken gehen, wo sie in reinlichen, geräumigen, gut gelüfteten Lokalen ihre Arbeiten verrichten.
Was in der Fabrik möglich, ist auch in der Werkstatt des Klein- gewerbtreibenden nicht ausgeschlossen. Auch hier wird sich der Arbeitgeber alsbald aus der erhöhten Leistungsfähigkeit seiner Arbeiter für die Auswendungen bezahlt sehen, die ihm aus der Erfüllung weniger gesundheitlich erforderlicher Bedingungen erwachsen.
Eine gesunde Werkstatt soll vor Allem hinreichend geräumig sein, und da ein Erwachsener für die Dauer von 12 Stunden eines Raumes von etwa 1000 Kubikfuß zur gehörigen Athmung bedarf, so müßte man eigentlich bei einer Zimmerhöhe von 10 Fuß für einen Gesellen eine Bodenflüche von 10 Fuß Länge und eben so großer Breite rechnen. Ist die Beschaffung so großer Räume nicht thunlich, so wird man doppelt auf eine gute Ventilation hinarbeiten müssen. Eine solche erreicht man im Winter zum Theil durch Offenhalten der Feuerung oder durch Anbringen von Ventilationsschächten in den oberen Fensterscheiben.
Vor und nach Gebrauch der Räume müssen sämmtliche Fenster geöffnet und die staubigen Theile ausgekehrt werden; damit entfernt man auch den oft recht unangenehmen und schädlichen Geruch der Rohmaterialien, des Leders, des Leims, des Kleisters re. Leider glauben die Meister hin und wieder noch, daß sie der Wärme wegen die Fenster nicht öffnen dürfen, was aber bei weitem nicht so schädlich ist als die mit Kohlensäure und allen möglichen Ausdünstungen geschwängerte, verdorbene Luft. Damit sei aber eine angemessene Erwärmung der Räume nicht ausgeschlossen, sondern nur allzu große Hitze, die man auch gar nicht selten antrifft und die doch entschieden schädlich ist, den Kopf ein- nimmt nnd Kongestionen veranlaßt.
Ferner ist auf eine angemessene Beleuchtung der Werkstätte zu achten. Ohne gute Augen ist ein guter Handwerker nicht denkbar; schlechte Beleuchtung aber verdirbt das Sehorgan und jahrelang in schlecht beleuchteten Räumen fortgesetzte Arbeit drückt die Leistungsfähigkeit und den Verdienst des Arbeiters unaufhaltsam herunter. (Die Wasserkugeln der Schuhmacher, die noch unverantwortlich oft vorkommen.) Namentlich die Lokale für Kupferstecher, Uhrmacher, Setzer, Zeichner, Spinner und dergl. bedürfen eines Ueberflusses von Licht. Blind geboren werden nur sehr wenige Menschen; die meisten Bliuden verdanken ihr Unglück, neben der langjährigen Wirkung von unreiner Luft und Staub, der Ueberreizung der Augen durch unzweckmäßiges Licht.
Auch die Lage der Werkstatt ist von großer Wichtigkeit; freilich in großen Städten wird nicht viel darnach gefragt, wo sie für die Gesundheit am besten zu liegen kommt, in den Keller oder Unters Dach! Wie anders aber arbeitet es sich dort, wo zu Zeiten ein heller Sonnenstrahl durchs Fenster auf die Arbeit fällt! da pfeifen und singen die Gesellen; der Meister wird aufgeräumt und erzählt aus den Jahren seiner Wanderschaft! —
Das Licht ist der hauptsächlichste Erreger des Lebens; Pflanzen, denen das Licht entzogen wird, verkümmern. Aber auch auf die Lebensthätigkeit des Menschen, auf Ausdünstung, Absonderung, Stoffwechsel und Wachsthum wirkt es fördernd. „Wo die Sonne nicht hineingeht, geht der Arzt hinein," sagt ein italienisches Sprichwort; deshalb setzen
8000—10,000 M.
sind bei einer Stiftungskasse gegen gute Hypo- thekarische Sicherheit auszuleihen.________________
Gesinde-Betten und Be'twerk zu verkaufen, 1282 bei H. Ma chenheimer.
Inserate.
Die beliebten, sehr zähen Tauen-Couverts
find wieder eingetroffen,
Waisenhaus-Buchdruckerei.
sich die Italiener, deren berühmteste Städte noch weit höhere und lichtlosere Gassen aufweisen, als die unsern, mit ihren Werkstätten auf die Straßen, so daß man Schuster, Schneider, Klempner, Näherinnen unter Gottes freiem Himmel arbeiten sieht.
Schließlich mag noch erwähnt werden, daß nichts einen schädlicheren Einfluß auf die Gesundheit ausübt als feuchte, aus schlechtem Baumaterial hergestellte Wände, oder eben erst vollendete Räume. Typhus ist nicht selten die Folge allzu schnellen Beziehens derselben und es mag deshalb der Meister auf seiner Hut sein, der die Gesundheit einer ganzen Reihe von Menschen aus das Spiel stellt, wenn er allzu früh eine eben erst abgeputzte, noch nasse Werkstatt bezieht. An manchen Orten ist ein allzu frühes Beziehen neuerdings verboten; aber wo dies nicht der Fall oder wo es üblich ist, diese Verbote zu umgehen, da denke man an den Spruch, den so ein rechter Egoist von Hausbesitzer ersonnen:
„Das erste Jahr für'n Feind,
DaS zweite für 'neu guten Freund,
Das dritte zieh' ich selber ein." (M. Tgbl.)
Sprechsaal. *)
Eingesandt.
II Die polizeilicher Seits vorgeschriebene Umänderung der Bierpressionen (die Leitungsröhren müssen aus reinem englischen Zinn bestehen) muß in 8—10 Tagen vollendet sein, da nach Ablauf der gestellten Frist eine Revision sämmtlicher Pressionen stattfindet. Wie wir hö- hören hat Herr Gastwirth Heinrich Brehm mit der Ausführung der Neuerung den Anfang gemacht und bereits Dienstag seine Pression durch Herrn G. F. Graf in der vorgeschriebenen Weise umändern lassen.
*) Für die unter dieser Rubrik veröffentlichten eingesandten Notizen übernimmt die Redaktion selbstverständlich keine Verantwortung
Thermometer st and.
16. Februar. Höchster Stand +' 5°, Abends 7 Uhr 4- 21/2°;
17. Februar. Morgens 7 Uhr + V2°, Vormittags 10 Uhr + l340.
Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.
Bergen. Auf Antrag eines Pfandgläubigers sollen die dem Jakob Schäfer (Philipps erster Sohn) zu Bergen nach dem Grundbuch von da zustehenden und in dasigen Gemarkung belegenen Immobilien öffentlich zwangsweise versteigert werden. Hierzu werden Verkaufstermine und zwar: erster auf 22. März 1881, event, zweiter auf den 19. April 1881 und dritter auf den 17. Mai 1881, jedesmal Vormittags 11 Uhr, an Königliches Amtsgericht Bergen anberaumt.
Leisenwald. Auf Antrag eines Pfandgläubigers wird zur zwangsweisen Versteigerung der in Leisenwalder Gemarkung gelegenen Grundstücke der Wittwe des Georg Reifschneider, Elisabeth, geb. Schultheis, von Leisenwald, erster Termin auf den 17. März d. J., event, zweiter auf den 21. April d. I. und dritter auf den 19. Mai d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königl. Amtsgericht Wächtersbach angesetzt.
Eichen. Wegen einer gegen den Russensteinfabrikanten Georg Daniel Seib in Eichen ausgeklagten Forderung ist der Zwangsver- Verkauf der in der Gemarkung von Eichen belegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Steigerungstermin auf den 25. März 1881, event. zweiter und dritter auf den 22. April und 20.. Mai 1881, und zwar sämmtliche jedesmal Vormittags von 10 bis 11 Uhr, an Königliches Amtsgericht Windecken anberaumt.
Bockenheim. Zum zwangsweisen Verkaufe der in der Gemarkung von Bockenheim belegenen Immobilien der Erben des Metzgermeisters Johann Jakob Noö: 1) Ludwig Noch 2) Christian N06, 3) Johann Friedrich Noch 4) Caspar Noch 5) Eleonore Elisabeth Zeiher, ist erster Versteigerungstermin auf den 8. März d. I., event, zweiter und dritter Termin auf den 5. April und 3. Mai d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, an Königl. Amtsgericht, Abthl. I zu Bockenheim anberaumt.
Marköbel. Wegen einer gegen den Wilhelm Heiter ich 2r und dessen Ehefrau, Margaretha, geb. Dietrich, zu Marköbel ausgeklagten Forderung ist der Zwangsverkauf der in der Gemarkung von Marköbel belegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Steigerungstermin auf den 11. März 1881, event, zweiter und dritter auf den 15. April und 13. Mai 1881 und zwar sämmtlich jedesmal Vormittags von 10 bis 11 Uhr, an Königliches Amtsgericht j Windecken anberaumt.
Das Formular-Papier zu den nach dem neuen preußischen Hebammen-Lehrbuch von den Hebammen zu führenden
^ Gcburtslisteu S kann demnächst von der Waisenhaus- Buchhandlung in Hanau bezogen werden.