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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

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Nr. 39.

Mittwoch den 16. Februar

1881.

Amtliches.

Gefunden: Ein Schreibheft für Schüler. Ein Streichbogen für Baßinstrument. Zwei weiße Taschentücher. Eine Spannkette.

Verloren: Ein Pelzstauchen. Ein Portemonnaie mit 14 Mk. Ein Stein aus einem Siegelring, worauf ein Wappen eingravirt.

Hanau am 16. Februar 1881.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

— Berlin, 15. Febr. Die Eröffnung des Reichstags geschah heute Nachmittag 2 Uhr durch den Stellvertreter des Reichskanzleramts, Grafen zu Stolberg-Wernigerode mit folgender Ansprache:

„Geehrte Herren!

Se. Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu er­theilen geruht, die Sitzungen des Reichstages zu eröffnen.

Der Reichshaushalts Etat, welcher Ihnen unverweilt vorgelegt wer­den soll, wird Sie in den Stand setzen, die Ergebnisse zu übersehen, welche die vor zwei Jahren begonnene Reform der Reichsabgaben seit­her gewährt hat und ferner zu gewähren verspricht. In den bisher er­reichten wirthschaftlichen und finanziellen Resultaten erblicken die verbün­deten Regierungen die Aufforderung, die Grundgedanken jener Reform zu weiterer Durchführung zu bringen und auf diesem Wege nicht nur die finanzielle Selbständigkeit des Reiches anzustreben, sondern auch den Bundesstaaten weitere Mittel zu gewähren zur Umgestaltung ihrer Be- steuerungsverhältnisfe, zur Minderung drückender Abgaben und zur Ver­besserung der Lage der arbeitenden Klassen. Welche Mittel die Einnah­men den einzelnen Staaten für diese Zwecke zu gewähren schon im Stande sind, wird sich erst übersetzen lassen, wenn die Ueberschüsse des Reichs aus den neuen Zöllen definitiv feststehen werden. Schon jetzt aber glauben die verbündeten Regierungen eine Vermehrung der für jene Zwecke zu verwendenden Einnahmen durch eine neue Ordnung der Stem­pelgesetze und der Brausteuer erstreben zu sollen.

Schon bei der Eröffnung des Reichstags im Februar 1879 hat Se. Majestät der Kaiser, im Hinblick auf das Gesetz vom 21. Oktober 1878 der Zuversicht Ausdruck gegeben, daß der Reichstag seine Mit­wirkung zur Heilung sozialer Schäden im Wege der Gesetzgebung auch ferner nicht versagen werde. Diese Heilung wird nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialistischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein. In dieser Beziehung steht die Fürsorge für die Erwerbsunfähigen unter ihnen in erster Linie. Im Interesse dieser hat Se. Majestät der Kaiser dem Bundesrath zunächst einen Gesetzentwurf über Versicherung der Arbeiter gegen die Folgen von Unfällen zugehen lassen, welcher ei­nem in den Kreisen der Arbeiter wie der Unternehmer gleichmäßig em- pfnndenen Bedürfniß zu entsprechen bezweckt. Se. Majestät der Kaiser hofft, daß derselbe im Prinzipe die Zustimmung der verbündeten Regie­rungen finden und dem Reichstag als eine Vervollständigung der Ge­setzgebung zum Schutze gegen sozialdemokratische Bestrebungen willkom­men sein werde. Die bisherigen Veranstaltungen, welche die Arbeiter vor der Gefahr sichern sollten, durch den Verlust ihrer Arbeitsfähigkeit, in Folge von Unfällen oder des Alters, in eine hülflose Lage zu ge­rathen, haben sich als unzureichend erwiesen, und diese Unzulänglichkeit hat nicht wenig dazu beigetragen, Angehörige dieser Berufsklassen dahin zu führen, daß sie in der Mitwirkung zu sozialdemokratischen Bestrebun­gen den Weg zur Abhülfe suchten.

In demselben Stadium befindet sich bisher ein Gesetzentwurf, der auf einem nahe verwandten Gebiete die Verhältnisse der Innungen zu regeln bestimmt ist, indem er die Mittel gewähren soll, die isolirten Kräfte der in gleichartigen Gewerbszweigen beschäftigten Personen durch ihre Zusammenfassung in korporative Verbände zu stärken und dadurch ihre wirthschaftliche Leistungsfähigkeit sowohl wie ihre sittliche Tüchtig­keit zu heben.

In wiederholten Beschlüssen hat der Reichstag dem Wunsche Aus­druck gegeben, daß die Versorgung der Hinterbliebenen von Reichsbeam­ten gesetzlich geregelt werde. Es wird Ihnen demgemäß ein Gesetzent­wurf zu Gunsten der Wittwen und Waisen dieser Beamten zugehen.

Im Gebiete der Strafrechtspflege hat die bedenkliche Zunahme von Verbrechen und Vergehen, welche im Zustande der Trunkenheit verübt worden und in Folge dessen einer strafrechtlichen Ahndung sich entziehen, das Bedürfniß einer Ergänzung der bestehenden Strafgesetzgebung erge­ben. Ein hierauf bezüglicher Gesetzentwurf wird Ihrer Beschlußnahme unterbreitet werden.

Einige Abänderungen der Reichsverfassung, welche die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für einen Zeitraum von je zwei Jahren zu ermöglichen bezwecken, waren Ihnen bereits in der verflossenen Session vorgeschlagen worden. Die verbündeten Regierungen befinden sich nach wie vor unter dem Eindruck der Schwierigkeiten, welche von der jähr­lichen Konkurrenz der parlamentarischen Arbeiten im Reich und in den Einzelstaaten unzertrennlich sind, und legen deshalb den unerledigt ge­bliebenen Gesetzentwurf von Neuem vor.

Mit den Regierungen von Griechenland und Brasilien sind Ver­handlungen über den Abschluß von Konsular-Konventionen eingeleitet. Ich darf hoffen, daß derselbe noch im Laufe dieser Session erfolgt und daß noch während der letzteren Ihre Zustimmung zu diesen Vertrügen erlangt werden kann.

Zu allen auswärtigen Staaten erfreut sich das Deutsche Reich fried­licher und wohlwollender Beziehungen, und insbesondere entspricht unser politisches Verhältniß zu den uns benachbarten großen Reichen der Freundschaft, welche Se. Majestät den Kaiser mit den Beherrschern der­selben persönlich verbindet. Unter den europäischen Mächten herrscht nicht nur in dem Willen, den Frieden zu erhalten, die volle Ueberein­stimmung, sondern es besteht auch in Betreff der wesentlichen Ziele der zwischen ihnen schwebenden Unterhandlungen keine prinzipielle Meinungs­verschiedenheit. Ich bin deshalb ermächtigt, dem Vertrauen Sr. Maje­stät des Kaisers Ausdruck zu geben, daß es der Einigkeit der Mächte gelingen werde, auch partielle Störungen des Friedens in Europa zu verhüten und jedenfalls so zu beschränken, daß sie weder Deutschland noch dessen" Nachbarn berühren."

Darauf erklärte der ©raf. zu Stolberg-Wernigerode in Namen der verbündeten Regierungen auf Allerhöchsten Präsidialbefehl die Session des Reichstags für eröffnet.

Znm Schluß brächte der Präsident des Reichstags, Graf zu Arnim- Boitzenburg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. (R. u. St.-A.)

— B erlin, 14. Febr. Geh. Justizrath Beseler hat zur Bera­thung des Staatshaushaltsetats im Herrenhause solgenden Antrag ein­gebracht : „Das Herrenhaus wolle beschließen, die königl. Staatsregierung zu ersuchen, zur Herstellung eines naturwissenschaftlichen Museums in Berlin ungesäumt das Erforderliche vorzubereiten, damit das Universi­tätsgebäude daselbst von in demselben aufbewahrten naturwissenschaftlichen Sammlungen entlastet werde." Wenn man bedenkt, daß die Zahl der diesen Winter auf der Berliner Universität Studirenden über 4000 be­trägt, darunter 1300 Juristen, so kann man sich denken, daß die Raum­noth auf der Universität nicht gering ist und der Beseler'sche Antrag Unterstützung verdient. — Die Bestimmung der Ersatz-Ordnung, wonach Zurückstellungen Militärpflichtiger nur dann stattfinden, wenn die darauf bezüglichen Anträge vor dem Musterungsgeschäfte oder spätestens bei Gelegenheit desselben angebracht sind, sodaß eine eingehende Prüfung durch die Ersatzkommission hat erfolgen können, ist dahin erläutert, daß eine Ausnahme nur für den Fall nachgelassen wird, wenn die Veran­lassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. — Zum Dank für die Errettung des Kaisers aus den vor bald drei Jahren erfolgten Mordanfällen wird hier eine aus frei­willigen Beiträgen zu errichtende Dankkirche erstehen, und zwar auf dem Weddingplatze. Den der Stadtgemeinde gehörenden Grund und Boden, auf welchem das Gotteshaus sich erheben soll, will der Magistrat, unter Vorbehalt des Eigenthums, unentgeltlich überlassen und hat demgemäß den dazu erforderlichen Antrag an die Stadtverordneten-Versammlung gelangen lassen. (K. Z.)

— B erlin, 15. Februar. (Abgeordnetenhaus, 62. Sitzung.) Nachdem die Sitzung mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet, tritt das