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mit den im Falle der Zahlungsunfähigkeit am Verfalltage ihm in Aus­sicht stehenden großen .Gefahren bekannt zu machen. Königliche Regie­rung hat daher durch Erlaß vom 19. vorigen Monats die Vorstände der gewerblichen Fortbildungsschulen, bezw. die Vorsteherämter der Hand­werksschulen beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die Jugend in den genannten Schulen nach der oben angedeuteten Richtung bei dem deut­schen Unterrichte in genügender Weise unterwiesen werde. (H. M.)

— Marburg, 9. Febr. Das „M. T." schreibt: Mit Freuden vernehmen wir, daß auf Veranlassung akademischer wissenschaftlicher Ver­eine die Studentenschaft Marburgs, oder wenigstens ein großer Theil derselben sich an der hundertjährigen Feier des Todestags Leffing's in würdiger Weise betheiligen will.

— Es ist schon bei früheren Gelegenheiten darauf hingewiesen worden, daß Deutsche Gewerbtreibende, welche ausländischen, insbesondere überseeischen Abnehmern ihrer Erzeugnisse begründete Veranlassung zu Klagen über Nachlässigkeit oder über Mangel an Reellität bei Ausfüh­rung übernommener Lieferungen gewähren, durch Vorkommnisse solcher Art nicht bloß ihren eigenen Geschäftsbetrieb, sondern auch die Entwicke­lung des Deutschen Ausfuhrhandels im Allgemeinen schädigen und ge­fährden. Eine gleich höchst beklagenswerthe Wirkung zeigt sich bei den immer noch wiederkehrenden Versuchen Deutscher Exportgeschäfte, sich durch Umgehungen der Zollgesetze des Auslandes uner­laubte Vortheile verschaffen zu wollen.

Von sorgfältigen Beobachtern ist die Wahrnehmung gemacht wor­den, daß die Neigung Deutscher Exporteure zu derartigen Versuchen mit der Entfernung des Absatzgebietes zu wachsen Pflegt, und die Kurzsich­tigkeit, welche sich hierin bekundet, tritt auch noch in der anderen Rich­tung hervor, daß Umgehungen der Zollgesetze von Deutschen Exporteuren mamentlich in solchen Ländern häufiger versucht werden, von denen es bekannt ist, daß dort die Zollgesetze und Zollvorschriften mit unnachsich­tiger Strenge, Energie und Umsicht gehandhabt werden. Auf Grund vorliegender Erfahrungen aus neuerer Zeit können alle an unserem Ausfuhrhandel betheiligten Kreise nicht genug vor dem thörichten Unter- nehmen gewarnt werden, sich beispielsweise in einen derartigen Kampf mit den Zollgesetzen der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika einlas­sen zu wollen. Wenn auch in vereinzelten Fällen durch irgend einen neuen Kunstgriff auf diesem Gebiete ein augenblicklicher Gewinn erzielt werden mag, so wird es doch so leicht Niemandem gelingen, die ausge­breitete Ueberwachung des Verkehrs durch alle der Zollverwaltung der Vereinigten Staaten zu Gebote stehenden Organe auf die Dauer zu täuschen, und es ist durch die Härte der dortigen Zollstrafen dafür ge­sorgt, daß, wer sie unmittelbar zu büßen hat, dabei mehr verliert, als den unerlaubten Gewinn, welchen geglückte Versuche ihm gebracht haben können. Ungleich wichtiger aber und beklagenswerther ist der Schaden, welcher dem Deutschen Ausfuhrhandel im Allgemeinen und allen densel­ben mit voller Redlichkeit betreibenden Industriellen aus Vorkommnissen solcher Art erwächst. Es ist in zuverlässiger Weise wahrgenommen wor­den, daß bei der Zollverwaltung der Vereinigten Staaten ein besonders tiefes Mißtrauen gegen Deutsche Importeure gehegt wird, und es ist deshalb für den gesummten Deutschen Ausfuhrhandel eine Pflicht der Selbsterhaltung, in allen betheiligten Kreisen energisch darauf hinzuwir- len, daß einem solchen Mißtrauen jede thatsächliche Begründung entzo­gen werde.

Aus der Umgegend.

— Frankfurt a. M., 9. Februar. Seitens des Lehrervereins werden die für Frankfurt und Bockenheim bezüglich des Schulwesens und der Lehrerverhältnisse geltenden Bestimmungen zusammengestellt und durch den Druck veröffentlicht werden. Hr. Hafermehl ist mit der Aus­arbeitung beauftragt worden. — Zwei Dienstmädchen kamen gestern Nachmittag wegen den ihren Herrschaften gehörigen Katzen und Hunden in Conflikt und bearbeiteten sich dabei mit Küchenutensilien dermaßen,

daß Kleiderfetzen und Haare den Kampfplatz bedeckten; wobei die Vier­füßler auch ihr Theil abbekamen und für der Madame ihr Schoßhünd­chen ärztliche Hülfe in Anspruch genommen werden mußte. Den Schluß der Scene bildete die Kündigung der beiden Herrschaften. — Welchen Einfluß die theueren Gerichtskosten auf das ganze Rechtsgeschäft aus­üben, ergibt sich wohl am Besten daraus, daß im Monat Januar bei den Civilabtheilungen des Landgerichts (excl. Amtsgericht) und des Han­delsgerichts noch nicht hundert Klagen eingelaufen sind. Der Straf­senat beim Oberlandesgericht hielt nur eine Sitzung ab. — Ein hiesiger Handwerker hat seine Frau und Kinder, um seinen Gläubigern aus dem Wege zu gehen, im Stiche gelassen und sich nach Amerika begeben.

(G.-A.)

— Mainz, 8. Febr. (Ein sonderbarer Fund.) Wie uns heute mitgetheilt wurde, fand gestern Abend auf dem Gepäckbüreau der Lud­wigsbahn die Eröffnung eines großen Sackes statt, welcher bereits über zwei Jahre alt — eisenbahnlagernd — auf der hiesigen Station ange­kommen war, ohne daß sich ein Empfänger meldete. Alle solche Sen­dungen müssen nach Verlauf eines gewissen Zeitraumes geöffnet werden, um den Eigenthümer zu ermitteln, oder sonstige Dispositionen zu treffen. In dem Packet befand sich nun sonderbarer Weise alles Material zur Anfertigung von falschem Geld, Stempel, Schablonen und eine Anzahl Brechwerkzeuge. Daß nach dem Absender dieses „Schatzes" gefahndet wird, ist selbstverständlich. (A.)

— Bingen, 6. Febr. Ein junger, tüchtiger Kaufmann, der erst vor etwa zehn Tagen die Leiche seines Vaters auf den Friedhof begleitet hatte, und jetzt seiner Mutter in Führung des bedeutenden Geschäftes kräftig zur Seite stehen wollte, wurde heute unter allgemeiner Theil­nahme beerdigt. Vor einigen Tagen hatte, wie die M. Z." hört, der junge Mann in einen Haken, in seinem Knochengeschäfte, getreten. Die Wunde war bereits zugeheilt, als sich große Schmerzen einstellten. Die zugezogenen Aerzte waren leider außer Stande, den entsetzlichen Verlauf der Blutvergiftung zu hemmen.

Thermometer st and.

9. Februar. Höchster Stand 4- 5°, Abends 7 Uhr 4- B1^0;

10. Februar. Morgens 7 Uhr + 4°, Vormittags 10 Uhr 4 53/*°.

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Bockenheim. Zum zwangsweisen Verkaufe der in der Ge­markung " von Bockenheim belegenen Immobilien des Schreinermeister Ludwig Daube von Bockenheim ist erster Versteigerungstermin auf den 22. Februar d. I., event, zweiter und dritter Termin auf den 23. März und 20. April d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, an Königl. Amtsgericht, Abthl. I zu Bockenheim anberaumt.

Somborn. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangs­verkauf der aus den Namen des Schmieds Georg Adam Grimm von Somborn, dermalen zu Offenbach a. M., katastrirten und in Som- borner Gemarkung belegenen Immobilien erkannt und zu dessen Voll­ziehung erster Berkaufstermin auf den 9. März 1881, event, zweiter auf den 13. April 1881, event, dritter auf den 11. Mai 1881, jedes­mal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an Königl. Amtsgericht Meer­holz anberaumt worden.

Erbstadt. Wegen einer gegen die Ehefrau des Winzers Phi­lipp Keller, Katharina Maria, geb. Schäfer, zu Schloß Naumburg ausgeklagten Forderung ist der Zwangsververkauf der in der Ge­markung von Eichen belegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Steigerungstermin auf den 11. März 1881, event, zweiter und dritter auf den 15. April und 13. Mai 1881, und zwar sämmtliche jedesmal Vormittags von 10 bis 11 Uhr, an Königliches Amtsgericht Windecken anberaumt.

Bekanntmachung.

Die annoncirte Holzversteigerung auf der kleinen Wirthschaft zu Wilhelmsbad findet nicht am 11. Februar sondern am

Montag den 14. Februar

statt.

Fasaneriebei Philippsruhe am 10. Febr. 1881. Der landgräfliche Fasanenmeister ____________Pommerencke._________1141

Gerichtlicher Verkauf.

Frmtag den 11. Februar cr., Nachmittags A-Üchr, sollen in der Wirthschaft zur weißen ^Taube: 2 Kommoden gegen gleich baare Zah. lung verkauft werden. 1143

Linn, Gerichtsvollzieher.

Inserate.

Blut-Orangen, Valencia-Orangen,

bei Ch. J. Lossow.

114g Hoflieferant.

C«^e,

reinschmeckend, per Pfd. 95 Pf., M. 1, 1.10, 1.20, 1.30, 1.36, 1.40 und 1.50; ferner selbst- gebrannten CaffS (täglich frischgebrannt) zu M. 1.40, 1,70 und höher per Pfd., empfiehlt

W. Schlingloff,

1147 Bangertstraße Rr. 14.

Sardellenwurst,

Trüffelwurst,

Gothaer Cervelatwurst,

Holstein, u. Westfäl. Schinken,

empfiehlt , 1152

Ch. J. I4ossow, Hoflieferant.

Frische holländische

Schellfische und Cabliau

1145 bei/ GOUSC.

Eine gelbe, weißgefleckte Katze entlaufen; gegen Belohnung zurückzubringen an 1157 F. Eauerwein, Nürnbergerstr. 38.