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Hanauer Artiger
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 33.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Mittwoch den 9. Februar
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18-1.
Amtliches.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neuen Landestheilen wird in Betreff des Meldewesens für den ganzen Umfang unseres Verwaltungsbezirks nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
§ . 1. Wer zum Zwecke des Umzugs seinen bisherigen Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen will, ist verpflichtet vor seinem Abzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vorlegung seiner Staats- und Kommunalsteuer-Zettel sich persönlich oder schriftlich abzumelden und anzugeben, wohin er zu verziehen gedenkt. Ueber die erfolgte Abmeldung wird eine Abmelde-Bescheinigung (Abzugsattest) ertheilt.
§ . 2. Wer an einem Orte des hiesigen Regierungsbezirks seinen Aufenthalt nehmen will, hat sich innerhalb drei Tagen nach dem Anzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vorlegung der ihm an seinem früheren Aufenthaltsorte ertheilten Abmelde- Bescheinigung (Abzugsattest) persönlich oder schriftlich anzumelden, und auf Erfordern über seine Angehörigen, seine persönlichen, Steuer- und Militär-Verhältnisse Auskunft zu geben. Ueber die erfolgte Anmeldung wird eine Bescheinigung (Anmeldeschein) ertheilt.
§ . 3. Wer seine Wohnung innerhalb des Wohnortes wechselt, st verpflichtet, dies innerhalb drei Tagen dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) persönlich oder schriftlich zu melden. Ueber die geschehene Meldung wird eine Bescheinigung ertheilt.
§ . 4. Zu den in den §§. 1, 2 und 3 vorgeschriebenen Meldungen sind auch diejenigen, welche die betreffenden Personen als Miether, Dienstboten, Gesellen, Arbeiter oder in sonstiger Weise ausgenommen haben, innerhalb sechs Tagen nach dem Ab-, An- oder Umzüge verpflichtet, sofern sie sich nicht durch Einsicht der bezüglichen ortsvorstandlichen Bescheinigungen von der bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung verschafft haben.
§ . 5. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften, welche mit dem 1. Januar 1875 in Kraft treten, unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle entsprechender Haft.
§ . 6. Alle für einzelne Orte unseres Verwaltungsbezirks hinsichtlich des Meldewesens erlassenen Polizei-Verordnungen werden von dem im §. 5 bezeichneten Zeitpunkte an außer Kraft gesetzt.
Cassel am 18. Nov. 1874.
___Königliche Regierung.________________________
Der Ingenieur Wilhelm Koch von Hanau hat für sich und seine Familie um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband behufs Niederlassung in der Schweiz nachgesucht.
Hanau am 5. Februar 1881.
__________________________Der Landrath.____________________
Tagesschau.
— Berlin, 7. Febr. (K. Z.) Der Einzug der Prinzessin Auguste Victoria in Berlin erfolgt am (Samstag) 26. d. M. nach dem im Königshause schon lange feststehenden Ceremoniell. An diesem Tage wird auch der Börsenverkehr ausgesetzt werden, weil eine ordnungsmäßige Börsenversammlung ohnehin nicht durchzuführen wäre. Die kirchliche Trauung findet, nach vorgegangenem Civilact, am Abend des 27. d. M. statt, am Tage darauf ist im Opernhause Gala-Oper, und zwar, wie bereits gemeldet, Glucks Armide in neuer Jnscenirung. Am 28., Fastnacht, schließen bereits die Hoffestlichkeiten mit dem großen Ball im Residenzschlosse. Ob die Neuvermählten eine Hochzeitsreise nach England antreten werden, ist noch nicht entschieden. (K. Z.)
— Berlin, 7. Febr. In der heutigen Sitzung der Eisenbahnkommission verlas der Abg. v. Eynern den von ihm als Referenten verfaßten Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung der Rhein-Nahe-Eisenbahn. Bei dem von der Commission eingenommenen Standpunkt, die Regierungsvorlage zu verwerfen und andere Gesetzentwürfe mit allgemeinen Bestimmungen dem Hause zur Annahme zu empfehlen, welcher ausführlichste Motivirung erforderlich machte, hat sich der Bericht zu einer umfangreichen Arbeit ausgedehnt. Die Commission
hat den Bericht angenommen. — Der Antrag des Abg. Dr. Windt- Horst, betreffend die Aufhebung des Sperrgesetzes, wird erst am Mittwoch nächster Woche zur Verhandlung kommen.
— Berlin, 8. Febr. In der heutigen (56.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erfolgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, vom 13. Dezember 1872, und die Ergänzung derselben.
— Berlin. Der Monat Januar war einer der kältesten seit langen Jahren. Nach den von der Sternwarte publicirten meteorologischen Beobachtungen betrug die Temperatur des Monats 4,6 Grad C. Kälte und hat somit die des Dezember 1879, der bisher noch im schlechtesten Andenken stand, um 0,3 Grad überholt. Der kälteste Tag war der 15., der eine Temperatur von durchschnittlich — 13,1 Grad hatte. In der darauf folgenden Nacht trat das absolute Minimum mit — 19 Grad ein. Dabei ist noch zu bemerken, daß in Folge der Lage unserer Sternwarte inmitten des stets Wärme ausströmenden Häusermeeres die Temperaturminima bedeutend höher liegen als an anderen Orten. So hatten beispielsweise besonders exponirt liegende Ortschaften der Mark am 15. Morgens bis über — 27 Grad C.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 33 veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung vom 7. Febr. 1881, wonach der Reichstag auf den 15. d. M. einberufen ist.
— Das alljährlich vom Auswärtigen Amte herausgegebene Ver- zeichniß der Kaiserlich deutschen Konsulate ist kürzlich in neuer Ausgabe im Verlage von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn zu Berlin erschienen. Auch dieses neue Verzeichniß weist wiederum mannigfache Veränderungen auf, sowohl in Bezug auf die Errichtung neuer Konsulate als auch in Wiederbesetzung erledigter Posten. Das Verzeichniß ist im Wege des Buchhandels zu beziehen.
— Nach einer Verfügung des Finanz Ministeriums vom 22 Dezember v. I. sind Vogelbälge, welche mit Watte ausgestopft und durch Präparirung gegen Mottenfraß geschützt sind, mit Rücksicht auf die Bestimmung auf Seite 378 des amtlichen Waarenverzeichnisses unter „Vogelbälge" wie zugerichtete Schmuckfedern nach Nr. 11 g. des Tarifs mit 300 Mk. für 100 kg zur Verzollung zu ziehen.
— S. M. Knbt. „Cyclop", 4 Geschütze, Kommandant Kapitän- Lieutenant von Schuckmann I., ist am 9. Januar er. in Singapore eingetroffen.
— Betreffs der Einführung des Tabakmonopols schreibt die „Nationalzeitung" hinsichtlich der vom Reiche zu gewährenden Entschädigungen: „Eine empfindlichere Aufgabe wäre noch nie an die deutsche Verwaltung herangetreten, und bei aller Achtung vor ihrer musterhaften Jutregrität, wünschen wir sie vor einer solchen Gefahr bewahrt. Die Mehrergebnisse des Monopols über die jetzige Steuer würden, wenn die am besten akkreditirten Berechnungen richtig sind, kaum mehr als 50 Millionen M. über den heutigen Ertrag der Steuern an Rein-Ergebniß ausbringen, und in diesem Betrage würde auch die Entschädigung zu finden sein für den empfindlichen Verlust, den Handel und Gewerbe durch die Monopolisirung erleiden müßten. (Fr. Z.)
— Die Commission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwendung der infolge weiterer Reichssteuerreformen an Preußen zu überweisenden Geldsumme, ist gewählt und konstituirt. Vorsitzender ist der Abg. v. Rauchhaupt, Stellvertreter der Abg. Hobrecht. Schriftführer sind die Abgg. v. Tiedemann, v. Quast, Knebel und Mooren. Unter anderen gehören der Commission an: die Abgg. v. Zed- litz (Berlin), v. Hammerstein, Rickert, v. Bennigfen, V. Benda, Gneist, Eugen Richter, Freiherr v. Huene.
— (Reiche Schenkung an die Sammlungen unserer Hauptstadt.) Der „Reichs-Anzeiger" schreibt: Den Sammlungen unser Hauptstadt ist eine neue und unerwartete Bereicherung durch eine Schenkung zu Theil geworden, welche ebenso sehr durch ihr hohes wissenschaftliches Interesse wie durch die patriotische Gesinnung, von welcher sie eingegeben ist, der allgemeinsten Theilnahme und Anerkennung würdig erscheint. Der durch seine Entdeckungen in Troja und Mykenae bekannte Dr. Heinrich Schlie-