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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Earrespondenz.

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Nr. 31.

Montag den 7. Februar

1881.

Amtliches.

Nach Beschluß des Bundesraths findet auch für das Jahr 1880 und zwar in der 2ten Hälfte dieses Monats eine Ermittelung des Erndte- Ertrags im Deutschen Reiche statt, welche den wichtigen Zweck verfolgt, durch direkte Umfrage möglichst zuverlässige Angaben über die 1880 wirklich geerndtete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Wir erga­ben uns bei den gleichen Aufnahmen in den Jahren 1878 und 1879 der Hoffnung, daß sachkundige Männer, insbesondere Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine bereit sein würden, durch ihre Erfahrung und Ortskenntniß die angeordneten Ermittelungen zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben. Dieses Ver­trauen ist nicht getäuscht worden, weßhalb wir mit Sicherheit erwarten zu dürfen glauben, daß auch in diesem Jahre Mitglieder der gedachten Vereine, sonstige erfahrene Landwirthe und ansässige Ortseinwohner in den bez. Schätzungskommissionen thatkräftig mitwirken werden.

Cafsel am 1. Februar 1881.

_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern._________

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 20. August v. I. in Nr. 202 des Hanauer Anzeigers theile ich den Herrn Bürger­meistern und Ortspolizeiverwaltern mit, daß der Kreistag eine ander­weite Eintheilung der Feuerwehrbezirke in der unten stehenden Weise vorgenommen hat, wodurch die in der Eingangs erwähnten Bekannt­machung publizirte Eintheilung in acht Bezirke abfällig geworden ist.

Die Herrn Ortsvorstände haben nunmehr den nachfolgenden Plan in der Gemeinde-Repositur niederzulegen, auch ein Exemplar desselben den Ortsbrandmeistern zu behändigen. Im Uebrigen werden die §§. 1 und 2 der Polizei-Verordnung vom 10. Januar 1880 nachstehend noch­mals bekannt gegeben:

Eintheilung der Feuerwehrbezirke im Kreise Hanau.

I. Bezirk: Hanau, Neuhof, Lehrhof.

II. Bezirk: Pulverfabrik.

III. Bezirk: Bockenheim.

IV. Bezirk: Großauheim, Großkrotzenburg.

V. Bezirk: Kesfelstadt, Philippsruhe, Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof.

VI. Bezirk: Bergen, Enkheim, Fechenheim mit Mainkur, Bischofs­heim, Seckbach.

VII. Bezirk: Kilianstädten, Oberdorfelden, Niederdorfelden, Gronau, Gronauerhof, Dottenfelderhof.

VIII. Bezirk: Preungesheim, Berkersheim, Eschersheim, Ginnherm, Prannheim, Eckenheim.

IX. Bezirk: Windecken, Ostheim, Marköbel, Butterstädterhöse, Baiersröderhof, Eichen, Erbstadt.

. X. Bezirk: Langenselbold mit den Höfen, Langendiebach, Ravolz- Hausen, Hüttengesäß, Neuwiedermuß.

XL Bezirk: Kinzigheimerhof, Bruchköbel, Roßdorf, Oberissigheim, Niederisfigheim, Rüdigheim, Rüdigheimerhof.

XII. Bezirk: Rückingen, Niederrodenbach, Oberrodenbach, Wolf­gang.

XIII. Bezirk: Mittelbuchen, Wachenbuchen, Hochstadt, Dörnigheim.

Die §§. 1 und 2 der Polize^Verordnung vom 10. Ja­nuar 1880 lauten:

§. 1. Bei Wahrnehmung eines auswärtigen Brandes hat die Absendung der im §. 6 des Regierungs-Ausschreibens vom 23. August 1875 vorgeschriebenen Hülfe Spritze mit der erforderlichen Mann­schaft von den zum Feuerwehrbezirk des Brandortes gehörigen Ort­schaften sofort, ohne eine Aufforderung von dem Brandorte abzuwarten, zu erfolgen.

Die Absendung der Hülfe ordnet der Ortsbrandmeister, in zweifel­haften Fällen unter Zustimmung des Ortsvorstandes an.

§ 2. Von außerhalb des Feuerwehrbezirkes, jedoch innerhalb eines Umkreises von 7,5 km von dem Brandorte, gelegenen Ortschaften ist die Hülfe ohne die Aufforderung durch Feuerboten von dem Brand­orte abzuwarten, von dem Ortsbrandmeister unter Zustimmung des Ortsvorstandes ebenfalls sofort abzusenden, wenn ein starker Brand

wahrgenommen wird und die Ortschaft, in welcher derselbe ist, mit Be­stimmtheit erkannt werden kann.

Hanau am 1. Februar 1881.

Durch Verfügung Königlicher Regierung vom 27. Januar c. ist dem Schriftgießer Georg Brand zu Bockenheim auf Grund des §. 24 des Reichsgesetzes gegen die Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Befugruß zur Verbreitung von Druckschriften entzogen.

Hanau am 5. Februar 1881.

__________________________Der Landrath.___________________________

HD an zi g.) Die erste Personenpost von Löbau nach Dt. Eylau ist am 4. Dezbr. v. I. während der Fahrt von einer auf der Halte­stelle Samplawa aufgenommenen unbekannten Person beraubt worden. U. A. ist entwendet ein Geldbrief, enthaltend 5 Doppelkronen und 9 Banknoten zu 100 M. mit den Nummern 278803 B, 1388808 C, 510268 C, 853808 D, 561998 D, 1320247 D, 158528 A, 1223484 D, 1060867 B.

Da der Dieb bis jetzt noch nicht ergriffen ist, macht die Ober- Postdirektion in Danzig bekannt, daß auf die Ermittelung des Thäters und die Wiederherbeischaffung des Geldes nunmehr eine Belohnung von 100 Mark ausgefetzt sei.

Taftesschau.

Berlin, 4. Febr. DieKöln. Ztg." schreibt: Fürst Bis- marck hat heute im Abgeordnetenhause wieder einmal eine Rede gehalten, die ein Ereigniß im vollen Sinne des Wortes zu nennen ist. Nach dieser Rede brauchen wir keine weiteren klärenden Ereignisse, auf welche die offialöse. Presse seit einigen Wochen hindeutete, mehr abzuwarten; die Lage ist nach allen Seiten vollständig aufgehellt. Bismarck erklärt, daß er, so lange ein Atom an ihm sei, nicht von der Stelle weichen und die von ihm eingeschlagene Politik bis an sein Lebensende vertheidigen und durchführen werde. In diesem seinem. Entschlüsse, auf seinem hohen Posten auszuharren, will der Reichskanzler namentlich dadurch gefestigt worden fein, daß er sich die Leute schärfer angesehen, welche seinen Rück­tritt wünschen. Es sollen das wohl Herr Eugen Richter und seine Ge­sinnungsgenossen sein, die das Wort:Fort mit dem Fürsten Bismarck!" ausgegeben haben. Der Abg. Richter war auch heute der unmittelbare Vorredner des Reichskanzlers. Und wenn man erwägt, mit wie großer Ruhe und Lustigkeit der Reichskanzler heute dem Abg. Richter seine Ausfälle heimzahlte, während er noch in der letzten Session jedesmal den Saal verließ, wenn Richter zu reden begann, so wird man sich freuen dürfen, daß er die Nervosität verloren und seine ganze alte Kraft und Rüstigkeit wieder gewonnen hat. Was den Inhalt der Rede anlangt, so fiel zunächst auf, daß neben der allgemeinen Betonung seines Steuer­programms der Kanzler ganz besonders dem Tabak eine weitere Blutung ankündigte;der Tabak muß mehr bluten als er bisher geblutet hat". Vom Monopol will der Kanzler vorläufig nichts wissen, aber mehr Geld aus der Getränkesteuer ziehen. Der Name ist wohl mit Absicht unbe­stimmt gewählt. Man weiß nicht recht, ob an eine neue und höhere Schankstättenbesteurung oder aber an die höhere Besteurung der Getränke selbst, und in letzterem Falle, ob neben der Biersteuer auch an eine Höherbesteurung des Branntweins gedacht wurde oder nicht. Man weiß, daß Bismarck die Branntweinsteuer nur dann annähme, wenn er ohne dieselbe die sonstige Getränksteuer nicht haben könnte. Mit großem Nachdruck trat der Kanzler für die Entlastung der Gemeinden von den Schulsteuern ein und erklärte es für gerecht, daß der Arbeiter gänzlich steuerfrei fei; das heißt natürlich, frei von direkten Abgaben; die indi­rekten will der Kanzler ja eher steigern als mildern. Die Kornzölle trägt nach Bismarcks Ansicht der ausländische Importeur. Neben der Erörterung und Vertheidigung seiner Steuerpläne vergaß der Kanzler natürlich nicht diejenige des vorliegenden Entwurfs, dessen Annahme er aufs lebhafteste empfahl. Erwähnenswerth dürste es auch fein, daß der Reichskanzler bei der grundsätzli^en Begründung des Steuerwesens auf die indirekte Besteueurung auch ein politisches Motiv hatte.

Berlin, 5. Febr. Man sagt, die Aeußerung der gestrigen Rede, des Fürsten Bismarck im Abgeordnetenhause über die Tabaksteuer sei vielfach so aufgefaßt, als ob schon in der nächsten Reichstagssession