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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 30.
Samstag den 5. Februar
1861.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseches vom 21. Oktober 1878.
Das s. Z. in der Offizin von W. G. Nagel, Taubenstraße 2, gedruckte Flugblatt, betitelt: „V olksgesänge zum Arbeiterfest am Sonntag, den 27. August 1876 in Pinneberg", ist auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der So- zialdemokratie vom 21. Oktober 1878 am heutigen Tage von uns verboten worden.
Schleswig den 25. Januar 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
_______________________Hanssen.__
Die von den Todtenbeschauern an den Kreisphysikus einzuliefern- den Todtenlisten sind für die Folge nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich innerhalb der ersten 4 Tage nach Ablauf eines jeden Vierteljahres, also in der Zeit vom 1. bis 4. Januar, vom 1. bis 4. April, vom 1. bis 4. Juli und vom 1. bis 4. Oktober nach den vorschriftsmäßigen dahier resp, aus der hiesigen Waisenhausdruckerei zu beziehenden Formularen an den Kreisphysikus Dr. Sunkel zu Hanau einzuliefern. Nur von außergewöhnlich großer Sterblichkeit haben die Todtenbeschauer besondere Anzeige entweder an das Königliche Landrathsamt oder an den Kreisphysikus zu erstatten.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben die Todtenbeschauer alsbald von dieser Verfügung mit dem Hinzufügen in Kenntniß zu setzen, daß die Listen pünktlich abzngeben sind und daß gegen Säumige mit Disciplinarstrafen vorgegangen wird.
Hanau am 28. Januar 1881.
Die Herrn Ortsvorstände wollen die in ihren Händen etwa befindlichen Quittungen über geleisteten Vorspann für Militairfuhren b i s spätestens den 12. dieses Monats hierher einreichen.
Hanau am 4. Februar 1881.
Der Landrath.
G efunden: Eine wachstuchene Tasche, darin 6 Gläser mit Inhalt. Vor einiger Zeit im Wirthslokal des Koch'schen Felsenkellers 2 Cigarrenspitzen. Ein Messer. Eine Bickelhacke. Ein Bestandtheil von einer Klystirspritze. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben).
Zug elaufen: Ein großer gelber Hund mit weißem Hals, m. Geschl., nebst Kette.
Verloren: Ein Fünfmarkschein. Ein Bonner Fahnenfabrik- Katalog.
Hanau am 5. Februar 1881.
Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesscha«.
— Berlin, 4. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Polizei-Präsidenten v. Madai und nahmen in Gegenwart des General-Inspekteurs des Militär-Er- ziehungs- und Bildungswesens, General-Lieutenants von Strubberg, und der Obersten von Haugwitz und von Laue die Vorstellung der in diesem Jahre aus der Haupt-Kadetten-Anstalt in die Armee übertretenden Zöglinge entgegen. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 4. Februar. (K. Z.) (Abgeordnetenhaus, 53. Sitzung.) Eingegangen ist das Gesetz, betreffend Fideikommiß des ehemaligen kur- hessischen Hauses. Das Haus setzt die Generaldebatte über das Verwendungsgesetz fort. v. Eynern gegen die Vorlage im Sinne Gneists. v. Zedlitz-Neukirch für die Vorlage. Finanzminister Bitter: Die Vorlage soll dem Lande die Ziele der Reform zeigen, wie sie die Regierung im Auge hat. Es soll die weitere Entlastung der minderbegüterten Classen bewirkt werden durch Außerhebungsetzung der vier unteren Stu- sen der Classensteuer. Die Communen sollen entlastet werden durch Ueberweisung der weitern Stufen der Classensteuer an dieselben, event, der halben Grund- und Gebäudesteuer. Natürlich darf der Etat durch diese Erleichterung nicht belastet werden, sondern nur Zug um Zug ge- M vom Reich eingehende Mittel erfolgen. Die Annahme des Gesetzes
wird die Vorbedingung für den von den Ministern zu Coburg gefaßten Plan abgeben. . Es ist entschieden Schwarzseherei, wenn man glaubt, daß die Vorlage geeignet sei, die Grundlagen nicht nur unseres Finanzwesens, sondern des gesammten Staatswesens zu zerstören. Die zweckmäßige Verwendung der den Kreisen überwiesenen Summen kann wohl den Kreisen ohne weiteres zugetraut werden; die Regierung wird aber jeden Vorschlag in dieser Richtung wohlwollend prüfen. Ich muß es bestreiten, daß die Erleichterung nur im Osten verspürt werden würde, im Westen dagegen nicht; der Druck der Communallasten wird überall gleich stark gefühlt, im Gegentheil, im Westen werden die hohen Com- munalsteuern leichter ertragen, als im armen Osten die niedrigen. (Während dieser Rede betritt der Reichskanzler die Ministerbank.) Die Staats- regierung legt den höchsten Werth darauf, daß das Gesetz durchberathen wird, und wird ihr Möglichstes thun, daß das Gesetz nicht in einer Commission beiseite gelegt wird. Das Haus kann ja die Vorlage ab- lehnen, die Regierung muß aber dringend die Durchberathung wünschen. Richter gegen die Vorlage: Die Frage, auf welche Weise 100 Mill. zur Entlastung geschafft werden sollen, ist nirgends beantwortet. Das konservative Programm führt nicht zur Entlastung, sondern zur schärferen Belastung. Wenn man endlich Steuerklassen aufheben will, dann hebe man lieber das Schulgeld auf (Bismarck nickt dem Redner zu) rc.
Hierauf erwiderte Fürst Bismack nach der „Fr. Ztg.": Ich bin in vielen Punkten, mit Richter einverstanden, was mir noch niemals pasfirt ist. Ich habe niemals Versprechungen über Steuererlasse gemacht, ich bin vielmehr als Bettler und als Bittender gekommen, habe theils direkt Körbe bekommen, theils bin ich dilatorisch behandelt worden, indem die Anträge der Regierung hier und im Reichstag abgelehnt wurden. Ich bitte dieses Verwendungsgesetz gründlich zu berathen, eventuell würde ich hierfür den Landtag zu einerNachsession einberufen. Die Arbeitslosigkeit der Königsberger Arbeiter hängt nicht mit der Zollgesetzgebung zusammen, daran hat einfach die Mißernte in Rußland schuld. Diese russischen Mißernten sollten die inländische Landwirthschast aufmuntern, sich nicht auf russisches Getreide zu verlassen. Auch von Amerika droht eine Mißernte. Durch theoretische Grundlagen wird man nicht die Hungersnoth abhalten. Als Rußland zu meinem Bedauern seine Zölle um 10 pCt. erhöhte, ging ein Schrei der Entrüstung durch das Land. Wenn die Freihändler zugeben, daß durch die russische Zölle der deutsche Importeur leidet, so gestehen sie zu, daß von den Gedreidezöllen die fremden Importeure betroffen werden. Bismarck entwickelt dann des Näheren sein Steuerprogramm. Er hält Steuerzuschläge zur Grundsteuer für nicht gerechtfertigt, die Wehrsteuer sei eine Steuer der Gerechtigkeit. Hält der Reichstag die Wehrsteuer nicht für nothwendig, dann kann er andere Mittel bewilligen. Ich bin für volle Steuerbefreiung derjenigen, die nichts haben, als ihre Hände, um sich ihr Brod zu erwerben. Mit Richter bin ich vollständig über die Aufhebung des Schulgeldes einverstanden ; dadurch wird auch die gedrückte Stellung der Lehrer beseitigt. Minister Falk hatte einen Entwurf ausgearbeitet, der ohne Aufhebung des Schulgeldes dem Staat Ausgaben für Schulen im Betrage von 34 Millionen zumuthete, allein der Entwurf fand bei Camphausen Widerspruch. Mein Prinzip war nicht von Hause aus, bestimmte Steuern abzuschaffen, allein ich habe Belehrung von allen Seiten angenommen. Freilich so klug wird man nie wieder, wie als einfacher Abgeordneter ohne jede Verantwortlichkeit. Frankreich und England sind uns im Steuersystem weit überlegen; wir haben ein zu hohes Maß direkter und zu wenig indirekte Steuern; nicht durch die Blässe theoretischer Gedanken, sondern nur durch, die Praxis können wir das Ziel erreichen; für die Staatseinnahmen wenig direkte, mehr indirekte Steuern, für die Kommunen direkte Steuern. Wir können zu keiner Steuerreform kommen, weil der Landtag uns auf den Reichstag und letzterer auf die Landtage verweist. Die Regierung bedarf aber fester Stellungnahme und deshalb will sie sich durch dieses Gesetz selbst binden.
— Ueber die Stellung des Reichskanzlers zum Finanzminister Bitter und zu den Steuerreformplanen der Konservativen enthält die Nordd. A. Z. nachfolgenden, besonders durch den freundlichen Ton gegen die Konservativen bemerkenswerthen Artikel: „Ueber die Stellung des Finanzministers hat die Presse in neuester Zeit mit einer Hartnäckigkeit,