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Zugleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hanau.

ErscheiM täglich mit Ausnahme der Sann« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Earrespondenz.

Nr. 28.

Donnerstag den 3. Februar

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1881.

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neuen Laudestheilen wird in Betreff des Meldewesens für den ganzen Umfang unseres Verwaltungsbezirks nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:

ß . 1. Wer zum Zwecke des Umzugs seinen bisherigen Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen will, ist verpflichtet vor seinem Abzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vorlegung seiner Staats- und Kommunalsteuer-Zettel sich persönlich oder schriftlich abzumclden und anzugeben, wohin er zu verziehen gedenkt. Ueber die erfolgte Abmeldung wird eine Abmelde-Bescheinigung (Abzugsattcst) er­theilt.

§ . 2. Wer an einem Orte des hiesigen Regierungsbezirks seinen Aufenthalt nehmen will, hat sich innerhalb drei Tagen nach dem Anzüge bei dem Ortsvorstande (Bürgermeister, Oberbürgermeister) unter Vor­legung der ihm an seinem früheren Aufenthaltsorte ertheilten Abmelde- Bescheinigung (Abzugsattest) persönlich oder schriftlich anzumelden, und auf Erfordern über seine Angehörigen, seine persönlichen, Steuer- und Militär-Verhältnisse Auskunft zu geben. Ueber die erfolgte Anmeldung wird eine Bescheinigung (Anmeldeschein) ertheilt.

§ . 3. Wer seine Wohnung innerhalb des Wohnortes wechselt, st verpflichtet, dies innerhalb drei Tagen dem Ortsvorstande (Bürger­meister, Oberbürgermeister) persönlich oder schriftlich zu melden. Ueber die geschehene Meldung wird eine Bescheinigung ertheilt.

§ . 4. Zu den in den §§. 1, 2 und 3 vorgeschriebenen Meldungen sind auch diejenigen, welche die betreffenden Personen als Miether, Dienst­boten, Gesellen, Arbeiter oder in sonstiger Weise ausgenommen haben, innerhalb sechs Tagen nach dem Ab-, An- oder Umzüge verpflichtet, sofern sie sich nicht durch Einsicht der bezüglichen ortsvorstandlichen Bescheinigungen von der bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver­schafft haben.

§ . 5. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften, welche mit dem 1. Januar 1875 in Kraft treten, unterliegen einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle entsprechender Haft.

§ . 6. Alle für einzelne Orte unseres Verwaltungsbezirks hinsicht­lich des Meldewesens erlassenen Polizei-Verordnungen werden von dem im §. 5 bezeichneten Zeitpunkte an außer Kraft gesetzt.

Cassel am 18. Nov. 1874.

________________________Königliche Regierung._________________

Nach Beschluß des Bundesrathes findet auch für das Jahr 1880 im Teutschen Reiche eine Ermittelung des Erndteertrags statt.

Die Stadt- und Ortsvorstände erhalten per Couvert die Ermit- telungs-Nachweisungen zur Ausfüllung zugefertigt und wird hierbei auf die der ersten Seite dieses Formulars aufgedruckte Instruktion aufmerk­sam gemacht.

Die ausgefüllten Nachweisungen find spätestens zum 1. März er. wieder anher zurückzusenden.

Hanau am 1. Februap 1881.

Der am 23. März 1856 zu Wallersheim, Kreis Coblenz, geborene Eugen Welcker zu Bockenheim hat behufs Auswanderung nach Holland um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverband nachgesucht.

Hanau am 28. Januar 1881.

Der Landrath.

Ge fund en: Eine Kette (Aufhalt). Ein Sack. Ein '/„Liter- gemäß. Eine Pferdedecke.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Zugelaufen: Ein kleiner Dachshund.

Hanau am 3. Februar 1881.

____________________Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesscha«.

— Berlin, 2. Febr. (K. Z.) Das Programm für die Feier­lichkeiten, welche aus Anlaß der Vermählung des Prinzen Wilhelm mit der Prinzessin Victoria Auguste von Schleswig-Holstein stattfinden wer­

den, lautet: Am 25. Februar Eintreffen der hohen Braut im königlichen Schlosse Bellevue. Daselbst um 4 Uhr Diner en famille und Mar- schallstafel. 26. Februar: Einzug der hohen Braut in Berlin, Unter­zeichnung der Ehepacten, Familiendiner. 27. Februar: Vermählung (Abends 7 Uhr) des hohen Brautpaares im königlichen Schlosse (stan­desamtlich und kirchliche Einsegnung). 28. Februar: Kirchgang in die neue Capelle um 11 Uhr; Galadiner um 4 Uhr im Weißen Saale des königlichen Schlosses; Abends 71/2 Uhr Gala-Opcr im königlichen Opern- Hause. 1. März: Fomilicndiner bei den kronprinzlichen Herrschaften; Abends Ball im königlichen Schlosse.

— Berlin, 2. Febr. Ueber die auf der gestrigen Soiree bei dem Fürsten Reichskanzler geführten Unterredungen berichtet die „Nordd. Allg. Ztg.":

„Eingehend wurde die Anschlußfrage der Hansestädte erörtert. Der Fürst äußerte, er müßte doch ein schlechter Reichskanzler sein, wenn er nicht den Anschluß und Beseitigung des jetzigen abnormen Verhältnisses wünschen sollte. Er habe in Friedrichsruh nicht allein die als Anschluß- sreunde bekannten Hamburger, sondern auch Andere gesehen, welche sich für den Anschluß als nothwendig und beiderseits Vortheilhast erklärt hätten. Betreffend die sozialen Fragen hob er als seinen Wunsch her­vor, den Gemeinden die Last der Armen und Schulen zu erleichtern, das müsse Sache des ganzen Landes sein, die nöthige Ausgleichung die­ser Lasten zu ermöglichen. Es kam ferner die so allgemein empfundene und direkt oder indirekt alle Kreise höchst schädigende viel zu große Aus­dehnung des Hausirhandels zur Sprache, wobei nicht zum wenigsten der Handwerkerstand direkt betroffen werde. Selbstredend wurde auch das Jnnungswesen besprochen, und betreffend die Unsall-Versicherung bemerkte der Reichskanzler, man komme unwillkürlich auf den Gedanken, ob man nicht in den Entwurf „alle Deutsche" statt „Arbeiter" setzen solle. Na­mentlich sei vielfach erörtert, ob nicht wenigstens die Arbeiter der Land- Wirthschaft hinzuzuziehen seien, und vernehme er mit Befriedigung daß die Handwerker für ihre Arbeiter den gleichen Wunsch hätten. Der Fürst betonte, daß man aber zunächst das am leichtesten Erreichbare an- streben müsse; bevor er sich aufs Eis begebe, untersuche er vorsichtig, wie weit es trage."

Zum Schluß nahm, nach der „Fr. Ztg.", ein Arbeiter das Wort und pries mit warmen Worten den heutigen Tag, wo der Arbeiter über die Interessen, die ihn bewegen, mit dem Fürsten Bismarck direkt ver­handeln dürfe. Fürst Bismarck stieß auf das Gedeihen des Volkswirth- schastsraths an und mahnte Arbeitgeber und Arbeiter, daran zu denken, daß sie Bürger eines und desselben Staates seien und den Fremden ge­genüber gleiche Interessen hätten. Offenbar, das ging aus vielen im Einzelnen nicht zu fixirenden Umständen hervor, ist das jüngste Kind des Kanzlers, der Volkswirthschastsrath, sein Lieblingskind. Fürst Bismarck befand sich körperlich augenscheinlich sehr frisch.

— Berlin, 2. Febr. Der ständige Ausschuß des Volkswirth- schastsraths trat in seiner gestrigen ersten Sitzung in die Berathung des Unfallversicherungsgesetzentwurss ein, brächte dieselbe indeß bezüglich des grundlegenden §. 1 der Vorlage noch nicht zum Abschluß. Wie wir erfahren, haben die gestrigen Verhandlungen bereits so viel mit Sicher­heit ergeben, daß die Mitglieder des Ausschusses fast ausnahmslos den Standpunkt der Regierungsvorlage als richtig und zweckdienlich erachten. Bei dieser grundsätzlichen Uebereinstimmung des Ausschusses mit dem vorgelegten Entwürfe werden sich daher die Berathungen wesentlich nur mit etwanigen Abänderungen der Einzelbestimmungen zu befassen haben. In der heutigen Sitzung wird die Berathung sortgesetzt. (K. Z.)

— Berlin, 1. Febr. Von heute ab treten von den britischen Antillen die Colouieen Grenada, St. Lucia, Tabago und die Turks- Jnseln dem Weltpostverein bei, sodaß für die Briefsendungen nach und aus denselben die Vereinsportosätze (von 20 Ps. für den einfachen Brief von 15 g) zur Anwendung kommen. Aus Anlaß von Beschwerden aus­wärtiger Postverwalmngen über häufig mangelhafte Verpackung der aus ; Deutschland kommenden gewöhnlichen Packete hat das Reichspostamt am 28. v. M. die Postanstalten darauf hingewiesen, daß bei Packeten nach dem Auslande im allgemeinen höhere Anforderungen an die Verpackung gestellt werden müssen, als für den inländischen Verkehr nothwendig zri